Art. 1
1 Der Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz2) wird genehmigt.
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1 Der Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz2) wird genehmigt.
1 Die Polizei- und Militärdirektion wird zur Unterzeichnung des Konkordates ermächtigt.
1 Dieser Beschluss tritt am 1. April 1999 in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Bern, 20. Januar 1999 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Annoni Der Staatsschreiber: Nuspliger 1) BSG 551.1 2) BSG 559.11-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 99-16 559.11 2 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 20.01.1999 01.04.1999 Erlass Erstfassung 99-16 3 559.11 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 20.01.1999 01.04.1999 Erstfassung 99-16