Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb von Kanton und Stadt Schaffhausen vom 9./16. November 2010
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
1 Die Stadt wird Ankerkundin der kantonalen IT-Anstalt und verpflichtet sich grundsätzlich, IT-Dienstleistungen von dieser zu beziehen. Als Massstab gilt die bisherige Bestellpraxis. Im Gegenzug sind der Stadt entsprechend umfassende IT-Dienstleistungen anzubieten. Eckpunkte der neuen gesetzlichen Grundlage 8400.0Zusammenarbeit im Informatikbereich Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2024) 4 2 Einzelheiten über die Bestellung bzw. Lieferobjekte werden in einer Leistungsvereinbarung festgehalten (Service Level Agreement der Basis-Services). Die erstmalige Leistungsvereinbarung soll sich im Wesentlichen am bisherigen Bestellumfang orientieren. 3 Der Stadt werden die Dienstleistungen der kantonalen IT-Anstalt zu den gleichen Konditionen (Preise, Service Level, Angebotspalet-te) angeboten wie dem Kanton. 4 Die Stadt ist bereit, an mit anderen Kunden gemeinsam getragene Innovationsprojekte einen Beitrag zu leisten (Ablösung des bisherigen eGovernment-Kredites). Diese Beiträge unterstehen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die jeweils zuständigen Gremien.
Art. 6
1 Die Stadt wird Ankerkundin der kantonalen IT-Anstalt und verpflichtet sich grundsätzlich, IT-Dienstleistungen von dieser zu beziehen. Als Massstab gilt die bisherige Bestellpraxis. Im Gegenzug sind der Stadt entsprechend umfassende IT-Dienstleistungen anzubieten. Eckpunkte der neuen gesetzlichen Grundlage 8400.0Zusammenarbeit im Informatikbereich Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2024) 4 2 Einzelheiten über die Bestellung bzw. Lieferobjekte werden in einer Leistungsvereinbarung festgehalten (Service Level Agreement der Basis-Services). Die erstmalige Leistungsvereinbarung soll sich im Wesentlichen am bisherigen Bestellumfang orientieren. 3 Der Stadt werden die Dienstleistungen der kantonalen IT-Anstalt zu den gleichen Konditionen (Preise, Service Level, Angebotspalet-te) angeboten wie dem Kanton. 4 Die Stadt ist bereit, an mit anderen Kunden gemeinsam getragene Innovationsprojekte einen Beitrag zu leisten (Ablösung des bisherigen eGovernment-Kredites). Diese Beiträge unterstehen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die jeweils zuständigen Gremien.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.