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Anordnung einer Leinenpflicht für Hunde

Zug · 7.7.1-1.2 · communal act

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1 provision

StRB Nr. 20.19 betreffend Sicherheit und Ordnung: Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen; Anordnung einer Leinenpflicht für Hunde vom 15. Januar 2019 Der Stadtrat nimmt vom Bericht des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit Kenntnis und beschliesst: 1. Auf sämtlichen städtischen Kinderspielplätzen wird rückwirkend per 1. Januar 2019 eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet. 2. Bei den öffentlichen Seeuferanlagen in den Bereichen Platzwehri, Vorstadtquai und Alpenquai bis zum Siehbach wird rückwirkend per 1. Januar 2019 eine Leinenpflicht für Hunde angeordnet. 3. Das Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit wird beauftragt, die entsprechende Signalisation zu erstellen. 4. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gegeben und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen.

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