Grossratsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 142
1 Bei der Eintretensdebatte wird das Wort ergriffen, um Eintretens-, Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge zu begründen. Fragen der Zulässigkeit und andere Vorfragen sind bei dieser Debatte zu erledigen. 2 Der Rückweisungsantrag für den ganzen Entwurf oder einen Teil davon muss so formuliert werden, dass es dem Staatsrat oder der Kommission möglich ist, den Rückweisungsgrund und das erwartete Ergebnis klar zu erkennen. 3 Es erhalten das Wort: a) die Berichterstatterin oder der Berichterstatter der Kommission; b) die Person, welche die Regierung vertritt; c) die Fraktionssprecherinnen und -sprecher; d) die Mitglieder des Grossen Rates, die einen Nichteintretens- oder einen Rückweisungsantrag eingereicht haben; e) im Falle eines Votums nach den Buchstaben c und d wiederum die Person, welche die Regierung vertritt; diese gibt zu diesem Zeitpunkt bekannt, ob die Regierung mit dem Antrag eines Mitglieds des Grossen Rates einverstanden ist; f) die Berichterstatterin oder der Berichterstatter der Kommission bei einem Votum nach den voranstehenden Buchstaben. 4 Wurde Eintreten beschlossen, so ist dieser Beschluss endgültig; es können keine Rückweisungs- oder Rückzugsanträge für den Entwurf als Ganzes mehr gestellt werden. Der Grosse Rat kann bei der Detailberatung indessen jederzeit einen Titel, ein Kapitel, einen Abschnitt oder einen Artikel zu nochmaliger Prüfung und neuem Antrag an die Kommission oder an den Staatsrat zurückweisen. 3.7.3.2 Detailberatung
Art. 142
1 Bei der Eintretensdebatte wird das Wort ergriffen, um Eintretens-, Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge zu begründen. Fragen der Zulässigkeit und andere Vorfragen sind bei dieser Debatte zu erledigen. 2 Der Rückweisungsantrag für den ganzen Entwurf oder einen Teil davon muss so formuliert werden, dass es dem Staatsrat oder der Kommission möglich ist, den Rückweisungsgrund und das erwartete Ergebnis klar zu erkennen. 3 Es erhalten das Wort: a) die Berichterstatterin oder der Berichterstatter der Kommission; b) die Person, welche die Regierung vertritt; c) die Fraktionssprecherinnen und -sprecher; d) die Mitglieder des Grossen Rates, die einen Nichteintretens- oder einen Rückweisungsantrag eingereicht haben; e) im Falle eines Votums nach den Buchstaben c und d wiederum die Person, welche die Regierung vertritt; diese gibt zu diesem Zeitpunkt bekannt, ob die Regierung mit dem Antrag eines Mitglieds des Grossen Rates einverstanden ist; f) die Berichterstatterin oder der Berichterstatter der Kommission bei einem Votum nach den voranstehenden Buchstaben. 4 Wurde Eintreten beschlossen, so ist dieser Beschluss endgültig; es können keine Rückweisungs- oder Rückzugsanträge für den Entwurf als Ganzes mehr gestellt werden. Der Grosse Rat kann bei der Detailberatung indessen jederzeit einen Titel, ein Kapitel, einen Abschnitt oder einen Artikel zu nochmaliger Prüfung und neuem Antrag an die Kommission oder an den Staatsrat zurückweisen. 3.7.3.2 Detailberatung
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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