Change 1 Article Choose an article Art. 1 Gegenstand Art. 2 Geltungsbereich Art. 3 Zulassung Art. 4 Integration Art. 5 Einreisevoraussetzungen Art. 6 Ausstellung des Visums Art. 7 Grenzübertritt und Grenzkontrollen Art. 8 Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen der Schweiz Art. 9 Zuständigkeit für die Grenzkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz Art. 9a Überwachung der Ankunft am Flughafen Art. 9b Überprüfung an der Schengen-Aussengrenze Art. 9c Überprüfung im Hoheitsgebiet Art. 9d Unabhängiger Überwachungsmechanismus im Rahmen der Überprüfung Art. 10 Bewilligungspflicht bei Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit Art. 11 Bewilligungspflicht bei Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit Art. 12 Anmeldepflicht Art. 13 Bewilligungs- und Anmeldeverfahren Art. 14 Abweichungen von der Bewilligungs- und der Anmeldepflicht Art. 15 Abmeldung Art. 16 Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung Art. 17 Regelung des Aufenthalts bis zum Bewilligungsentscheid Art. 18 Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit Art. 19 Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit Art. 20 Begrenzungsmassnahmen Art. 21 Vorrang Art. 21a Massnahmen für stellensuchende Personen Art. 22 Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Entschädigungen für Auslagen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Art. 23 Persönliche Voraussetzungen Art. 24 Wohnung Art. 25 Zulassung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern Art. 26 Zulassung für grenzüberschreitende Dienstleistungen Art. 26a Zulassung von Betreuungs- und Lehrpersonen Art. 27 Aus- und Weiterbildung Art. 28 Rentnerinnen und Rentner Art. 29 Medizinische Behandlung Art. 29a Stellensuche Art. 30 Art. 31 Art. 32 Kurzaufenthaltsbewilligung Art. 33 Aufenthaltsbewilligung Art. 34 Niederlassungsbewilligung Art. 35 Grenzgängerbewilligung Art. 36 Wohnort Art. 37 Wechsel des Wohnorts in einen anderen Kanton Art. 38 Erwerbstätigkeit Art. 39 Erwerbstätigkeit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger Art. 40 Bewilligungsbehörde und arbeitsmarktlicher Vorentscheid Art. 41 Ausweise Art. 41a Sicherheit und Lesen des Datenchips Art. 41b Stelle für die Ausfertigung der biometrischen Ausweise Art. 42 Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern Art. 43 Ehegatten und Kinder von Personen mit Niederlassungsbewilligung Art. 44 Ehegatten und Kinder von Personen mit Aufenthaltsbewilligung Art. 45 Ehegatten und Kinder von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung Art. 45a Eheungültigkeit Art. 46 Erwerbstätigkeit der Ehegatten und Kinder Art. 47 Frist für den Familiennachzug Art. 48 Pflegekinder zur Adoption Art. 49 Ausnahmen vom Erfordernis des Zusammenwohnens Art. 49a Ausnahme vom Erfordernis des Sprachnachweises Art. 50 Auflösung der Familiengemeinschaft Art. 51 Erlöschen des Anspruchs auf Familiennachzug Art. 52 Eingetragene Partnerschaft Art. 53 Grundsätze Art. 53a Zielgruppen Art. 54 Integrationsförderung in den Regelstrukturen Art. 55 Spezifische Integrationsförderung Art. 55a Massnahmen für Personen mit besonderem Integrationsbedarf Art. 56 Aufgabenteilung Art. 57 Information und Beratung Art. 58 Finanzielle Beiträge Art. 58a Integrationskriterien Art. 58b Integrationsvereinbarungen und Integrationsempfehlungen Art. 59 Ausstellung von Reisedokumenten Art. 59a Datenchip Art. 59b Biometrische Daten Art. 59c Reiseverbot für Flüchtlinge Art. 60 Art. 61 Erlöschen der Bewilligungen Art. 61a Erlöschen des Aufenthaltsrechts von EU- und EFTA‑Staatsangehörigen Art. 62 Widerruf von Bewilligungen und anderen Verfügungen Art. 63 Widerruf der Niederlassungsbewilligung Art. 64 Wegweisungsverfügung Art. 64a Wegweisung aufgrund der Dublin-Assoziierungsabkommen Art. 64abis Beschwerdeverfahren im Rahmen der Dublin‑Assoziierungsabkommen Art. 64b Wegweisungsverfügung mit Standardformular Art. 64c Formlose Wegweisung Art. 64cbis Wegweisung bei gemeinsamen Kontrollen mit anderen Schengen‑Staaten Art. 64d Ausreisefrist und sofortige Vollstreckung Art. 64e Verpflichtungen nach Eröffnung einer Wegweisungsverfügung Art. 64f Übersetzung der Wegweisungsverfügung Art. 65 Einreiseverweigerung und Wegweisung an Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden Art. 65a Einreisebeschränkungen und weitere Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit an Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden Art. 66 Vertrauensperson für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer im Wegweisungsverfahren Art. 67 Einreiseverbot Art. 68 Ausweisung Art. 68a Ausschreibung im Schengener Informationssystem Art. 68b Zuständige Behörde Art. 68c Ausreise und Rückkehrbestätigung Art. 68d Löschung von Schweizer Ausschreibungen im SIS Art. 68e Bekanntgabe von SIS-Daten an Dritte Art. 69 Anordnung der Ausschaffung Art. 70 Durchsuchung Art. 71 Unterstützung der Vollzugsbehörden durch den Bund Art. 71a Internationale Rückführungseinsätze Art. 71abis Überwachung von Ausschaffungen und internationalen Rückführungseinsätzen Art. 71b Weitergabe medizinischer Daten zur Beurteilung der Transportfähigkeit Art. 72 Art. 73 Kurzfristige Festhaltung Art. 74 Ein- und Ausgrenzung Art. 75 Vorbereitungshaft Art. 76 Ausschaffungshaft Art. 76a Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens Art. 77 Ausschaffungshaft wegen fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung der Reisedokumente Art. 78 Durchsetzungshaft Art. 79 Maximale Haftdauer Art. 80 Haftanordnung und Haftüberprüfung Art. 80a Haftanordnung und Haftüberprüfung im Rahmen des Dublin‑Verfahrens Art. 81 Haftbedingungen Art. 82 Finanzierung durch den Bund Art. 83 Anordnung der vorläufigen Aufnahme Art. 84 Beendigung der vorläufigen Aufnahme Art. 85 Ausgestaltung der vorläufigen Aufnahme Art. 85a Erwerbstätigkeit Art. 85b Kantonswechsel Art. 85c Familiennachzug Art. 86 Sozialhilfe und Krankenversicherung Art. 87 Bundesbeiträge Art. 88 Sonderabgabe auf Vermögenswerten Art. 88a Eingetragene Partnerschaft Art. 89 Besitz eines gültigen Ausweispapiers Art. 90 Mitwirkungspflicht Art. 91 Sorgfaltspflicht von Arbeitgebern und Dienstleistungsempfängern Art. 92 Sorgfaltspflicht der Luftverkehrsunternehmen Art. 92a Meldepflicht der Luftverkehrsunternehmen Art. 93 Betreuungspflicht und Deckung der Kosten Art. 94 Zusammenarbeit mit den Behörden Art. 95 Weitere Transportunternehmen Art. 95a Bereitstellung von Unterkünften durch den Flughafenbetreiber Art. 96 Ermessensausübung Art. 97 Amtshilfe und Datenbekanntgabe Art. 98 Aufgabenverteilung Art. 98a Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen durch die Vollzugsbehörden Art. 98b Übertragung von Aufgaben im Visumverfahren an Dritte Art. 98c Zusammenarbeit und Koordination mit fedpol Art. 98d Sicherheitsaufgaben der Migrationsbehörden Art. 99 Zustimmungsverfahren Art. 100 Internationale Verträge Art. 100a Einsatz von Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberatern Art. 100b Eidgenössische Migrationskommission Art. 101 Datenbearbeitung Art. 102 Datenerhebung zur Identifikation und zur Altersbestimmung Art. 102a Biometrische Daten für Ausweise Art. 102b Kontrolle der Identität der Ausweisinhaberinnen oder -inhaber Art. 102c Bekanntgabe von Personendaten ans Ausland Art. 102d Bekanntgabe von Personendaten an den Heimat- oder Herkunftsstaat Art. 102e Bekanntgabe von Personendaten bei Rückübernahme- und Transitabkommen Art. 103 Art. 103a … Art. 103b Einreise- und Ausreisesystem Art. 103c Erfassung, Abfrage und Bearbeitung der Daten im EES Art. 103d Bekanntgabe von EES-Daten Art. 103e Informationsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten, die die Verordnung (EU) 2017/2226 nicht anwenden Art. 103f Ausführungsbestimmungen zum EES Art. 103g Automatisierte Grenzkontrollen an Flugplätzen, die eine Schengen‑Aussengrenze bilden Art. 104 Art. 104a Zweck und Inhalt des Passagier-Informationssystems sowie Datenbearbeitung Art. 104b Automatische Weiterleitung von Daten des API-Systems Art. 104c Zugang zu Passagierdaten im Einzelfall Art. 105–107 Art. 108 Art. 108a Daten des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems Art. 108b Gesuch um eine ETIAS-Reisegenehmigung sowie Prüfung durch das ETIAS und die ETIAS-Zentralstelle Art. 108c Nationale ETIAS-Stelle Art. 108d Erteilung, Verweigerung, Annullierung oder Widerruf der ETIAS‑Reisegenehmigung Art. 108dbis ETIAS-Beschwerdeverfahren: allgemeine Verfahrensbestimmungen Art. 108dter ETIAS-Beschwerdeverfahren: Übermittlungsart Art. 108dquater ETIAS-Beschwerdeverfahren: ETIAS-Übermittlungsplattform Art. 108dquinquies ETIAS-Beschwerdeverfahren: Verfahrensbestimmungen bei Nutzung der ETIAS-Übermittlungsplattform Art. 108e Erfassung und Abfrage der Daten im ETIAS Art. 108f Bekanntgabe von ETIAS-Daten und CIR-Daten des ETIAS Art. 108fbis Rechte der betroffenen Personen Art. 108g Ausführungsbestimmungen zum ETIAS Art. 108h Grundsätze Art. 108i Inhalt Art. 108j Datenbearbeitung und -bekanntgabe Art. 108k Überwachung und Vollzug Art. 109 Art. 109a Zentrales Visa-Informationssystem Art. 109b Nationales Visumsystem Art. 109c Abfrage des ORBIS Art. 109d Informationsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten, für welche die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 noch nicht in Kraft ist Art. 109e Ausführungsbestimmungen zu den Visa-Informationssystemen Art. 109f Grundsätze Art. 109g Inhalt Art. 109h Datenbearbeitung Art. 109i Beauftragte Dritte Art. 109j Überwachung und Vollzug Art. 109k Informationssystem Eurodac Art. 109l Erfassung, Abfrage und Bearbeitung der Daten in Eurodac Art. 109lbis Bekanntgabe von Eurodac-Daten Art. 109lter Ausführungsbestimmungen zu Eurodac Art. 109lquater Abgleich in Eurodac zum Zweck der Strafverfolgung Art. 109lquinquies Überprüfung der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Eurodac Art. 109m Art. 110 Art. 110a Inhalt des Gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten Art. 110b Abfrage des CIR zwecks Identifikation Art. 110bbis Abfrage des CIR zur Identifizierung im Rahmen der Überprüfung Art. 110c Abfrage des CIR zwecks Aufdeckung von Mehrfachidentitäten Art. 110d Abfrage des CIR zwecks Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten Art. 110e Art. 110f Inhalt des Detektors für Mehrfachidentitäten Art. 110g Manuelle Verifizierung verschiedener Identitäten im MID Art. 110h Bekanntgabe von Daten des sBMS, des CIR und des MID Art. 110i Verantwortung für die Datenbearbeitung im sBMS, im CIR und im MID Art. 111 Art. 111a Datenbekanntgabe Art. 111abis Austausch von Informationen über den Gesundheitszustand einer Person vor ihrer Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat Art. 111b Datenbearbeitung Art. 111c Datenaustausch Art. 111d Datenbekanntgabe an Drittstaaten Art. 111e Art. 111f Art. 111g Aufsicht über die Datenbearbeitung im Rahmen der Zusammenarbeit von Schengen Art. 111h Art. 111i Art. 111j Art. 112 … Art. 113 und 114 Art. 115 Rechtswidrige Ein- oder Ausreise, rechtswidriger Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung Art. 116 Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts Art. 117 Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung Art. 117a Verletzung der Pflichten bei der Stellenmeldung Art. 118 Täuschung der Behörden Art. 119 Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung Art. 120 Weitere Widerhandlungen Art. 120a–120c Art. 120d Zweckwidriges Bearbeiten von Personendaten in Informationssystemen Art. 120e Strafverfolgung Art. 121 Sicherstellung und Einziehung von Dokumenten Art. 122 Verstösse von Arbeitgebern Art. 122a Sorgfaltspflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen Art. 122b Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen Art. 122c Gemeinsame Bestimmungen für die Sanktionierung der Luftverkehrsunternehmen Art. 123 Art. 124 Aufsicht und Vollzug Art. 124a Verhältnis Landesverweisung und Richtlinie 2008/115/EG Art. 125 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts Art. 126 Übergangsbestimmungen Art. 126a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 16. Dezember 2005 des AsylG Art. 126b Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 11. Dezember 2009 Art. 126c Übergangsbestimmung zur Änderung vom 20. Juni 2014 Art. 126d Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 25. September 2015 des AsylG Art. 126e Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 25. September 2020 Art. 126f Art. 126g Übergangsbestimmung zur Änderung vom 14. Juni 2024 Art. 127 Koordination mit den Abkommen über die Assoziierung an Schengen Art. 128 Referendum und Inkrafttreten
What to do with it Reword it Repeal it Add a new article after it
As published
Art. 110d Abfrage des CIR zwecks Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten
1 Abfragen des CIR können im Einzelfall durchgeführt werden zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten, wenn die Bedingungen nach Artikel 22 Absatz 1 der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 erfüllt sind.
2 Die folgenden Behörden können solche Abfragen durchführen:
a. fedpol;
b. der NDB;
c. die Bundesanwaltschaft;
d. die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden und die Polizeibehörden der Städte Zürich, Winterthur, Lausanne, Chiasso und Lugano.
e. die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG.
3 Ergibt die Abfrage, dass im CIR Daten gespeichert sind, so wird als Ergebnis der Verweis auf das betreffende Schengen/Dublin-Informationssystem angezeigt.
4 Um die Daten aus diesem Informationssystem zu erhalten, müssen die Behörden nach Absatz 1 diese Daten bei der Einsatzzentrale von fedpol beantragen. Anwendbar sind die Voraussetzungen und Verfahren, die für das jeweilige Informationssystem gelten.
Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1.
Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1.
Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2022 (Zugriff auf den CIR und Zugang zu den Daten von drei EU Informationssystemen), in Kraft seit 15. Juni 2025 (AS 2025 350; BBl 2022 1421).
Your wording
Your change, as a redline
Art. 110d Abfrage des CIR zwecks Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten
1 Abfragen des CIR können im Einzelfall durchgeführt werden zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten, wenn die Bedingungen nach Artikel 22 Absatz 1 der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 erfüllt sind.
2 Die folgenden Behörden können solche Abfragen durchführen:
a. fedpol;
b. der NDB;
c. die Bundesanwaltschaft;
d. die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden und die Polizeibehörden der Städte Zürich, Winterthur, Lausanne, Chiasso und Lugano.
e. die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG.
3 Ergibt die Abfrage, dass im CIR Daten gespeichert sind, so wird als Ergebnis der Verweis auf das betreffende Schengen/Dublin-Informationssystem angezeigt.
4 Um die Daten aus diesem Informationssystem zu erhalten, müssen die Behörden nach Absatz 1 diese Daten bei der Einsatzzentrale von fedpol beantragen. Anwendbar sind die Voraussetzungen und Verfahren, die für das jeweilige Informationssystem gelten.
Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1.
Siehe Fussnote zu Art. 110 Abs. 1.
Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2022 (Zugriff auf den CIR und Zugang zu den Daten von drei EU Informationssystemen), in Kraft seit 15. Juni 2025 (AS 2025 350; BBl 2022 1421).
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.