Propose a change

Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Versammlung 1 Die Versammlung ist das oberste Organ von HIS Schweiz. 2 Sie besteht aus: a den kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, deren Kantone Parteien dieser Vereinbarung sind. Die Kantone können in eigener Kompetenz eine Vertretung der Justizbehörden als Mitglied der Versammlung bestimmen. Jedem Kanton kommen zwei Stimmen zu. b der Vorsteherin oder dem Vorsteher des EJPD sowie c der Bundesanwältin oder dem Bundesanwalt. 3 Die oder der Vorsitzende des Vorstands sowie die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter können an der Versammlung teilnehmen. Sofern die oder der Vorsitzende des Vorstands nicht Mitglied der Versammlung gemäss Abs. 2 ist, steht dieser oder diesem kein Stimmrecht zu. 5 322.1-1 4 Die Versammlung nimmt folgende unübertragbare Aufgaben wahr: a Wahl und Abberufung: 1. ihrer Präsidentin oder ihres Präsidenten und ihrer Vizepräsidentin oder ihres Vizepräsidenten, 2. der oder des Vorsitzenden des Vorstands sowie deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter, 3. der Revisionsstelle; b Genehmigung des Servicekatalogs und der zusätzlichen Services sowie der Finanzplanung sowie Abnahme der Jahresrechnung; c Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters; d Beschlussfassung in Angelegenheiten, für die sie nach dieser Vereinbarung zuständig ist; e Erlass des Geschäftsreglements und des Finanzreglements.

Your change, as a redline

Art. 7

Versammlung 1 Die Versammlung ist das oberste Organ von HIS Schweiz. 2 Sie besteht aus: a den kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, deren Kantone Parteien dieser Vereinbarung sind. Die Kantone können in eigener Kompetenz eine Vertretung der Justizbehörden als Mitglied der Versammlung bestimmen. Jedem Kanton kommen zwei Stimmen zu. b der Vorsteherin oder dem Vorsteher des EJPD sowie c der Bundesanwältin oder dem Bundesanwalt. 3 Die oder der Vorsitzende des Vorstands sowie die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter können an der Versammlung teilnehmen. Sofern die oder der Vorsitzende des Vorstands nicht Mitglied der Versammlung gemäss Abs. 2 ist, steht dieser oder diesem kein Stimmrecht zu. 5 322.1-1 4 Die Versammlung nimmt folgende unübertragbare Aufgaben wahr: a Wahl und Abberufung: 1. ihrer Präsidentin oder ihres Präsidenten und ihrer Vizepräsidentin oder ihres Vizepräsidenten, 2. der oder des Vorsitzenden des Vorstands sowie deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter, 3. der Revisionsstelle; b Genehmigung des Servicekatalogs und der zusätzlichen Services sowie der Finanzplanung sowie Abnahme der Jahresrechnung; c Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsleiterin oder des Geschäftsleiters; d Beschlussfassung in Angelegenheiten, für die sie nach dieser Vereinbarung zuständig ist; e Erlass des Geschäftsreglements und des Finanzreglements.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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