Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
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Change 1
Anlage 2 (zu den §§ 3 und 4 Absatz 1)Formale Anforderungen an variable Einträge
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 165 - 169; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Vorbemerkung: 1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Ankunftsnachweis. 2. Die Aufnahmeeinrichtungen und die Außenstellen des Bundesamtes tragen die variablen Daten bis auf die Unterschrift ein und verwenden zur Personalisierung des Ankunftsnachweises und zur Änderung von Daten den Schriftfont „UnicodeDoc“. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831:1980-10 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN ISO 12757-1:1999-02 urkunden- und kopierecht ist. 3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.LatinXhD“ zu verwenden. 4. Der maschinenlesbare Bereich in den Nachweisen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften. 5. In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist. Ist nicht erkennbar, welcher Namensbestandteil der Vorname ist, so sind sämtliche Namensbestandteile im Datenfeld „Familienname“ einzutragen. Im Datenfeld „Vorname“ ist in diesem Fall ein waagerechter Strich einzutragen. 6. Grundsätzlich sind alle Einträge im Ankunftsnachweis in der Schriftgröße 1 gemäß der nachstehenden Tabelle vorzunehmen. Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel „Vornamen“) – unter Ausnutzung der maximal zur Verfügung stehenden Zeichenzahl – entsprechend gekürzt vorzunehmen. Im Datenfeld „Name“ ist der Eintrag gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in der Schriftgröße 1 und 2 Schriftstärke „Fett“ zulässig. Änderungen in den vorgedruckten Datenfeldern sind ausschließlich im Fall der Verlängerung auf Seite 4 zulässig. Sonstige Eintragungen und Ergänzungen können im Datenfeld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 vorgenommen werden. Diese Änderungen, Eintragungen und Ergänzungen sind in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen. Bei Änderung auf dem Ankunftsnachweis sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen. 7. Sofern kein Geburtsname vorhanden ist, ist in die Zeile Geburtsname als Eintrag ein waagerechter Strich vorzunehmen. 8. Im Datenfeld „mitreisende Kinder“ ist ein waagerechter Strich einzutragen, wenn den Asylsuchenden keine Kinder begleiten. In dem Feld sind alle in § 63a Absatz 1 Nummer 17 Asylgesetz bezeichneten Personen einzutragen. 9. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser oder werden diese im Datenfeld „Name“ eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag. 10. Bei Schreibunkundigen oder Schreibunfähigen oder Kindern unter zehn Jahren ist in das Unterschriftsfeld ein waagerechter Strich einzutragen. Datenfelder | Seite | Feldlängen Ankunftsnachweis 2,0 mm Schriftgröße 2 (8pt) UNICODE | 2,4 mm Schriftgröße 1 (10pt) UNICODE Seriennummer | 2, 3 und 4 | – | 9 Zeichen zulässiges Ziffernwerk: einen Buchstaben, Leerzeichen und 7 Ziffern Name | 2 | 35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen | 30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen Geburtsname | 2 | 35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen | 30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen² Vornamen | 2 | 35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen¹ | 30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen Geschlecht | 2 | – | 1 Zeichen Zulässige Buchstaben: M, F, X Größe | 2 | – | 6 Zeichen³ Farbe der Augen | 2 | – | 15 Zeichen Tag der Geburt | 2 | – | 10 Zeichen Staatsangehörigkeit | 2 | – | 3 Zeichen Ort der Geburt | 2 | – | 30 Zeichen Lichtbild 35 x 45 mm | 3 | – | – Unterschrift Inhaber manuell | 3 | – | – Ausstellende Behörde | 3 | – | 30 Zeichen Tag der Ausstellung | 3 | – | 10 Zeichen Unterschrift Aussteller manuell | 3 | – | – Ankreuzfeld: Die Angaben zur Person … | 4 | – | – Gültig bis | 4 | – | 10 Zeichen Verlängert bis | 4 | – | 10 Zeichen Name und Anschrift der zuständigen Aufnahmeeinrichtung | 4 | – | 79 Zeichen einzeilig in drei Felder: 1. Feld 21 Zeichen 2. Feld 29 Zeichen 3. Feld 29 Zeichen Mitreisende Kinder | 5 | – | 108 Zeichen einzeilig in vier Felder: 1. Feld 27 Zeichen 2. Feld 27 Zeichen 3. Feld 27 Zeichen 4. Feld 27 Zeichen „Freitext“ | 5 | – | 28 Zeichen in acht Zeilen insgesamt 224 Zeichen AZR–Nummer | 6 | – | 12 Zeichen MRZ vertikal 2–zeilig | 6 | – | 36 Zeichen in 2 Zeilen Vertikal OCR–B Barcode Data–Matrix | 6 | – | 48*48 Module Anmerkung:
Anlage 2 (zu den §§ 3 und 4 Absatz 1)Formale Anforderungen an variable Einträge
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 165 - 169; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Vorbemerkung: 1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Ankunftsnachweis. 2. Die Aufnahmeeinrichtungen und die Außenstellen des Bundesamtes tragen die variablen Daten bis auf die Unterschrift ein und verwenden zur Personalisierung des Ankunftsnachweises und zur Änderung von Daten den Schriftfont „UnicodeDoc“. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831:1980-10 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN ISO 12757-1:1999-02 urkunden- und kopierecht ist. 3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.LatinXhD“ zu verwenden. 4. Der maschinenlesbare Bereich in den Nachweisen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften. 5. In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist. Ist nicht erkennbar, welcher Namensbestandteil der Vorname ist, so sind sämtliche Namensbestandteile im Datenfeld „Familienname“ einzutragen. Im Datenfeld „Vorname“ ist in diesem Fall ein waagerechter Strich einzutragen. 6. Grundsätzlich sind alle Einträge im Ankunftsnachweis in der Schriftgröße 1 gemäß der nachstehenden Tabelle vorzunehmen. Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel „Vornamen“) – unter Ausnutzung der maximal zur Verfügung stehenden Zeichenzahl – entsprechend gekürzt vorzunehmen. Im Datenfeld „Name“ ist der Eintrag gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in der Schriftgröße 1 und 2 Schriftstärke „Fett“ zulässig. Änderungen in den vorgedruckten Datenfeldern sind ausschließlich im Fall der Verlängerung auf Seite 4 zulässig. Sonstige Eintragungen und Ergänzungen können im Datenfeld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 vorgenommen werden. Diese Änderungen, Eintragungen und Ergänzungen sind in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen. Bei Änderung auf dem Ankunftsnachweis sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen. 7. Sofern kein Geburtsname vorhanden ist, ist in die Zeile Geburtsname als Eintrag ein waagerechter Strich vorzunehmen. 8. Im Datenfeld „mitreisende Kinder“ ist ein waagerechter Strich einzutragen, wenn den Asylsuchenden keine Kinder begleiten. In dem Feld sind alle in § 63a Absatz 1 Nummer 17 Asylgesetz bezeichneten Personen einzutragen. 9. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser oder werden diese im Datenfeld „Name“ eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag. 10. Bei Schreibunkundigen oder Schreibunfähigen oder Kindern unter zehn Jahren ist in das Unterschriftsfeld ein waagerechter Strich einzutragen. Datenfelder | Seite | Feldlängen Ankunftsnachweis 2,0 mm Schriftgröße 2 (8pt) UNICODE | 2,4 mm Schriftgröße 1 (10pt) UNICODE Seriennummer | 2, 3 und 4 | – | 9 Zeichen zulässiges Ziffernwerk: einen Buchstaben, Leerzeichen und 7 Ziffern Name | 2 | 35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen | 30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen Geburtsname | 2 | 35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen | 30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen² Vornamen | 2 | 35 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 70 Zeichen¹ | 30 Zeichen in zwei Zeilen insgesamt 60 Zeichen Geschlecht | 2 | – | 1 Zeichen Zulässige Buchstaben: M, F, X Größe | 2 | – | 6 Zeichen³ Farbe der Augen | 2 | – | 15 Zeichen Tag der Geburt | 2 | – | 10 Zeichen Staatsangehörigkeit | 2 | – | 3 Zeichen Ort der Geburt | 2 | – | 30 Zeichen Lichtbild 35 x 45 mm | 3 | – | – Unterschrift Inhaber manuell | 3 | – | – Ausstellende Behörde | 3 | – | 30 Zeichen Tag der Ausstellung | 3 | – | 10 Zeichen Unterschrift Aussteller manuell | 3 | – | – Ankreuzfeld: Die Angaben zur Person … | 4 | – | – Gültig bis | 4 | – | 10 Zeichen Verlängert bis | 4 | – | 10 Zeichen Name und Anschrift der zuständigen Aufnahmeeinrichtung | 4 | – | 79 Zeichen einzeilig in drei Felder: 1. Feld 21 Zeichen 2. Feld 29 Zeichen 3. Feld 29 Zeichen Mitreisende Kinder | 5 | – | 108 Zeichen einzeilig in vier Felder: 1. Feld 27 Zeichen 2. Feld 27 Zeichen 3. Feld 27 Zeichen 4. Feld 27 Zeichen „Freitext“ | 5 | – | 28 Zeichen in acht Zeilen insgesamt 224 Zeichen AZR–Nummer | 6 | – | 12 Zeichen MRZ vertikal 2–zeilig | 6 | – | 36 Zeichen in 2 Zeilen Vertikal OCR–B Barcode Data–Matrix | 6 | – | 48*48 Module Anmerkung:
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.