Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
(1) Wird die Ersatzdokumentation in gebundener Form geführt, so sind die Seiten laufend zu nummerieren; die Zahl der Seiten ist auf dem Titelblatt anzugeben. (2) Die in gebundener Form geführte Ersatzdokumentation hat folgende Angaben zu enthalten: 1. laufende Nummer der Eintragung, 2. Datum des Eingangs, 3. Waffentyp, 4. Name, Firma oder Marke, die auf der Waffe angebracht sind, 5. Herstellungsnummer, 6. Name und Anschrift des Überlassers, 7. Datum des Abgangs oder der Kenntnis des Verlustes, 8. Name und Anschrift des Empfängers oder Art des Verlustes, 9. sofern die Schusswaffe nicht einem Erwerber nach § 21 Absatz 1 des Waffengesetzes überlassen wird, die Bezeichnung der Erwerbsberechtigung unter Angabe der ausstellenden Behörde und des Ausstellungsdatums, und 10. sofern die Schusswaffe einem Erwerber nach § 34 Absatz 5 Satz 1 des Waffengesetzes überlassen oder an ihn versandt wird, Bezeichnung und Datum der Bestätigung der Anzeige durch das Bundesverwaltungsamt. Die Angaben zu den Nummern 1 bis 6 sind auf den linken Seiten, die Angaben zu den Nummern 7 bis 10 jeweils auf der rechten Seite der gebundenen Ersatzdokumentation gegenüber einzutragen. (3) Die Eintragungen nach Absatz 2 sind für jede Waffe gesondert vorzunehmen.
§ 18 Führung der Ersatzdokumentation in gebundener Form
(1) Wird die Ersatzdokumentation in gebundener Form geführt, so sind die Seiten laufend zu nummerieren; die Zahl der Seiten ist auf dem Titelblatt anzugeben. (2) Die in gebundener Form geführte Ersatzdokumentation hat folgende Angaben zu enthalten: 1. laufende Nummer der Eintragung, 2. Datum des Eingangs, 3. Waffentyp, 4. Name, Firma oder Marke, die auf der Waffe angebracht sind, 5. Herstellungsnummer, 6. Name und Anschrift des Überlassers, 7. Datum des Abgangs oder der Kenntnis des Verlustes, 8. Name und Anschrift des Empfängers oder Art des Verlustes, 9. sofern die Schusswaffe nicht einem Erwerber nach § 21 Absatz 1 des Waffengesetzes überlassen wird, die Bezeichnung der Erwerbsberechtigung unter Angabe der ausstellenden Behörde und des Ausstellungsdatums, und 10. sofern die Schusswaffe einem Erwerber nach § 34 Absatz 5 Satz 1 des Waffengesetzes überlassen oder an ihn versandt wird, Bezeichnung und Datum der Bestätigung der Anzeige durch das Bundesverwaltungsamt. Die Angaben zu den Nummern 1 bis 6 sind auf den linken Seiten, die Angaben zu den Nummern 7 bis 10 jeweils auf der rechten Seite der gebundenen Ersatzdokumentation gegenüber einzutragen. (3) Die Eintragungen nach Absatz 2 sind für jede Waffe gesondert vorzunehmen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.