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Gebührenordnung für die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze in der Gemeinde Hünenberg

Hünenberg · 7.7-1 · communal act

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1 Stunden-/Tagestarife
  2. Art. 2 Parkkarten

2 provisions

Art. 1 Stunden-/Tagestarife

1 Für das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren gelten folgende Tarife: a) Pro Stunde in 10-Rappenschritten: CHF 1 b) Tagestarif (24 Std., maximal 72 Std.): CHF 6 2 Die Bezahlung erfolgt via Münzeinwurf oder (falls entsprechend vorgesehen) elektronisch. 3 Die Anwendung des Tarifs erfolgt ab entsprechender Signalisation. Bis dahin gilt die bestehende Signalisation bzw. der bestehende Tarif.

Art. 2 Parkkarten

1 Für das Dauerparkieren auf den dafür freigegebenen Parkplätzen werden Parkkarten mit den nachfolgenden Tarifen abgegeben: a) Pro Jahr: CHF 480 b) Pro Monat: CHF 48 c) Mehrtageskarte für zehn frei wählbare Tage (Gültigkeit sechs Monate): CHF 36 2 Für Gewerbetreibende mit beschrifteten Fahrzeugen werden die kantonal einheitlichen Gewerbe-Parkkarten abgegeben: a) Jahres-Parkkarte: CHF 600 b) Mehrfach-Parkkarte für 30 frei wählbare Tage: CHF 60 c) Einzeltages-Parkkarte: CHF 6 3 Es besteht generell kein Anspruch auf einen freien oder einen bestimmten Parkplatz. Es gelten die auf den Parkkarten aufgeführten Bestimmungen und Auflagen.

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