Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der schwedischen Regierung über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. VIII Beilegung von Streitigkeiten

1. Sämtliche Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind durch Verhandlungen beizulegen, die sich die Parteien in gutem Glauben zu führen verpflichten. 2. Gelingt es den beiden Parteien trotz ihrer Bemühungen nicht, eine Streitigkeit auf dem Verhandlungsweg beizulegen, so ist diese auf Ersuchen der einen oder anderen Partei einem Schiedsgericht zu unterbreiten, das sich aus drei gemäss den Bestimmungen dieses Artikels ernannten Schiedsrichterinnen oder Schiedsrichtern zusammensetzt. 3. Jede Partei bezeichnet eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter, die oder der aus ihrem Staat stammen kann; die beiden so bezeichneten Schiedsrichterinnen oder Schiedsrichter wählen eine dritte Person aus einem Drittstaat, die den Vorsitz übernimmt. 4. Falls innerhalb von sechzig Tagen nach dem Ersuchen um Schlichtung keine Partei eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter bezeichnet hat, kann jede Partei die Präsidentin oder den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs um die Ernennung einer Schiedsrichterin oder eines Schiedsrichters ersuchen. 5. Auf dieselbe Weise ist vorzugehen, falls innerhalb von sechzig Tagen seit der Bezeichnung oder Ernennung der zweiten Schiedsrichterin oder des zweiten Schiedsrichters keine dritte Schiedsrichterin oder kein dritter Schiedsrichter gewählt wurde. 6. Die Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichts bilden das Quorum. Alle Entscheide werden mit der Mehrheit aller Mitglieder getroffen. Das Schiedsverfahren wird vom Schiedsgericht festgelegt. 7. Die Entscheide des Schiedsgerichts sind für beide Parteien verbindlich und von ihnen umzusetzen. 8. Keine Bestimmung dieses Abkommens kann so ausgelegt werden, dass die Pflichten beeinträchtigt werden, die sich zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung aus der Teilnahme einer Partei an anderen internationalen Abkommen über die friedliche Nutzung der Kernenergie ergeben, für Schweden insbesondere aus seiner Teilnahme am Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft.

Your change, as a redline

Art. VIII Beilegung von Streitigkeiten

1. Sämtliche Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sind durch Verhandlungen beizulegen, die sich die Parteien in gutem Glauben zu führen verpflichten. 2. Gelingt es den beiden Parteien trotz ihrer Bemühungen nicht, eine Streitigkeit auf dem Verhandlungsweg beizulegen, so ist diese auf Ersuchen der einen oder anderen Partei einem Schiedsgericht zu unterbreiten, das sich aus drei gemäss den Bestimmungen dieses Artikels ernannten Schiedsrichterinnen oder Schiedsrichtern zusammensetzt. 3. Jede Partei bezeichnet eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter, die oder der aus ihrem Staat stammen kann; die beiden so bezeichneten Schiedsrichterinnen oder Schiedsrichter wählen eine dritte Person aus einem Drittstaat, die den Vorsitz übernimmt. 4. Falls innerhalb von sechzig Tagen nach dem Ersuchen um Schlichtung keine Partei eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter bezeichnet hat, kann jede Partei die Präsidentin oder den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs um die Ernennung einer Schiedsrichterin oder eines Schiedsrichters ersuchen. 5. Auf dieselbe Weise ist vorzugehen, falls innerhalb von sechzig Tagen seit der Bezeichnung oder Ernennung der zweiten Schiedsrichterin oder des zweiten Schiedsrichters keine dritte Schiedsrichterin oder kein dritter Schiedsrichter gewählt wurde. 6. Die Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichts bilden das Quorum. Alle Entscheide werden mit der Mehrheit aller Mitglieder getroffen. Das Schiedsverfahren wird vom Schiedsgericht festgelegt. 7. Die Entscheide des Schiedsgerichts sind für beide Parteien verbindlich und von ihnen umzusetzen. 8. Keine Bestimmung dieses Abkommens kann so ausgelegt werden, dass die Pflichten beeinträchtigt werden, die sich zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung aus der Teilnahme einer Partei an anderen internationalen Abkommen über die friedliche Nutzung der Kernenergie ergeben, für Schweden insbesondere aus seiner Teilnahme am Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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