Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb von Kanton und Stadt Schaffhausen vom 9./16. November 2010
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7 Kundengremium
1 Die Stadt erhält als Ankerkundin Einsitz im Kundengremium der kantonalen IT-Anstalt und bringt dort ihre Anforderungen für Standardprodukte ein. 2 Das Kundengremium hat den Zweck, die IT-Dienstleistungen im Kanton, in den kantonalen Gemeinden sowie bei den Kunden insgesamt zu fördern und soweit möglich zu vereinheitlichen, insbesondere durch gemeinsame Festlegung von IT-Standardprodukten für den Kanton und die Gemeinden. In diesem Rahmen nimmt das Kundengremium folgende Aufgaben und Befugnisse wahr: a) In Bezug auf Standard-Services, welche den Kunden im Servicekatalog ohne Bestellzwang angeboten werden, werden Empfehlungen zuhanden des zuständigen Organs der kantonalen IT- Anstalt abgegeben. Das Kundengremium ist in diesem Zusammenhang beratend tätig. b) In Bezug auf Basis-Services (bspw. Standardarbeitsplatz), welche den Kunden im Servicekatalog mit Bestellzwang angeboten werden, werden Empfehlungen zuhanden des zuständigen Organs der kantonalen IT-Anstalt abgegeben. Bei fehlendem Konsens bezüglich Basis-Services mit Bestellzwang können Stadt und Kanton je ihre eigenen Basis-Services definieren.
Art. 7 Kundengremium
1 Die Stadt erhält als Ankerkundin Einsitz im Kundengremium der kantonalen IT-Anstalt und bringt dort ihre Anforderungen für Standardprodukte ein. 2 Das Kundengremium hat den Zweck, die IT-Dienstleistungen im Kanton, in den kantonalen Gemeinden sowie bei den Kunden insgesamt zu fördern und soweit möglich zu vereinheitlichen, insbesondere durch gemeinsame Festlegung von IT-Standardprodukten für den Kanton und die Gemeinden. In diesem Rahmen nimmt das Kundengremium folgende Aufgaben und Befugnisse wahr: a) In Bezug auf Standard-Services, welche den Kunden im Servicekatalog ohne Bestellzwang angeboten werden, werden Empfehlungen zuhanden des zuständigen Organs der kantonalen IT- Anstalt abgegeben. Das Kundengremium ist in diesem Zusammenhang beratend tätig. b) In Bezug auf Basis-Services (bspw. Standardarbeitsplatz), welche den Kunden im Servicekatalog mit Bestellzwang angeboten werden, werden Empfehlungen zuhanden des zuständigen Organs der kantonalen IT-Anstalt abgegeben. Bei fehlendem Konsens bezüglich Basis-Services mit Bestellzwang können Stadt und Kanton je ihre eigenen Basis-Services definieren.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.