Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit | 20 Prozent, 2. Prüfungsbereich Verfahrenstechnik | 5 Prozent, 3. Prüfungsbereich Messtechnik | 5 Prozent, 4. Prüfungsbereich Anlagentechnik | 10 Prozent, 5. Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess | 30 Prozent, 6. Prüfungsbereich Produktionstechnik | 15 Prozent, 7. Prüfungsbereich Prozessleittechnik | 5 Prozent, 8. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 3. im Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess und im Prüfungsbereich Produktionstechnik jeweils mit mindestens „ausreichend“, 4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und 5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit | 20 Prozent, 2. Prüfungsbereich Verfahrenstechnik | 5 Prozent, 3. Prüfungsbereich Messtechnik | 5 Prozent, 4. Prüfungsbereich Anlagentechnik | 10 Prozent, 5. Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess | 30 Prozent, 6. Prüfungsbereich Produktionstechnik | 15 Prozent, 7. Prüfungsbereich Prozessleittechnik | 5 Prozent, 8. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 3. im Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess und im Prüfungsbereich Produktionstechnik jeweils mit mindestens „ausreichend“, 4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und 5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.