Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 15 Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Die Deutsche Bundesbank bestellt fünf Mitglieder. Das Bundesministerium der Finanzen bestellt zwei Mitglieder. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu bestellen. (2) Der Stiftungsrat wählt aus seinen Mitgliedern den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (3) Die Mitglieder des Stiftungsrates und deren Vertreter werden für die Dauer von vier Jahren bestellt. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, ist für den Rest seiner Amtszeit ein Nachfolger zu bestellen. (4) Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere über die Feststellung des Haushaltsplanes und die Jahresrechnung. Er stellt Richtlinien für die Vergabe und Verwendung der Stiftungsmittel auf und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Das Nähere regelt die Satzung. (5) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 15 Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Die Deutsche Bundesbank bestellt fünf Mitglieder. Das Bundesministerium der Finanzen bestellt zwei Mitglieder. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu bestellen. (2) Der Stiftungsrat wählt aus seinen Mitgliedern den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (3) Die Mitglieder des Stiftungsrates und deren Vertreter werden für die Dauer von vier Jahren bestellt. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, ist für den Rest seiner Amtszeit ein Nachfolger zu bestellen. (4) Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere über die Feststellung des Haushaltsplanes und die Jahresrechnung. Er stellt Richtlinien für die Vergabe und Verwendung der Stiftungsmittel auf und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Das Nähere regelt die Satzung. (5) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.