Propose a change

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 110b Abfrage des CIR zwecks Identifikation

1 Abfragen des CIR können durchgeführt werden zur Identifikation von: a. Drittstaatsangehörigen, wenn die Bedingungen nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 erfüllt sind; b. unbekannten Personen im Fall von Unfällen, Naturkatastrophen und Gewalttaten. 2 Abfragen nach Absatz 1 Buchstabe a sind nur zulässig zur Verhütung und Bekämpfung illegaler Einwanderung, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Wahrung der inneren Sicherheit. 3 Die folgenden Behörden können Abfragen durchführen: a. fedpol; b. die Polizeibehörden der Kantone und Gemeinden; c. das BAZG im Rahmen ihrer zollrechtlichen und nicht zollrechtlichen Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung und zur Wahrung der inneren Sicherheit. 4 Für Personen nach Absatz 1 Buchstabe a erfolgt die Abfrage anhand der biometrischen Daten, die der Person vor Ort während einer Identitätskontrolle abgenommen wurden. Können die biometrischen Daten dieser Person nicht verwendet werden oder ist die Abfrage anhand dieser Daten nicht erfolgreich, so erfolgt die Abfrage anhand von Identitätsdaten oder von Daten zu den Reisedokumenten. 5 Für Personen nach Absatz 1 Buchstabe b erfolgt die Abfrage anhand biometrischer Daten. Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1. Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1.

Your change, as a redline

Art. 110b Abfrage des CIR zwecks Identifikation

1 Abfragen des CIR können durchgeführt werden zur Identifikation von: a. Drittstaatsangehörigen, wenn die Bedingungen nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 erfüllt sind; b. unbekannten Personen im Fall von Unfällen, Naturkatastrophen und Gewalttaten. 2 Abfragen nach Absatz 1 Buchstabe a sind nur zulässig zur Verhütung und Bekämpfung illegaler Einwanderung, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Wahrung der inneren Sicherheit. 3 Die folgenden Behörden können Abfragen durchführen: a. fedpol; b. die Polizeibehörden der Kantone und Gemeinden; c. das BAZG im Rahmen ihrer zollrechtlichen und nicht zollrechtlichen Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung und zur Wahrung der inneren Sicherheit. 4 Für Personen nach Absatz 1 Buchstabe a erfolgt die Abfrage anhand der biometrischen Daten, die der Person vor Ort während einer Identitätskontrolle abgenommen wurden. Können die biometrischen Daten dieser Person nicht verwendet werden oder ist die Abfrage anhand dieser Daten nicht erfolgreich, so erfolgt die Abfrage anhand von Identitätsdaten oder von Daten zu den Reisedokumenten. 5 Für Personen nach Absatz 1 Buchstabe b erfolgt die Abfrage anhand biometrischer Daten. Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1. Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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