Gesetz über die Entschädigung der Behörden
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Change 1
Art. 22
Grundsatz 1 Die Mitglieder des Regierungsrates werden gemäss den Bestimmungen der Pensionskassengesetzgebung7) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität, Alter und Tod versichert. 2 Der Landrat bewilligt mit dem Budget die Mittel, die für den besonderen Sparplan des Regierungsrates zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat legt den besonderen Sparplan im Rahmen der bewilligten Kredite fest; Art. 17 Abs. 3 des Pensionskassengesetzes8) bleibt vorbehalten. * 2.3 Gerichte Art. 23 * Gerichtspräsidient 1. Gehalt 1 Die Gerichtspräsidien und die Vizepräsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts erhalten, bezogen auf das Maximum des Jahresgehalts des höchsten Lohnbandes gemäss der Entlöhnungsverordnung9), für ein Vollamt folgendes Gehalt: 1. Ober- und Verwaltungsgerichtspräsidium: 98–105% 5) SR 831.20 6) SR 837.0 7) NG 165.2 / 165.21 8) A 2008, 1369, 1651, 1845 9) NG 165.113 2. geschäftsleitendes Kantonsgerichtspräsidium: 91–98% 3. Kantonsgerichtspräsidium: 88–95% 4. * Ober- und Verwaltungsgerichtsvizepräsidium: 95–102% 2 Das Anfangsgehalt wird durch das Landratsbüro festgelegt; hierauf wird das Gehalt bis zur Erreichung des Maximums jeweils auf Beginn des Kalenderjahres um ein Prozent erhöht. Beim Amtsantritt nach dem 1. Juli erfolgt die erste Erhöhung auf den Beginn des übernächsten Kalenderjahres. Art. 24 * 2. Spesenpauschale 1 Zusätzlich zum Gehalt der Gerichtspräsidien und der Vizepräsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts wird bei einem Vollamt jährlich eine pauschale Spesenvergütung im Betrag von Fr. 3'600.– entrichtet. 2 Bei nicht vollamtlichen Präsidien oder Vizepräsidien wird die Spesenvergütung anteilsmässig entrichtet. Art. 25 * 3. Berufliche Vorsorge, Sozialversicherungen 1 Für die Gerichtspräsidien und die Vizepräsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts gelten Art. 12, 15–18 und 22 sinngemäss; das Gesamtgericht des Obergerichts legt den besonderen Sparplan im Rahmen der bewilligten Kredite fest.
Art. 22
Grundsatz 1 Die Mitglieder des Regierungsrates werden gemäss den Bestimmungen der Pensionskassengesetzgebung7) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität, Alter und Tod versichert. 2 Der Landrat bewilligt mit dem Budget die Mittel, die für den besonderen Sparplan des Regierungsrates zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat legt den besonderen Sparplan im Rahmen der bewilligten Kredite fest; Art. 17 Abs. 3 des Pensionskassengesetzes8) bleibt vorbehalten. * 2.3 Gerichte Art. 23 * Gerichtspräsidient 1. Gehalt 1 Die Gerichtspräsidien und die Vizepräsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts erhalten, bezogen auf das Maximum des Jahresgehalts des höchsten Lohnbandes gemäss der Entlöhnungsverordnung9), für ein Vollamt folgendes Gehalt: 1. Ober- und Verwaltungsgerichtspräsidium: 98–105% 5) SR 831.20 6) SR 837.0 7) NG 165.2 / 165.21 8) A 2008, 1369, 1651, 1845 9) NG 165.113 2. geschäftsleitendes Kantonsgerichtspräsidium: 91–98% 3. Kantonsgerichtspräsidium: 88–95% 4. * Ober- und Verwaltungsgerichtsvizepräsidium: 95–102% 2 Das Anfangsgehalt wird durch das Landratsbüro festgelegt; hierauf wird das Gehalt bis zur Erreichung des Maximums jeweils auf Beginn des Kalenderjahres um ein Prozent erhöht. Beim Amtsantritt nach dem 1. Juli erfolgt die erste Erhöhung auf den Beginn des übernächsten Kalenderjahres. Art. 24 * 2. Spesenpauschale 1 Zusätzlich zum Gehalt der Gerichtspräsidien und der Vizepräsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts wird bei einem Vollamt jährlich eine pauschale Spesenvergütung im Betrag von Fr. 3'600.– entrichtet. 2 Bei nicht vollamtlichen Präsidien oder Vizepräsidien wird die Spesenvergütung anteilsmässig entrichtet. Art. 25 * 3. Berufliche Vorsorge, Sozialversicherungen 1 Für die Gerichtspräsidien und die Vizepräsidien des Ober- und Verwaltungsgerichts gelten Art. 12, 15–18 und 22 sinngemäss; das Gesamtgericht des Obergerichts legt den besonderen Sparplan im Rahmen der bewilligten Kredite fest.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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