Propose a change

Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 10 Ballonkörbe und Luftschiffgondeln (zu § 19 LuftBO)

(1) Die Ballonkorbinnenhöhe muß an der niedrigsten Stelle mindestens 1,10 m betragen. (2) Bei Ballonkörben für 11 bis 19 Insassen ist die Einteilung der Abteile so vorzusehen, daß Besatzungsmitglieder zentral untergebracht sind. Für Ballonkörbe, die vor dem Inkrafttreten dieser Durchführungsverordnung erstmals als Bestandteil eines Ballons zum Verkehr zugelassen worden sind, kann die Zulassungsbehörde Ausnahmen zulassen. (3) Die Bestimmungen des § 5 bleiben unberührt. (4) In Luftschiffgondeln ist zum Schutz der Insassen gegen unbeabsichtigtes Herausfallen zusätzlich zu den Anschnallgurten eine zweite Sicherungsvorrichtung vorzusehen. (5) Bedieneinrichtungen der Steuerung des Luftschiffs sowie der gesamten Brenner-, Triebwerk- und Betriebsstoffversorgungsanlage müssen so beschaffen sein, dass sie vor unkontrollierter Betätigung durch die Passagiere geschützt sind.

Your change, as a redline

§ 10 Ballonkörbe und Luftschiffgondeln (zu § 19 LuftBO)

(1) Die Ballonkorbinnenhöhe muß an der niedrigsten Stelle mindestens 1,10 m betragen. (2) Bei Ballonkörben für 11 bis 19 Insassen ist die Einteilung der Abteile so vorzusehen, daß Besatzungsmitglieder zentral untergebracht sind. Für Ballonkörbe, die vor dem Inkrafttreten dieser Durchführungsverordnung erstmals als Bestandteil eines Ballons zum Verkehr zugelassen worden sind, kann die Zulassungsbehörde Ausnahmen zulassen. (3) Die Bestimmungen des § 5 bleiben unberührt. (4) In Luftschiffgondeln ist zum Schutz der Insassen gegen unbeabsichtigtes Herausfallen zusätzlich zu den Anschnallgurten eine zweite Sicherungsvorrichtung vorzusehen. (5) Bedieneinrichtungen der Steuerung des Luftschiffs sowie der gesamten Brenner-, Triebwerk- und Betriebsstoffversorgungsanlage müssen so beschaffen sein, dass sie vor unkontrollierter Betätigung durch die Passagiere geschützt sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds