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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 108h Grundsätze

1 Das SEM betreibt ein Informationssystem, das die Gesuche auf ETIAS-Reisegenehmigungen enthält, die in die Zuständigkeit der Schweiz fallen, sowie Daten, welche die Schweiz in der ETIAS-Überwachungsliste erfasst und bearbeitet (N‑ETIAS). Es enthält insbesondere die Daten, die über die nationale Schnittstelle vom Zentralsystem des ETIAS an dieses übermittelt werden. 2 Das N-ETIAS dient der nationalen ETIAS-Stelle zur: a. Erfassung und Bearbeitung von Personendaten, einschliesslich der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten, und Kontaktdaten sowie von ergänzenden Gesuchsdaten, Informationen und von Dokumentkopien von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen der Prüfung von ETIAS-Reisegenehmigungsgesuchen, die in die Zuständigkeit der Schweiz fallen; b. Konsultation nationaler und kantonaler Behörden im Rahmen der Prüfung von ETIAS-Reisegenehmigungsgesuchen; c. Erfassung und Bearbeitung von Personen- und Kontaktdaten von Ausländerinnen und Ausländern, welche auf Antrag von fedpol oder des NDB in die ETIAS-Überwachungsliste aufgenommen werden; d. Erstellung von Statistiken. Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BB vom 16. Dez. 2022 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS), in Kraft seit 15. Juni 2025 (AS 2025 349; BBl 2022 1449).

Your change, as a redline

Art. 108h Grundsätze

1 Das SEM betreibt ein Informationssystem, das die Gesuche auf ETIAS-Reisegenehmigungen enthält, die in die Zuständigkeit der Schweiz fallen, sowie Daten, welche die Schweiz in der ETIAS-Überwachungsliste erfasst und bearbeitet (N‑ETIAS). Es enthält insbesondere die Daten, die über die nationale Schnittstelle vom Zentralsystem des ETIAS an dieses übermittelt werden. 2 Das N-ETIAS dient der nationalen ETIAS-Stelle zur: a. Erfassung und Bearbeitung von Personendaten, einschliesslich der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten, und Kontaktdaten sowie von ergänzenden Gesuchsdaten, Informationen und von Dokumentkopien von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen der Prüfung von ETIAS-Reisegenehmigungsgesuchen, die in die Zuständigkeit der Schweiz fallen; b. Konsultation nationaler und kantonaler Behörden im Rahmen der Prüfung von ETIAS-Reisegenehmigungsgesuchen; c. Erfassung und Bearbeitung von Personen- und Kontaktdaten von Ausländerinnen und Ausländern, welche auf Antrag von fedpol oder des NDB in die ETIAS-Überwachungsliste aufgenommen werden; d. Erstellung von Statistiken. Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BB vom 16. Dez. 2022 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und 2021/1152 zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU Informationssystemen für die Zwecke des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS), in Kraft seit 15. Juni 2025 (AS 2025 349; BBl 2022 1449).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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