Propose a change

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Freier Transfer

(1) Jede Vertragspartei, auf deren Hoheitsgebiet Investoren der anderen Vertragspartei Investitionen getätigt haben, gewährt diesen Investoren den freien Transfer von Beträgen im Zusammenhang mit diesen Investitionen, insbesondere von: (a) Erträgen; (b) Zahlungen im Zusammenhang mit Darlehen und anderen für die Investition eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen; (c) Erlösen aus der teilweisen oder vollständigen Veräusserung oder Liquidation einer Investition, einschliesslich allfälliger Wertzunahmen; (d) Einkommen und anderen Entgelten des Personals, das im Zusammenhang mit der Investition aus dem Ausland angeworben wurde; (e) dem ursprünglichen Kapital und zusätzlichen Beträgen für den Unterhalt und die Ausweitung der Investition. (2) Sofern mit dem Investor nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt ein Transfer zum Wechselkurs, der am Tag der Überweisung gemäss den geltenden Wechselkursvorschriften der Vertragspartei, in deren Territorium die Investition getätigt wurde, anwendbar ist.

Your change, as a redline

Art. 5 Freier Transfer

(1) Jede Vertragspartei, auf deren Hoheitsgebiet Investoren der anderen Vertragspartei Investitionen getätigt haben, gewährt diesen Investoren den freien Transfer von Beträgen im Zusammenhang mit diesen Investitionen, insbesondere von: (a) Erträgen; (b) Zahlungen im Zusammenhang mit Darlehen und anderen für die Investition eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen; (c) Erlösen aus der teilweisen oder vollständigen Veräusserung oder Liquidation einer Investition, einschliesslich allfälliger Wertzunahmen; (d) Einkommen und anderen Entgelten des Personals, das im Zusammenhang mit der Investition aus dem Ausland angeworben wurde; (e) dem ursprünglichen Kapital und zusätzlichen Beträgen für den Unterhalt und die Ausweitung der Investition. (2) Sofern mit dem Investor nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt ein Transfer zum Wechselkurs, der am Tag der Überweisung gemäss den geltenden Wechselkursvorschriften der Vertragspartei, in deren Territorium die Investition getätigt wurde, anwendbar ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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