Interkantonale Vereinbarung über das Interkantonale Spital der Broye (HIB) Waadt - Freiburg
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 26 Übergangsbestimmungen
Grundstücke und Infrastruktur in Payerne und Estavayer-le-Lac 1 Die Anstalt übernimmt spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung das dem Spitalbetrieb dienende Vermögen; ausgenommen sind die Grundstücke, die Eigentum der Gemeindeverbände bleiben. 2 Der Waadtländer Verband der Spitäler der Spitalzone VII bleibt Eigentümer der Grundstücke des Standorts Payerne. Er räumt der Anstalt ein Baurecht auf den Grundstücken ein und überträgt ihr das Eigentum an Infrastrukturen und Ausrüstungen ohne Entschädigung. Davon ausgenommen sind nicht abbezahlte Schulden sowie Infrastrukturen und Ausrüstungen, die der Waadtländer Verband der Spitäler der Spitalzone VII selbst bezahlt hat und die von der Anstalt gegen Entschädigung übernommen werden. 3 Der Freiburger Verband für die Organisation der Pflege im Broyebezirk bleibt Eigentümer der Grundstücke des Standorts Estavayer-le-Lac. Er gewährt der Anstalt ein Baurecht auf den Grundstücken und überträgt ihr das Eigentum an Infrastrukturen und Ausrüstungen ohne Entschädigung. 4 Das Verzeichnis der übernommenen Infrastrukturen und Ausrüstungen, die Errichtung des Baurechts und die gemeinsame Benutzung von Infrastrukturen und Ausrüstungen durch die Anstalt und andere Einrichtungen (z. B. Alters- und Pflegeheime) werden in Vereinbarungen zwischen den Eigentümerverbänden und der Anstalt geregelt. Diese Vereinbarungen müssen von beiden Staatsräten genehmigt werden. 5 Die Eigentümerverbände können jederzeit zugunsten der Anstalt auf ihr Eigentumsrecht an den Grundstücken, die für den Betrieb der Standorte nötig sind, verzichten. In diesem Fall müssen die übertragenen Immobilien pfandfrei sein.
Art. 26 Übergangsbestimmungen
Grundstücke und Infrastruktur in Payerne und Estavayer-le-Lac 1 Die Anstalt übernimmt spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung das dem Spitalbetrieb dienende Vermögen; ausgenommen sind die Grundstücke, die Eigentum der Gemeindeverbände bleiben. 2 Der Waadtländer Verband der Spitäler der Spitalzone VII bleibt Eigentümer der Grundstücke des Standorts Payerne. Er räumt der Anstalt ein Baurecht auf den Grundstücken ein und überträgt ihr das Eigentum an Infrastrukturen und Ausrüstungen ohne Entschädigung. Davon ausgenommen sind nicht abbezahlte Schulden sowie Infrastrukturen und Ausrüstungen, die der Waadtländer Verband der Spitäler der Spitalzone VII selbst bezahlt hat und die von der Anstalt gegen Entschädigung übernommen werden. 3 Der Freiburger Verband für die Organisation der Pflege im Broyebezirk bleibt Eigentümer der Grundstücke des Standorts Estavayer-le-Lac. Er gewährt der Anstalt ein Baurecht auf den Grundstücken und überträgt ihr das Eigentum an Infrastrukturen und Ausrüstungen ohne Entschädigung. 4 Das Verzeichnis der übernommenen Infrastrukturen und Ausrüstungen, die Errichtung des Baurechts und die gemeinsame Benutzung von Infrastrukturen und Ausrüstungen durch die Anstalt und andere Einrichtungen (z. B. Alters- und Pflegeheime) werden in Vereinbarungen zwischen den Eigentümerverbänden und der Anstalt geregelt. Diese Vereinbarungen müssen von beiden Staatsräten genehmigt werden. 5 Die Eigentümerverbände können jederzeit zugunsten der Anstalt auf ihr Eigentumsrecht an den Grundstücken, die für den Betrieb der Standorte nötig sind, verzichten. In diesem Fall müssen die übertragenen Immobilien pfandfrei sein.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it