Verfassung des Kantons Basel-Stadt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 91
1 Der Grosse Rat: a. übt die von der Bundesverfassung den Kantonen eingeräumten Mitwirkungsrechte aus. Ausgenommen davon sind Vernehmlassungen an Bundesbehörden; b. entscheidet Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten kantonalen Behörden; c. erwahrt die kantonalen Wahlen; d. beschliesst über Amnestie und Begnadigungen; e. entscheidet über Grenzbereinigungen des Kantons- und Stadtgebietes; f. … g. entscheidet über die Zulässigkeit von Volksinitiativen oder legt diese Frage direkt dem Appellationsgericht zum Entscheid vor; h. beschliesst über die kantonale Anerkennung und den Entzug der kantonalen Anerkennung von privatrechtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften. 2 Das Gesetz kann dem Grossen Rat weitere Befugnisse übertragen. SR 101 Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 27. Nov. 2011, mit Wirkung seit 8. März 2015. Gewährleistungsbeschluss vom 3. März 2016 (BBl 2016 2301 Art. 5, 2015 7615).
§ 91
1 Der Grosse Rat: a. übt die von der Bundesverfassung den Kantonen eingeräumten Mitwirkungsrechte aus. Ausgenommen davon sind Vernehmlassungen an Bundesbehörden; b. entscheidet Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten kantonalen Behörden; c. erwahrt die kantonalen Wahlen; d. beschliesst über Amnestie und Begnadigungen; e. entscheidet über Grenzbereinigungen des Kantons- und Stadtgebietes; f. … g. entscheidet über die Zulässigkeit von Volksinitiativen oder legt diese Frage direkt dem Appellationsgericht zum Entscheid vor; h. beschliesst über die kantonale Anerkennung und den Entzug der kantonalen Anerkennung von privatrechtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften. 2 Das Gesetz kann dem Grossen Rat weitere Befugnisse übertragen. SR 101 Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 27. Nov. 2011, mit Wirkung seit 8. März 2015. Gewährleistungsbeschluss vom 3. März 2016 (BBl 2016 2301 Art. 5, 2015 7615).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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