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Interkantonale Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St. Gallen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 35 bis

18 Kostenanteile a) der politischen Gemeinden Die Beiträge der politischen Gemeinden bemessen sich nach der Perimeterfläche im Gemeindegebiet, nach dem durch Werkanlagen entwässerten Gemeindegebiet und nach der Bevölkerungszahl. Die Perimeterfläche im Gemeindegebiet und das durch Werkanlagen entwässerte Gemeindegebiet werden nach einer wesentlichen Veränderung des Entwässerungssystems, in jedem Fall aber alle zehn Jahre, überprüft. Die massgebende Bevölkerungszahl wird alle zehn Jahre aufgrund der eidgenössischen Volkszählung neu festgelegt. Die Bemessungskriterien werden wie folgt gewichtet: a) Perimeterfläche im Gemeindegebiet: 45% b) Entwässerte Fläche: 45% c) Bevölkerungszahl: 10% Die Gemeinde überbindet den Anteil des Gemeindebeitrags, der für die Abwasserentsorgung aufgewendet wird, den Verursachern nach der Gesetzgebung über den Gewässerschutz19. Art. 35ter 20 b) der Grundeigentümer 1. Perimeterklassen Zur Verteilung der Kosten wird das Beizugsgebiet in drei Perimeterklassen mit abgestuften Beitragssätzen eingeteilt: a) Klasse 1: Grundstücke ausserhalb der Bauzone ohne Berücksichtigung der Bauten und Anlagen; b) Klasse 2: Grundstücke in der Bauzone sowie Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone; c) Klasse 3: Abwasserreinigungsanlagen. Leitungsanlagen, die der kommunalen Wasser- oder Energieversorgung oder der kommunalen Entsorgung von Abwasser dienen, sind von der Beitragspflicht ausgenommen.

Your change, as a redline

Art. 35 bis

18 Kostenanteile a) der politischen Gemeinden Die Beiträge der politischen Gemeinden bemessen sich nach der Perimeterfläche im Gemeindegebiet, nach dem durch Werkanlagen entwässerten Gemeindegebiet und nach der Bevölkerungszahl. Die Perimeterfläche im Gemeindegebiet und das durch Werkanlagen entwässerte Gemeindegebiet werden nach einer wesentlichen Veränderung des Entwässerungssystems, in jedem Fall aber alle zehn Jahre, überprüft. Die massgebende Bevölkerungszahl wird alle zehn Jahre aufgrund der eidgenössischen Volkszählung neu festgelegt. Die Bemessungskriterien werden wie folgt gewichtet: a) Perimeterfläche im Gemeindegebiet: 45% b) Entwässerte Fläche: 45% c) Bevölkerungszahl: 10% Die Gemeinde überbindet den Anteil des Gemeindebeitrags, der für die Abwasserentsorgung aufgewendet wird, den Verursachern nach der Gesetzgebung über den Gewässerschutz19. Art. 35ter 20 b) der Grundeigentümer 1. Perimeterklassen Zur Verteilung der Kosten wird das Beizugsgebiet in drei Perimeterklassen mit abgestuften Beitragssätzen eingeteilt: a) Klasse 1: Grundstücke ausserhalb der Bauzone ohne Berücksichtigung der Bauten und Anlagen; b) Klasse 2: Grundstücke in der Bauzone sowie Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone; c) Klasse 3: Abwasserreinigungsanlagen. Leitungsanlagen, die der kommunalen Wasser- oder Energieversorgung oder der kommunalen Entsorgung von Abwasser dienen, sind von der Beitragspflicht ausgenommen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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