Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
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Change 1
Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)Waffen- und Munitionsarten
( Fundstelle: BGBl. I 2008, 438 - 439 ) 1. Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte 1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen 1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer 1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes 1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser 1.5 Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen 1.6 Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind 1.7 Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen. 2. Munition 2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1) 2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2) 2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3) 2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4) 2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).
Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)Waffen- und Munitionsarten
( Fundstelle: BGBl. I 2008, 438 - 439 ) 1. Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte 1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen 1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer 1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes 1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser 1.5 Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen 1.6 Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind 1.7 Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen. 2. Munition 2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1) 2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2) 2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3) 2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4) 2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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