Verordnung über die Polizeibefugnisse der Armee
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Change 1
Art. 14 Vorläufige Festnahme
1 Personen können vorläufig festgenommen werden, wenn: a. sie die Sicherheit der Armee, ihrer Angehörigen, ihres Materials, ihrer oder von ihr bewachter Objekte oder von wichtigen Informationen gefährden oder die militärische Ordnung stören, sofern eine Wegweisung und Fernhaltung nicht genügt; b. sie eine Straftat gegen die Armee oder ihre Angehörigen begangen oder zu begehen versucht haben und von diesen unmittelbar verfolgt werden; c. sie sich oder andere ernsthaft gefährden; d. sie wegen ihres Zustandes oder Verhaltens in schwerwiegender Weise öffentliches Ärgernis erregen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernsthaft stören; e. nach ihnen gefahndet wird. 2 Über jede Festnahme ist unverzüglich ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll enthält mindestens die Personalien der festgenommenen Personen und allfälliger Auskunftspersonen sowie Grund, Ort und Zeit der Massnahme. Das Protokoll ist von den festgenommenen Personen zu unterschreiben. Eine Verweigerung der Unterschrift ist im Protokoll zu vermerken. 3 Festgenommene Personen sind nach Aufnahme des Protokolls unverzüglich den zuständigen Polizei- oder Untersuchungsorganen zu übergeben. Militärpersonen können auch ihren vorgesetzten Truppenkommandanten übergeben werden. 4 Festgenommene Personen dürfen gefesselt werden, wenn sie Widerstand leisten oder wenn Gefahr besteht, dass sie fliehen, andere Personen angreifen oder sich selber verletzen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 791).
Art. 14 Vorläufige Festnahme
1 Personen können vorläufig festgenommen werden, wenn: a. sie die Sicherheit der Armee, ihrer Angehörigen, ihres Materials, ihrer oder von ihr bewachter Objekte oder von wichtigen Informationen gefährden oder die militärische Ordnung stören, sofern eine Wegweisung und Fernhaltung nicht genügt; b. sie eine Straftat gegen die Armee oder ihre Angehörigen begangen oder zu begehen versucht haben und von diesen unmittelbar verfolgt werden; c. sie sich oder andere ernsthaft gefährden; d. sie wegen ihres Zustandes oder Verhaltens in schwerwiegender Weise öffentliches Ärgernis erregen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernsthaft stören; e. nach ihnen gefahndet wird. 2 Über jede Festnahme ist unverzüglich ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll enthält mindestens die Personalien der festgenommenen Personen und allfälliger Auskunftspersonen sowie Grund, Ort und Zeit der Massnahme. Das Protokoll ist von den festgenommenen Personen zu unterschreiben. Eine Verweigerung der Unterschrift ist im Protokoll zu vermerken. 3 Festgenommene Personen sind nach Aufnahme des Protokolls unverzüglich den zuständigen Polizei- oder Untersuchungsorganen zu übergeben. Militärpersonen können auch ihren vorgesetzten Truppenkommandanten übergeben werden. 4 Festgenommene Personen dürfen gefesselt werden, wenn sie Widerstand leisten oder wenn Gefahr besteht, dass sie fliehen, andere Personen angreifen oder sich selber verletzen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 791).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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