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Gebührentarif Bestattung der Gemeinde Glarus

Glarus · 8.2-1.2 · communal act

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Contents: 17 provisions
  1. Art. 1 Lieferung des Sarges
  2. Art. 2 Für die Mithilfe beim Einsargen
  3. Art. 3 Für die Mithilfe beim Verbringen von zu Hause, aus Heimen und dem Kantonsspital in die Friedhofhalle, Kirche oder ins Krematorium
  4. Art. 4 Den Trägern für die Abholung des Sarges von zu Hause
  5. Art. 5 Den Trägern, einschliesslich Mithilfe beim Versenken des Sarges und Mithilfe beim Zudecken des Grabes
  6. Art. 6 Für die Führung des Leichenwagens
  7. Art. 7 Für die Beerdigung Totgeborener
  8. Art. 8 Für die Erstellung des Grabes von Erdbestattungen, einschliesslich Mithilfe beim Versenken des Sarges, Zufüllen des Grabes und Bezeichnung desselben sowie die künftige Aufhebung des Grabes
  9. Art. 9 Für die Erstellung eines Grabhügels
  10. Art. 10 <strong>*</strong> Für zusätzliche Mithilfe
  11. Art. 11 Für die Benützung der Leichenhalle
  12. Art. 12 <strong>*</strong> Für die Benützung der Leichenhalle für Abdankungen
  13. Art. 13 Gebühren Gemeinschaftsgräber
  14. Art. 14 Für die Beisetzung im Grab der Ungenannten in Netstal
  15. Art. 15 Grundpauschale inkl. administrativer Aufwand
  16. Art. 16 Ausnahmebewilligungsgebühren für die Beisetzung von auswärts wohnhaften Personen
  17. Art. 17 Allgemeines

17 provisions

Art. 1 Lieferung des Sarges

1 a. * für Kinder bis 1 Jahr Fr. 280.- b. * für Kinder von 1 – 11 Jahren Fr. 410.- c. für Personen ab 12. Altersjahr i. * im Spital verstorben Fr. 460.- ii. * zu Hause / im Heim verstorben Fr. 520.-

Art. 2 Für die Mithilfe beim Einsargen

1 a. * pro Helfer (maximal 2 Helfer) Fr. 100.-

Art. 3 Für die Mithilfe beim Verbringen von zu Hause, aus Heimen und dem Kantonsspital in die Friedhofhalle, Kirche oder ins Krematorium

1 a. pro zusätzlichen Träger Fr. 80.-

Art. 4 Den Trägern für die Abholung des Sarges von zu Hause

1 a. pro Träger (max. 4 Träger) Fr. 130.-

Art. 5 Den Trägern, einschliesslich Mithilfe beim Versenken des Sarges und Mithilfe beim Zudecken des Grabes

1 a. pro Träger (max. 4 Träger) Fr. 130.-

Art. 6 Für die Führung des Leichenwagens

1 a. * innerhalb des Kantons Fr. 180.- b. ins Krematorium Rüti ZH i. * aus der Gemeinde Glarus Nord Fr. 280.- ii. * aus der Gemeinde Glarus Fr. 290.- iii. * aus der Gemeinde Glarus Süd Fr. 300.- 2 a. Nachtzuschlag ab 22:00 bis 05:00 Uhr 50 % b. Sonntagszuschlag ab 00:00 bis 24:00 Uhr 50 %

Art. 7 Für die Beerdigung Totgeborener

1 a. für den Sarg Fr. 90.- b. für die stille Beerdigung Fr. 60.-

Art. 8 Für die Erstellung des Grabes von Erdbestattungen, einschliesslich Mithilfe beim Versenken des Sarges, Zufüllen des Grabes und Bezeichnung desselben sowie die künftige Aufhebung des Grabes

1 a. * Personen ab 12. Altersjahr Fr. 450.- b. * für Kinder bis und mit 11. Altersjahr Fr. 350.- c. * für die Erstellung eines Urnengrabes und das Einsetzen der Urne, inkl. Hintragen der Urne vom Trauerhaus auf den Friedhof Fr. 300.- d. * für das Einsetzen einer Urne in ein bereits bestehendes Grab, inkl. Hintragen der Urne vom Trauerhaus auf den Friedhof Fr. 200.- e. * für die Beisetzung oder Entleerung der Urne in ein Gemeinschaftsgrab, inkl. Hintragen der Urne auf den Friedhof Fr. 120.-

Art. 9 Für die Erstellung eines Grabhügels

1 a. für ein Kinder- oder Urnengrab Fr. 50.- b. für ein grosses Grab Fr. 80.- c. nach Beisetzung einer Urne in ein bestehendes Grab Fr. 50.-

Art. 10 <strong>*</strong> Für zusätzliche Mithilfe

1 a. z.B. beim Verbringen in die Kirche Fr. 40.-

Art. 11 Für die Benützung der Leichenhalle

1 a. pro Tag Fr. 100.-

Art. 12 <strong>*</strong> Für die Benützung der Leichenhalle für Abdankungen

1 a. pauschal (für die Bestuhlung, Reinigung, usw.) Fr. 200.-

Art. 13 Gebühren Gemeinschaftsgräber

1 a. * die einmalige Gebühr für den Unterhalt und die Pflege Fr. 600.- b. für die Zurverfügungstellung der Schriftplatte Fr. 100.- 2 Die Aufwendungen für die Beschriftung werden durch den Bildhauer separat und direkt in Rechnung gestellt.

Art. 14 Für die Beisetzung im Grab der Ungenannten in Netstal

1 a. Beisetzung im Grab der Ungenannten Netstal Fr. 140.-

Art. 15 Grundpauschale inkl. administrativer Aufwand

1 a. * gesamte Organisation durch Einwohneramt Glarus Fr. 400.- b. * reduzierter Aufwand durch Einwohneramt Glarus Fr. 200.-

Art. 16 Ausnahmebewilligungsgebühren für die Beisetzung von auswärts wohnhaften Personen

1 a. für Erdbestattungen Fr. 1'000.- b. für Urnenbestattungen in Urnengräbern und bestehende Gräber Fr. 500.- c. für Urnenbestattungen auf dem Gemeinschaftsgrab oder dem Grab der Ungenannten in Netstal Fr. 200.- 2 Wenn die verstorbene Person während 20 Jahren in der Gemeinde wohnhaft war, reduziert sich die Gebühr um 50 %; war die verstorbene Person während 40 Jahren in der Gemeinde wohnhaft, entfällt diese Gebühr (diese Reduktion bezieht sich nur auf Art.16 Abs. 1).

Art. 17 Allgemeines

1 Spezielle Aufwendungen, die in dieser Tarifempfehlung nicht enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden. 2 Alle in diesem Tarif aufgeführten Gebühren für Sarglieferung und Führung des Leichenwagens verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (exkl. MwSt.). *

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