Verfassung des Kantons Basel-Stadt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 116
1 Das Appellationsgericht beurteilt als Verfassungsgericht: a. Beschwerden wegen Verletzung von verfassungsmässigen Rechten der Bundesverfassung und der Kantonsverfassung, soweit diese Rüge nicht mit einem anderen Rechtsmittel geltend gemacht werden kann; b. auf Beschwerde oder auf Vorlage des Grossen Rates die Zulässigkeit von Volksinitiativen; c. Beschwerden wegen Missachtung von Inhalt und Zweck einer unformulierten Initiative durch den Grossen Rat; d. Streitigkeiten betreffend den Schutz der Autonomie der Gemeinden. 2 Beim Verfassungsgericht können durch Beschwerde nicht angefochten werden: a. Verfassungsbestimmungen; b. Gesetze, ausgenommen im Fall ihrer Anwendung oder bei Anfechtungen gemäss Abs. 1 lit. d); c. vom Gesetz als Ausnahmen bezeichnete Beschlüsse des Grossen Rates und des Regierungsrates; d. die Dringlicherklärung eines Gesetzes; e. Beschlüsse, mit denen der Grosse Rat die kantonale Anerkennung von privatrechtlich organisierten Kirchen und Religionsgemeinschaften gewährt oder entzieht. SR 101
§ 116
1 Das Appellationsgericht beurteilt als Verfassungsgericht: a. Beschwerden wegen Verletzung von verfassungsmässigen Rechten der Bundesverfassung und der Kantonsverfassung, soweit diese Rüge nicht mit einem anderen Rechtsmittel geltend gemacht werden kann; b. auf Beschwerde oder auf Vorlage des Grossen Rates die Zulässigkeit von Volksinitiativen; c. Beschwerden wegen Missachtung von Inhalt und Zweck einer unformulierten Initiative durch den Grossen Rat; d. Streitigkeiten betreffend den Schutz der Autonomie der Gemeinden. 2 Beim Verfassungsgericht können durch Beschwerde nicht angefochten werden: a. Verfassungsbestimmungen; b. Gesetze, ausgenommen im Fall ihrer Anwendung oder bei Anfechtungen gemäss Abs. 1 lit. d); c. vom Gesetz als Ausnahmen bezeichnete Beschlüsse des Grossen Rates und des Regierungsrates; d. die Dringlicherklärung eines Gesetzes; e. Beschlüsse, mit denen der Grosse Rat die kantonale Anerkennung von privatrechtlich organisierten Kirchen und Religionsgemeinschaften gewährt oder entzieht. SR 101
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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