Grossratsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 143
Vorgehen bei der Beratung 1 Wurde Eintreten beschlossen, so geht der Entwurf in die Detailberatung, die grundsätzlich artikelweise erfolgt; die absatzweise Lesung gewisser Artikel kann von der Präsidentin oder vom Präsidenten beschlossen oder von der Berichterstatterin oder vom Berichterstatter, von der Person, welche die Regierung vertritt, oder mit einem Ordnungsantrag verlangt werden. Auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten kann der Entwurf oder ein Teil davon auch kapitelweise oder abschnittweise beraten werden. 2 Die Beratung wird von der Berichterstatterin oder dem Berichterstatter der Kommission und von der Person, welche die Regierung vertritt, eingeleitet. Nachher verläuft die Beratung gemäss der gewählten Art der Behandlung. 3 Zum Schluss der Diskussion nehmen die Person, welche die Regierung vertritt, und dann die Berichterstatterin oder der Berichterstatter kurz zu den Voten Stellung. Ein Mitglied des Grossen Rates kann nur noch das Wort ergreifen, um eine seine Person betreffende oder falsche Tatsache richtig zu stellen. 4 Nach Abschluss der artikelweisen Beratung eröffnet die Präsidentin oder der Präsident nach den gleichen Modalitäten die Diskussion über Titel, Ingress und allfällige Erwägungen.
Art. 143
Vorgehen bei der Beratung 1 Wurde Eintreten beschlossen, so geht der Entwurf in die Detailberatung, die grundsätzlich artikelweise erfolgt; die absatzweise Lesung gewisser Artikel kann von der Präsidentin oder vom Präsidenten beschlossen oder von der Berichterstatterin oder vom Berichterstatter, von der Person, welche die Regierung vertritt, oder mit einem Ordnungsantrag verlangt werden. Auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten kann der Entwurf oder ein Teil davon auch kapitelweise oder abschnittweise beraten werden. 2 Die Beratung wird von der Berichterstatterin oder dem Berichterstatter der Kommission und von der Person, welche die Regierung vertritt, eingeleitet. Nachher verläuft die Beratung gemäss der gewählten Art der Behandlung. 3 Zum Schluss der Diskussion nehmen die Person, welche die Regierung vertritt, und dann die Berichterstatterin oder der Berichterstatter kurz zu den Voten Stellung. Ein Mitglied des Grossen Rates kann nur noch das Wort ergreifen, um eine seine Person betreffende oder falsche Tatsache richtig zu stellen. 4 Nach Abschluss der artikelweisen Beratung eröffnet die Präsidentin oder der Präsident nach den gleichen Modalitäten die Diskussion über Titel, Ingress und allfällige Erwägungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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