Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
1 Das ETIAS-Beschwerdeverfahren richtet sich nach dem VwVG und dem Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005, soweit das vorliegende Gesetz nichts anderes bestimmt.
2 Die Fristenstillstände nach Artikel 22a Absatz 1 VwVG finden auf das ETIAS-Beschwerdeverfahren keine Anwendung.
3 Die Beschwerde und weitere Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht können in einer der vier Amtssprachen oder in Englisch eingereicht werden. Bei Eingaben in Englisch bestimmt das Bundesverwaltungsgericht eine der vier Amtssprachen als Verfahrenssprache.
4 Das Urteil und verfahrensleitende Anordnungen werden in der Verfahrenssprache abgefasst. Wurde die Beschwerde in Englisch eingereicht, so wird das Dispositiv des Urteils zusätzlich als Information ins Englische übersetzt.
5 Offensichtlich unbegründete Beschwerden werden durch die Einzelrichterin beziehungsweise den Einzelrichter abgewiesen, wenn:
a. ein Reisedokument verwendet wurde, das im SIS als verloren, gestohlen, unterschlagen oder für ungültig erklärt gemeldet ist;
b. die betroffene Person im SIS zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ausgeschrieben ist; oder
c. die ETIAS-Stelle eines anderen Staates eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat.
Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BB vom 16. Dez. 2022 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS), in Kraft seit 15. Juni 2025 (AS 2025 349; BBl 2022 1449).
SR 172.021
SR 173.32
1 Das ETIAS-Beschwerdeverfahren richtet sich nach dem VwVG und dem Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005, soweit das vorliegende Gesetz nichts anderes bestimmt.
2 Die Fristenstillstände nach Artikel 22a Absatz 1 VwVG finden auf das ETIAS-Beschwerdeverfahren keine Anwendung.
3 Die Beschwerde und weitere Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht können in einer der vier Amtssprachen oder in Englisch eingereicht werden. Bei Eingaben in Englisch bestimmt das Bundesverwaltungsgericht eine der vier Amtssprachen als Verfahrenssprache.
4 Das Urteil und verfahrensleitende Anordnungen werden in der Verfahrenssprache abgefasst. Wurde die Beschwerde in Englisch eingereicht, so wird das Dispositiv des Urteils zusätzlich als Information ins Englische übersetzt.
5 Offensichtlich unbegründete Beschwerden werden durch die Einzelrichterin beziehungsweise den Einzelrichter abgewiesen, wenn:
a. ein Reisedokument verwendet wurde, das im SIS als verloren, gestohlen, unterschlagen oder für ungültig erklärt gemeldet ist;
b. die betroffene Person im SIS zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ausgeschrieben ist; oder
c. die ETIAS-Stelle eines anderen Staates eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat.
Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BB vom 16. Dez. 2022 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS), in Kraft seit 15. Juni 2025 (AS 2025 349; BBl 2022 1449).
SR 172.021
SR 173.32
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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