Kommunaler Richtplan Massnahmenblätter - Teil Siedlung Gemeinde Glarus Erlassen durch die Gemeindeversammlung am 22.3.2013 Genehmigt durch das Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus am 20.11.2013 Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 3 Inhaltsverzeichnis 1 Zentrumsentwicklungen 5 1.1 Zentrum Glarus 5 1.2 Einkaufsorientiertes Subzentrum Netstal 7 1.3 Ortsteil- und Quartierzentren 9 2 Öffentliche Bauten und Anlagen 11 2.1 Schulen und Kindergärten 11 2.2 Immobilienstrategie 13 2.3 Veräusserung von gemeindeeigenen Parzellen und Liegenschaften15 3 Entwicklungsschwerpunkte (ESP) 17 3.1 Entwicklungsschwerpunkt Allmeind / Bahnhof Ennenda 17 3.2 Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus / Ennetbühls 19 3.3 Entwicklungsschwerpunkt Buchholz Glarus 21 3.4 Entwicklungsschwerpunkt Grosser Zaun 23 4 Innenentwicklung und Qualitätssicherung 25 4.1 Bestehende Eignungsgebiete Siedlungsentwicklung (Baulandreserven) 25 4.2 Verdichtungsgebiete / Potentiale Umstrukturierung 27 4.3 Mittel- und langfristige Nutzungsüberprüfung 29 4.4 Verwaltungsrechtliche Verträge 31 4.5 Schutz und Erneuerung der historischen Ortsbilder und Bausubstanz 33 4.6 Qualitätssicherung und Gestaltungskommission 35 5 Siedlungserweiterung 37 5.1 Eignungsgebiete Siedlungserweiterung 37 6 Energie 39 6.1 Energierichtplan / Energiestadtzertifizierung 39 7 Ver- und Entsorgung 41 7.1 Abfallbewirtschaftung 41 7.2 Deponieplanung für unverschmutztes Aushubmaterial und Abbauplanung 43 7.3 Werkleitungen und Strassensanierungen 45 F:\DATEN\M4\10-101-00\04_BER\RICHTPLAN_GENEHMIGT20131120_DEF\WORD\03_MB_SIEDLUNG_131120_DEF.DOCX Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 5 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 1.1 Thema 1 Zentrumsentwicklungen Objekt / Gegenstand 1.1 Zentrum Glarus Ausgangslage Die Innenstadt von Glarus ist ein wichtiger Identifikations-, Aufenthalts- und Begegnungsort. Die Innenstadt ist sowohl das Zentrum der Gemeinde Glarus wie auch das Kantonszentrum. Nutzungen wie Einkauf, Gastronomie, Dienstleistung, Verwaltung und Kultur haben nebst der Wohnnutzung einen wichtigen Stellenwert. Das Zentrum von Glarus befindet sich im Raum Hauptstrasse, Zaunstrasse, Bahnhofstrasse sowie rund um den Bahnhof. In der Nähe dieses Gebietes sind zudem weitere (kantonale) öffentliche Infrastrukturen wie das Spital und die Kantonschule vorhanden. Die Einkaufsnutzungen werden durch die Einkaufszentren ausserhalb der Innenstadt und ausserhalb der Gemeinde zunehmend konkurrenziert. Das Zentrum ist zudem durch den starken Verkehr auf der Hauptstrasse belastet. Ziel / Grundsätze Die Innenstadt als Hauptzentrum von Glarus soll sich auf den Raum Hauptstrasse−Zaunstrasse - Bahnhof konzentrieren. Durch Aufwertungen und Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen soll das Zentrum gestärkt werden. Potenziale für grössere Erdgeschossflächen für Läden im Zentrum sollen genutzt werden und für kulturelle Einrichtungen wie ein Kino oder die Ansiedlung des UNESCO- Besucherzentrums spezielle Anreize geprüft werden. Für das in der Richtplankarte bezeichnete Stadtzentrum ist ein Entwicklungskonzept auszuarbeiten und schrittweise umzusetzen. Im Entwicklungskonzept sind Nutzung, Bebauung, Freiraum, Erschliessung und Parkierung aufeinander abzustimmen. Die Nutzungsanordnung (Lage und Quantität) für die Innenstadt ist zu definieren (Einkaufsmöglichkeiten mit Fachgeschäften, öffentliche Einrichtungen, Wohnen, Dienstleistungen, Gastronomie). In bestimmten Bereichen priorisierte (öffentliche) Nutzungen sind durch (baurechtliche) Massnahmen in ihrer Entwicklung zu fördern. Die öffentlichen Strassenräume und Plätze als wichtige Begegnungsorte sind zu gestalten und die Nutzungen sowie die Baustruktur entsprechend zu definieren. Die historischen Bauten sind zu erhalten und aufzuwerten. Aktuelle Projekte werden laufend auf die angestrebte Zentrumsentwicklung abgestimmt. Die Entwicklung des in der Richtplankarte bezeichneten Entwicklungsschwerpunktes Bahnhof Glarus / Ennetbühls wird mit dem Gesamtkonzept des Zentrums abgestimmt. Die Geschäftslagen ausserhalb des definierten Zentrums werden durch das Konzept nicht negativ beeinflusst. • Erarbeiten eines Entwicklungskonzeptes • Revision der Nutzungsplanung • Schrittweise Umsetzung Produkt Entwicklungskonzept Zentrum Glarus Involvierte Stellen Kanton Glarus (Hauptabteilung Tiefbau, Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz) Abbildung 1: Perimeter Zentrum Glarus Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 7 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 1.2 Thema 1 Zentrumsentwicklungen Objekt / Gegenstand 1.2 Einkaufsorientiertes Subzentrum Netstal Ausgangslage Das historische Dorfzentrum von Netstal befindet sich entlang der Landstrasse. Aufgrund des Einkaufszentrums Wiggispark / Centro und der unwirtlichen Verkehrssituation haben sich vor allem die Einkaufsnutzungen aus dem historischen Kern Richtung Ortseingang verlagert. Der Dorfkern hat seine Funktion als multifunktionales Zentrum weitgehend eingebüsst. Geblieben sind noch öffentliche Infrastrukturen wie Schule, a. Gemeindehaus und Kirche. Das Einkaufszentrum Wiggispark ist vor allem auf die Erschliessung für Auto-Kunden ausgerichtet. Ein öffentliches Freiraumumfeld fehlt und die Anbindung an den Dorfkern und den Bahnhof sind absolut rudimentär. Ziel / Grundsätze Den Raum Bahnhof Netstal−Wiggispark soll übergreifend als Zentrumsbereich umgestaltet und somit besser in das Dorf eingebunden werden. Das "neue Zentrum" von Netstal soll sich vor allem auf die Nutzungen Einkauf und Dienstleistungen konzentrieren, während die kulturellen Nutzungen in der Innenstadt Glarus und in den Ortsteil- und Quartierzentren angesiedelt werden sollen. Das einkaufsorientierte Subzentrum Netstal, bestehend aus dem Wiggispark, dem Centro sowie dem Gebiet Bahnhof ist aufzuwerten und die Anbindung an Bahnhof und Dorfkern sicherzustellen. Die öffentlichen Strassenräume und potentiellen Platzbereiche sind als Begegnungsorte aufzuwerten und entsprechend zu gestalten sowie mit den Nutzungen und der Baustruktur abzustimmen. Das Einkaufszentrum Wiggispark ist besser an den Bahnhof anzubinden und insbesondere die Zugänglichkeit für den Langsamverkehr zu verbessern. Im einkaufsorientierten Subzentrum Netstal sollen zusätzliche Einkaufsnutzungen nur noch soweit zulässig sein, als das Zentrum Glarus dadurch nicht konkurrenziert wird. • Erarbeitung eines Konzeptes zur Aufwertung der öffentlichen Räume • Revision der Nutzungsplanung • Schrittweise Umsetzung Produkt Konzept Aufwertung öffentlicher Raum Subzentrum Netstal Involvierte Stellen Kanton Glarus (Hauptabteilung Tiefbau), SBB Abbildung 2: Perimeter Einkaufsorientiertes Subzentrum Netstal Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 9 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 1.3 Thema 1 Zentrumsentwicklungen Objekt / Gegenstand 1.3 Ortsteil- und Quartierzentren Ausgangslage Die Ortsteil- und Quartierzentren Netstal Dorfplatz, Ennenda, Riedern sind wichtige Begegnungs- Aufenthalts- und Identifikationsorte innerhalb der Gemeinde und stellen zudem die lokale Versorgung innerhalb der Ortsteile sicher. Das Quartierzentrum Dorfplatz in Netstal ist stark durch die Landstrasse beeinträchtigt. Die Querung der Strasse (Verbindung Kirche – Schule) ist nur über eine Überführung möglich. Im Quartier Buchholz besteht zurzeit kein Quartierzentrum. Die Entwicklung der Nutzungen Einkauf / Gastro (McDonalds) hat vor allem am Ortsrand (Landstrasse) stattgefunden. Das Ortsteilzentrum Ennenda ist wichtig für die lokale Versorgung und verfügt zurzeit über ein Angebot von kleineren Geschäften. Es besteht jedoch zunehmend die Gefahr des "Lädelisterbens". Von Bedeutung sind zudem der Gemeindesaal, das Gesellschaftshaus und die Kirche. Das Ortsteilzentrum Riedern verfügt über ein Dorfzentrum (Dorfplatz) mit einem kleinen Dorfladen. Weitere Einkaufsnutzungen sind nicht vorhanden. Ziel / Grundsätze Die Quartier- und Ortsteilzentren sollen ihrer spezifischen Lage, Funktion, Umgebung und Entwicklungspotentiale entsprechend erhalten, aufgewertet oder neu geschaffen werden. Der öffentliche Raum soll gestaltet und den Quartieren dadurch ein klar erkennbares Zentrum gegeben werden. • Das Ortsteilzentrum Ennenda soll als gesellschaftliches, soziales Zentrum auf die lokale Versorgung und auf kleinstrukturierte Angebote und Läden sowie auf die sozialen Einrichtungen Gesellschaftshaus, Gemeindesaal und Kirche ausgerichtet werden. • Das Ortsteilzentrum Riedern soll mit geeigneten Rahmenbedingungen als Treffpunkt und für eine minimale lokale Versorgung unterstützt werden. • Das Ortsteilzentrum Dorfplatz Netstal soll als gesellschaftliches, soziales Zentrum gestalterisch aufgewertet werden. Dazu soll insbesondere die Landstrasse betrieblich und gestalterisch auf die Zentrumsfunktion abgestimmt werden. • Im Quartier Buchholz Glarus soll im Zusammenhang mit den Potentialen des Entwicklungsschwerpunktes ein neues Quartierzentrum geschaffen werden. Die in der Richtplankarte bezeichneten Quartier - und Ortsteilzentren sind entsprechend ihrer spezifischen Lage, Funktion, Umgebung und Entwicklungspotentiale als Aufenthalts-, Begegnungs- und Identifikationsräume zu gestalten und aufzuwerten. Die Ortsteil- und Quartierzentren sollen eine dem Ort angemessene multifunktionale Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion erfüllen sowie gesellschaftliche, kulturelle und soziale Einrichtungen aufweisen (v.a. Versorgung mit Gütern des tägl. Bedarfs, Quartiertreff). Vorhandene Angebote sind nach Möglichkeit zu erhalten und mit geeigneten Rahmenbedingungen zu fördern. • Klärung der Flächenverfügbarkeit rund um die bezeichneten Ortsteil- und Quartierzentren • Prüfung der Machbarkeit von Umgestaltungen des öffentlichen Raums • Prüfung von Möglichkeiten zur Erhaltung der lokalen Versorgung • Erarbeitung von Zentrumskonzepten zu den einzelnen Ortsteil- und Quartierzentren • Abstimmung mit der Nutzungsplanung • Erarbeitung von Projekten Produkt Abgestimmte Zentrumskonzepte zu den einzelnen Ortsteil- und Quartierzentren Abstimmung mit Nutzungsplanung Parkierungskonzept Umgestaltete öffentliche Strassenräume und Plätze Involvierte Stellen Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bildung und Jugend) Quartierzentrum Netstal, Dorfplatz Ortsteilzentrum Riedern, Dorfplatz Ortsteilzentrum Ennenda Quartierzentrum Buchholz Abbildung 3: Ortsteil- und Quartierzentren Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 11 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 2.1 Thema 2 Öffentliche Bauten und Anlagen Objekt / Gegenstand 2.1 Schulen und Kindergärten Ausgangslage Glarus verfügt über verschiedene Schulanlagen in allen Ortsteilen. Aus Sicht der Schulleitung wird das Angebot für die zukünftigen Anforderungen als eher knapp dimensioniert beurteilt. Handlungsbedarf besteht zudem in der laufenden Erneuerung, dem Einbezug neuer Nutzungsbedürfnisse, pädagogischer und demografischer Bedürfnisse sowie in der Optimierung des baulichen und betrieblichen Bestandes. Für die optimale Steuerung der zukünftigen Entwicklung der Bauten und Anlagen fehlen heute noch die erforderlichen Grundlagen. Es besteht somit die Gefahr von Fehlinvestitionen und "Pflästerlipolitik". Ziel / Grundsätze Glarus aktualisiert seine Schulraumplanung laufend, gestützt auf die demographische Entwicklung und pädagogische Anforderungen. Die Schulanlagen und Schulinfrastruktur sind an den bestehenden Standorten bedürfnisgerecht zu planen und entwickeln. Ausgehend von den bestehenden Schulanlagen wird eine auf zukünftige pädagogische und demographische Bedürfnisse, sowie auf einen wirtschaftlichen Betrieb und Unterhalt ausgerichtete Schulraumplanung durchgeführt. Die Schulraumplanung wird mit dem Freiraumkonzept, Teil Sport- und Freizeitanlagen, abgestimmt. • Abschätzung des Aufwands und Aufnahme ins Budget • Einsetzung einer Arbeitsgruppe und Umsetzung Schulraumplanung • Abstimmung der Umsetzung der folgenden Massnahmen mit der Finanzplanung der Gemeinde Produkt Schulraumplanung mit: - Schülerprognose - Nutzungsanalyse / Belegung der bestehenden Anlage - Zustandserhebung der Bauten - Pädagogische Bedürfnisse/Handlungsbedarf - Schulraumplanung (Strategie, Anlagen und Nutzungen, Massnahmenplan und Etappierung) Federführung Schulleitung Glarus Involvierte Stellen Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt, Hauptabteilung Bildung) Übersicht des Bestandes der Schulanlagen Schulanlagen, Turnhallen, Kindergarten, Ferienheim: Netstal Kindergarten Grünhag Kindergarten Ennetbach Primarschulhaus Netstal Sekundarschulhaus Netstal Turnhalle Zweiggarten Mehrzweckhalle Netstal Didaktisches Zentrum Gemeindehaus Netstal Tagesstruktur Alte Post Netstal Riedern Kindergarten Riedern Schulhaus Riedern Glarus Kindergarten Erlen Kindergarten Löwen Schulhaus Burg Schulhaus Erlen Schulhaus Glärnisch Schulhaus Buchholz, Oberstufenzentrum Turnhalle Buchholz Turnhalle/Hallenbad Gründli Turnhalle Zaun Ferienheim Saggberg Ennenda Kindergarten Ennetbühls Neues Schulhaus Altes Schulhaus Turnhalle Kindergarten Gesellschaftshaus Kantonale Schulen Kantonsschule (Glarus) Kaufmännische Berufsfachschule (Glarus) Pflegeschule (Glarus) Sportschule (Netstal) Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 13 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 2.2 Thema 2 Öffentliche Bauten und Anlagen Objekt / Gegenstand 2.2 Immobilienstrategie Ausgangslage Neben den Schulanlagen besitzt die fusionierte Gemeinde Glarus ein vielfältiges Portfolio weiterer Liegenschaften. Diese dienen einerseits öffentlichen Aufgaben wie Werkhöfe und Ver- und Entsorgung. Andererseits sind es Bauten und Grundstücke, welche nicht oder unzureichend genutzt sind. Auch bei diesen weiteren Immobilien stellt sich die Herausforderung der zweckmässigen und wirtschaftlichen Immobilienentwicklung. Ziel / Grundsätze Glarus sorgt für die abgestimmte und bedürfnisgerechte Nutzung der öffentlichen Liegenschaften. Die zusammengeführten Liegenschaften sollen in einer Gesamtstrategie bezüglich Nutzung und Entwicklung überprüft und in die langfristige Investitionsplanung eingebunden werden. Die Werkhöfe sollen in die Gesamtbetrachtung der Gemeindeinfrastruktur einbezogen und im Rahmen einer Nutzungs- und Immobilienstrategie geprüft werden. Basierend auf einer qualifizierten Erhebung des Gebäudebestands, der Nutzungen sowie des Gebäudezustands wird eine Immobilienstrategie für die öffentlichen Bauten und Anlagen erstellt. Die Gemeinde Glarus strebt bei Sanierungen von bestehenden öffentlichen Bauten grundsätzlich mindestens den Minergie-Standard oder gleichwertige an, bei Neubauten ist der Minergie-Standard oder gleichwertige zwingend. • Immobilienstrategie als Massnahme vorbereiten und in das Budget aufnehmen • Immobilienstrategie umsetzen Produkt Immobilienstrategie für alle öffentlichen Bauten und Anlagen Involvierte Stellen -- Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 15 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 2.3 Thema 2 Öffentliche Bauten und Anlagen Objekt / Gegenstand 2.3 Veräusserung von gemeindeeigenen Parzellen und Liegenschaften Ausgangslage Die Gemeinde Glarus verfügt über ein umfangreiches Portfolio an unterschiedlichen Immobilien: • grosse zusammenhängende Flächen in der Landwirtschaftszone • überbaute und unüberbaute Liegenschaften im Baugebiet • Parzellen im Bereich von Entwicklungsschwerpunkten, deren Einzonung in der Ortsplanung geprüft wird • Liegenschaften im Baugebiet deren Nutzung im Rahmen der Ortsplanung überprüft wird • Öffentliche Bauten und Anlagen Die Gemeinde will das Immobilienportfolio aktiv im Sinne der Gemeindeentwicklung einsetzen und bewirtschaften. Ein erheblicher Anteil von Liegenschaften, welchen die Gemeinde nicht für eigene Zwecke einsetzen wird, eignet sich sehr gut für Bauvorhaben durch Private - unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen planerisch und rechtlich geklärt sind. Ziel / Grundsätze Mit einer aktiven Bodenpolitik verfolgt die Gemeinde das Ziel die Gemeindeentwicklung zu fördern und die geeigneten gemeindeeigenen Parzellen und Liegenschaften für Investitionen von Privaten frei zu geben. Gleichzeitig und als untrennbarer Bestandteil der aktiven Bodenpolitik verfolgt die Gemeinde eine konsequente Qualitätssicherung. Der Verkauf von Immobilien und Grundstücken soll mit planerischen Vorgaben zur Konzeption und vor allem zur Qualitätssicherung verbunden werden. Die Gemeinde legt eine Strategie für die Veräusserung von gemeindeeigenen Parzellen und Liegenschaften fest. • Festlegung und Umsetzung einer Strategie zur Veräusserung von gemeindeeigenen Parzellen und Liegenschaften. Produkt Strategie zur Veräusserung von gemeindeeigenen Parzellen und Liegenschaften Involvierte Stellen -- Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 17 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 3.1 Thema 3 Entwicklungsschwerpunkte (ESP) Objekt / Gegenstand 3.1 Entwicklungsschwerpunkt Allmeind / Bahnhof Ennenda Ausgangslage Die Allmeind Ennenda befindet sich in unmittelbarere Nähe zum Bahnhof. Im Nordosten wie auch im Südwesten sind gewerbliche und industrielle Nutzungen angesiedelt. Der mittlere Teil der Allmeind befindet sich grösstenteils in der Landwirtschaftszone und ist teilweise für Familiengärten genutzt. Nördlich der Bahn befinden sich ein grosser Parkplatz, der Bahnhofplatz und eine nicht bebaute Mischzone. Ziel / Grundsätze Verdichtungen und Umnutzungen im Zentrum und im Einzugsgebiet der ÖV- Haltestellen sollen gefördert werden. Die Allmeind Ennenda soll zusammen mit dem Bahnhofgebiet als Siedlungsschwerpunkt entwickelt und damit eine Entwicklung nach Innen an einem zentralen Ort gefördert werden. Der Entwicklungsschwerpunkt Allmeind Ennenda ist als zentral gelegenes Quartier mit bahnhofsnaher Wohn- und Mischnutzung zu entwickeln. Entsprechend der Lage soll das Quartier in einer hohen städtebaulichen Qualität geplant und realisiert werden. Die heute noch nicht eingezonten Flächen in der Allmeind sind in die Entwicklung einzubeziehen. Das Hochwasserschutzprojekt an der Linth ist mit dem ESP abzustimmen. Als Grundlage für die Quartierentwicklung ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept mit Aussagen zu Nutzung, Bebauung, Erschliessung, Freiräumen und zum Hochwasserschutz zu erstellen. Zur Qualitätssicherung sind für das städtebauliche Entwicklungskonzept und die einzelnen Bauetappen geeignete Konkurrenzverfahren durchzuführen. Bei nachgewiesenem Bedarf wird das Gebiet südlich der Bahngleise im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision der Bauzone zugewiesen und eine Überbauungsplanpflicht festgelegt. Das zulässige Nutzungsmass und die genaue Nutzungsart werden basierend auf dem Entwicklungskonzept bestimmt; es ist grundsätzlich eine bauliche Verdichtung anzustreben. Die Gebietsentwicklung ist etappiert vorzunehmen; das Areal nördlich der Bahn ist kurz- bis mittelfristig, das Areal südlich der Bahn ist mittel- bis langfristig zu überbauen. Gestützt auf das städtebauliche Entwicklungskonzept können - soweit die baurechtlichen Voraussetzungen dazu gegeben sind - einzelne Etappen vorzeitig für die Realisierung frei gegeben werden. • Städtebauliches Entwicklungskonzept (Konkurrenzverfahren) • Verkehrskonzept und Prüfung Sprosse Leimen • Integration in Revision der Nutzungsplanung • Vorgezogene Realsierungen koordinieren (nördlich Bahnlinie) Produkt Städtebauliches Entwicklungskonzept Allmeind Ennenda Revidierte Nutzungsplanung Verkehrskonzept Obere Allmeind Involvierte Stellen SBB, Kanton Glarus (Hauptabteilung Umwelt, Wald und Energie, Hauptabteilung Tiefbau, Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz) Abbildung 4: Entwicklungsskizze ESP Bahnhof Ennenda Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 19 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 3.2 Thema 3 Entwicklungsschwerpunkte (ESP) Objekt / Gegenstand 3.2 Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus / Ennetbühls Ausgangslage Das Gebiet zwischen Ennenda und Ennetbühls befindet sich zurzeit in der Landwirtschaftszone. Es befindet sich im weitgehend überbauten Gebiet: südlich und nördlich sind industrielle Nutzungen, östlich davon Wohnnutzungen vorhanden. Es handelt sich um ein zentral gelegenes Areal an attraktiver Wohnlage am Linthufer. Zwischen dem Gebiet und dem Zentrum bzw. dem Bahnhof Glarus existiert kein direkter Übergang über die Linth. Das Gebiet um den Bahnhof Glarus (westlich der Linth) ist zurzeit durch Gleisanlagen und ein Holzlagerplatz belegt. Erstere werden von den SBB nicht mehr benötigt. Das Gebiet wurde in der letzten Nutzungsplanungsrevision von der Revision ausgenommen und ist nicht zoniert. Ziel / Grundsätze Das Gebiet Ennetbühls / Bahnhof Glarus soll als zentraler und gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossener Siedlungsschwerpunkt definiert und damit die Entwicklung nach innen gefördert werden. Aufgrund der zentralen Lage soll altersgerechtes Wohnen bei der Gebietsentwicklung berücksichtigt werden. Der Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus / Ennetbühls bietet beidseitig der Linth wichtige Entwicklungspotentiale: Bahnhofgebiet Glarus: Aufwertung des Bahnhofs (Projekt SBB), des Bushofs. Umsetzung einer durchgängigen Bahnunterführung Richtung Ennetbühls. Ennetbühls: Nutzung für Wohn- und Mischnutzungen. Die heute noch nicht eingezonten Flächen sind in die Entwicklung einzubeziehen. Das Hochwasserschutzprojekt an der Linth ist mit dem ESP abzustimmen. Als Grundlage für die Quartierentwicklung ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept mit Aussagen zu Nutzung, Bebauung, Erschliessung, Freiräumen und zum Hochwasserschutz zu erstellen. Zur Qualitätssicherung sind für das städtebauliche Entwicklungskonzept und die einzelnen Bauetappen geeignete Konkurrenzverfahren durchzuführen. Bei nachgewiesenem Bedarf wird das Gebiet Ennetbühls im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision der Bauzone zugeordnet und eine Überbauungsplanpflicht festgelegt. Das zulässige Nutzungsmass und Art wird basierend auf den Ergebnissen des Entwicklungskonzeptes bestimmt; es ist grundsätzlich eine bauliche Verdichtung anzustreben. Altersgerechtes Wohnen ist zu berücksichtigen. Die Gebietsentwicklung ist etappiert vorzunehmen; das Areal Ennetbühls ist kurzbis mittelfristig zu entwickeln. • Städtebauliches Entwicklungskonzept Bahnhof Glarus / Ennetbühls • Revidierte Nutzungsplanung Produkt Entwicklungskonzept Bahnhof Glarus / Ennetbühls Revidierte Zonenplanung Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt, Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz) Involvierte Stellen Kanton Glarus (Hauptabteilung Tiefbau, Hauptabteilung Umwelt, Wald und Energie), SBB Abbildung 5: Entwicklungsskizze Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus / Ennetbühls Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 21 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 3.3 Thema 3 Entwicklungsschwerpunkte (ESP) Objekt / Gegenstand 3.3 Entwicklungsschwerpunkt Buchholz Glarus Ausgangslage Das Quartier Buchholz ist geprägt von verschiedenen Nutzungen. Zum einen befinden sich wichtige Sport- und Freizeitanlagen bzw. eine Schule im Quartier, zum anderen sind genutzte, nicht oder zwischengenutzte Industrie- und Gewerbegebiete vorhanden. Im Weiteren existiert ein breites Spektrum an verschiedenen Wohnformen (Hochhäuser, Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser) vorhanden. Am Siedlungsrand entlang der Hauptstrasse haben sich Einkaufsnutzungen sowie ein McDonalds angesiedelt. Das Quartier verfügt über kein Quartierzentrum / Quartiertreffpunkt. Ziel / Grundsätze Das Gebiet Buchholz soll in hoher städtebaulicher Qualität und in Abstimmung mit der Verbesserung der ÖV-Erschliessung als Siedlungsschwerpunkt definiert und damit die Entwicklung nach Innen gefördert werden. Für den Entwicklungsschwerpunkt Buchholz ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept mit Aussagen zur Bebauung, Nutzung, Erschliessung und privaten, halbprivaten und öffentlichen Freiräumen zu erarbeiten und grundeigentümerverbindlich festzusetzen. Insbesondere zu berücksichtigen ist die Entwicklung eines Quartierzentrums im Bereich Nordstrasse. Es soll geprüft werden, wie die Bebauung oder Gestaltung erfolgen kann. Zudem sind die mittel- bis langfristigen Umstrukturierungsmöglichkeiten der bestehenden Gewerbegebiete zu prüfen. Das zulässige Nutzungsmass und die genaue Nutzungsart werden basierend auf dem Entwicklungskonzept bestimmt; es ist grundsätzlich eine bauliche Verdichtung anzustreben. Die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr ist zu verbessern und die Lage der Haltestelle mit dem Quartierzentrum abzustimmen. Die Gebietsentwicklung ist etappiert vorzunehmen; das Quartierzentrum kann mittelfristig realisiert werden, die Umstrukturierung der Gewerbegebiete erfolgt mittel- bis langfristig. Die Familiengärten bleiben bestehen. • Erarbeitung und schrittweise Umsetzung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Buchholz • Revision Nutzungsplanung Produkt Städtebauliches Entwicklungskonzept Buchholz Revidierte Zonenplanung Verkehrskonzept Buchholz Involvierte Stellen Kanton Glarus (Hauptabteilung Tiefbau) Abbildung 6: Entwicklungsskizze Entwicklungsschwerpunkt Buchholz Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 23 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 3.4 Thema 3 Entwicklungsschwerpunkte (ESP) Objekt / Gegenstand 3.4 Entwicklungsschwerpunkt Grosser Zaun Ausgangslage Im Gebiet Grosser Zaun befinden sich überwiegend industrielle und gewerbliche Nutzungen. Es sind verschiedene Reserveflächen vorhanden, welche teilweise durch bestehende Betriebe als strategische Reserven gehalten werden. Die Gemeindeversammlung Netstal hat 2008 ein Moratorium beschlossen. Das Baulandmoratorium wurde an der Gemeindeversammlung vom 22.3.2013 aufgehoben. Ziel / Grundsätze Das Gebiet Grosser Zaun soll als wichtigster Schwerpunkt für gewerbliche und industrielle Nutzungen weiter entwickelt werden und unter anderem dazu beitragen, den LKW- Verkehr durch die Gemeinde Glarus zu reduzieren. Die Erschliessung des Gebiets soll verbessert werden. Der Entwicklungsschwerpunkt Grosser Zaun soll auf KMUs im Bereich Produktion und Distribution, Technologie und Entwicklung sowie lokales und regionales Gewerbe ausgerichtet werden. Das Gebiet soll als wirtschaftlicher ESP auf der Basis eines Gesamtkonzepts entwickelt werden, welches die haushälterische Nutzung, ein attraktives Standortprofil, die Erschliessung und Etappierung aufzeigt. Die vorhandenen Flächen sollen effektiv eingesetzt werden. Extensive Lagerflächen und grossflächige Logistik sind auszuschliessen. Ebenso sind Einkaufsnutzungen über 500m2 Ladenfläche im ganzen Gebiet ausgeschlossen. Gestützt auf das Gesamtkonzept wird eine flexible, etappierte Entwicklung angestrebt. Die in der Richtplankarte eingetragene Erweiterungsmöglichkeit des Industrie- und Gewerbegebiets soll in das Gesamtkonzept einbezogen werden und nach Bedarf für die Einzonung vorgeschlagen werden. • Gesamtkonzept für den Wirtschaftsstandort Grosser Zaun • Abklärung des Bedarfs und der Verfügbarkeit von Erweiterungen • Revision der Nutzungsplanung Produkt Revidierte Nutzungsplanung Involvierte Stellen Kanton Glarus (Hauptabteilung Tiefbau) Etappe Jahr 2025 Etappe Jahr 2035 Etappe Jahr 2045 Abbildung 7: langfristiges Entwicklungsschema ESP Grosser Zaun Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 25 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 4.1 Thema 4 Innenentwicklung und Qualitätssicherung Objekt / Gegenstand 4.1 Bestehende Eignungsgebiete Siedlungsentwicklung (Baulandreserven) Ausgangslage In der Gemeinde Glarus bestehen verschiedene Baulandreserven, welche sich für eine Überbauung eignen und zentral gelegen sind. Diese Innenentwicklungspotentiale sind für die Gemeindeentwicklung relevant und entsprechen dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung. Ziel / Grundsätze Um die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern sollen bestehende Baulandreserven mobilisiert und ihrem Zonenzweck entsprechend genutzt werden. Die Gemeinde mobilisiert wo möglich die bestehenden Baulandreserven. Erst in zweiter Priorität werden Siedlungserweiterungen vorgenommen. Bei Baulandreserven, welche gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind, sind zudem eine Erhöhung der Dichte und die Nutzung zu überprüfen. Die betroffenen Grundeigentümer werden im Rahmen von Grundeigentümergesprächen in die Planung einbezogen und können ihre Anliegen bezüglich Entwicklungsabsichten und Verfügbarkeit einbringen. Für nicht verfügbare unbebaute Bauzonen werden im öffentlichen Interesse Massnahmen zur Baulandmobilisierung, Bauverpflichtung bis hin zu allfälligen Um- und Auszonungen geprüft. • Evaluieren der Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer, Grundeigentümergespräche • Prüfen von Aufzonungen für Bauzonenreserven an gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen, Prüfung der Nutzung • Festlegung von Massnahmen zur Baulandmobilisierung • Revision Nutzungsplanung Produkt Übersicht über die Bauzonenreserven mit Angaben zu Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer und Verfügbarkeit Massnahmenkatalog Baulandmobilisierung Revidierte Nutzungsplanung Involvierte Stellen Kanton Glarus (Hauptabteilung Hochbau, Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation) Abbildung 8: Richtplangebiete: Bestehende Eignungsgebiete Siedlungsentwicklung (Baulandreserven) Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 27 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 4.2 Thema 4 Innenentwicklung und Qualitätssicherung Objekt / Gegenstand 4.2 Verdichtungsgebiete / Potentiale Umstrukturierung Ausgangslage Innerhalb des weitgehend überbauten Gebietes befinden sich verschiedene nur teilweise überbaute Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete an gut erschlossener Lage, welche ein erhebliches Verdichtungspotential ausweisen. Im Weiteren gibt es verschiedene Wohn- und Mischquartiere sowie Industriebrachen, welche einen hohen Erneuerungs- bzw. einen Umnutzungsbedarf aufweisen, nicht mehr dem durch den Markt geforderten Anforderungen entsprechen und in der Folge auch oft ungenügend genutzt und belegt sind. Das neue kantonale RBG schafft mit Art. 20 die Möglichkeit überlagerte Verdichtungs- und Erneuerungszonen festzulegen. Ziel / Grundsätze Um dem Ziel der haushälterischen Bodennutzung und der qualitätsvollen Innenentwicklung nachzukommen, soll in bestehenden Siedlungsgebieten an gut erschlossener und geeigneter Lage eine verträgliche Erhöhung der Dichte umgesetzt werden sowie das Potential für Umstrukturierungen bzw. Umnutzungen geprüft werden. Die Verdichtung der Wohn- und Mischgebiete soll verträglich sein und den Freiraumbedarf der Quartiere wie auch die gewachsenen Quartierstrukturen berücksichtigen. Für zentrumsnahe, gut erschlossene Arbeitsgebiete sollen höhere Arbeitsplatzdichten angestrebt werden. Für die in der Richtplankarte bezeichneten Verdichtungs- und Umstrukturierungspotentiale, sowie weitere Gebiete bei welchen sich aufgrund einer Potentialanalyse ein Handlungsbedarf zeigt, werden die im RBG Art. Art. 20 vorgesehenen, überlagerten Zonenfestlegungen und entsprechende Nutzungsvorschriften geprüft. Zur Steuerung der angestrebten Verdichtung, Umstrukturierung und Innenentwicklungen werden für die einzelnen Quartiere, nach Bedarf und schrittweise entsprechende Konzepte erarbeitet (Quartierstrukturpläne). Diese zeigen auf, welche Veränderungen möglich sind, welche Regelungen für die Verdichtung gelten und wie die Qualität gesichert wird. Sie beinhalten die Themen Nutzung, Bebauung, Freiraum und Erschliessung. Die Quartierentwicklung erfolgt unter Einbezug der betroffenen Bevölkerung und der Grundeigentümer. • Prüfung von überlagerten Zonen für die Siedlungsverdichtung und Umstrukturierung mit entsprechender Nutzungsbestimmungen im Baureglement • Massgeschneiderte Quartierstrukturpläne zur Steuerung der angestrebten Entwicklung in den jeweiligen Quartieren. Umsetzung nach Bedarf und prioritären Quartieren. • Revision Nutzungsplanung Produkt Überlagerte Nutzungszonen und Bestimmungen im Baureglement Quartierstrukturpläne, schrittweise nach Bedarf, für einzelne Quartiere Revidierte Nutzungsplanung Involvierte Stellen -- Abbildung 9: Richtplangebiete: Prioritär zu prüfende Verdichtungs- und Umstrukturierungsgebiete Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 29 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 4.3 Thema 4 Innenentwicklung und Qualitätssicherung Objekt / Gegenstand 4.3 Mittel- und langfristige Nutzungsüberprüfung Ausgangslage In der Gemeinde Glarus bestehen verschiedene Gebiete, für welche die künftige, auch mittel- bis langfristige Nutzung nicht geklärt ist. Ziel / Grundsätze Für verschiedene Gebiete sollen die mittel- bis langfristigen Entwicklungsoptionen unter der Berücksichtigung der Gesamtentwicklung der Gemeinde überprüft werden. Die Gemeinde prüft die langfristigen Entwicklungsoptionen der im Richtplan bezeichneten Areale und definiert Entwicklungsziele: • Gärtnereiareal an der Zollhausstrasse, Glarus • Kasernenareal, Teil Ost, Glarus • Gebiet Feldstrasse / Eichenstrasse, Glarus • Buchholz, Glarus • Möbeliareal, Glarus • Walzmühle, Ennenda • Teile Industrieareal Ennenda Süd • Gebiet Bruch, Riedern • Weidmannareal, Ennetbühls • Kraftwerkareal, Netstal • Kleinzaun, Netstal • Teile Areal Stöckli / Fondel, Netstal • Festlegung der mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele für die einzelnen Gebiete • Zielüberprüfung bei künftigen Nutzungsplanungsrevisionen und gegebenenfalls planerische Umsetzung der Entwicklungsziele Produkt Entwicklungsstudien für die Gebiete Involvierte Stellen Abbildung 10: Richtplangebiete: mittel- und langfristige Nutzungsüberprüfung Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 31 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 4.4 Thema 4 Innenentwicklung und Qualitätssicherung Objekt / Gegenstand 4.4 Verwaltungsrechtliche Verträge Ausgangslage In der Gemeinde Glarus bestehen verschiedene Baulandreserven sowie Eignungsgebiete für Siedlungserweiterungen. Viele der Baulandreserven sind jedoch nicht verfügbar. Ausserdem existiert bis anhin kein Instrument zur Sicherstellung der Verfügbarkeit bzw. Mehrwertabschöpfung bei Neueinzonungen. Ziel / Grundsätze Um die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern sollen bestehende Baulandreserven mobilisiert und Bauland an geeigneten Orten verfügbar gemacht werden. Die Verfügbarkeit von neu einzuzonendem Bauland soll vorgängig sichergestellt und als Bedingung für die Einzonung gelten. Die Abschöpfung des Mehrwertes soll dabei einheitlich geregelt sein. Für Ein-, Aus- und Umzonungen werden gemäss RBG Art. 33 wenn immer möglich verwaltungsrechtliche Verträge abgeschlossen, welche den Planungsmehrwert, bzw. allfällige Planungsminderwerte, die fristgerechte Überbauung, ein allfälliges Kaufrecht der Gemeinde oder ähnliches regeln. Sofern mit den Grundeigentümern keine vertragliche Lösung möglich ist, bleiben planungsrechtliche Massnahmen vorbehalten. Als transparente Grundlage erstellt die Gemeinde ein entsprechendes Reglement, welches den Beitragssatz, den Zweck und die Modalitäten näher regelt. • Ausarbeitung eines Reglements über den Ausgleich von Planungsmehrwerten und Erstellung von Musterverträgen • Grundeigentümergespräche und Verträge • Revision Nutzungsplanung Produkt Reglements über den Ausgleich von Planungsmehrwerten und Erstellung von Musterverträgen Grundeigentümer-Verträge Revidierte Nutzungsplanung Involvierte Stellen Kanton Glarus (Hauptabteilung Hochbau, Abteilung Raumentwicklung und Geoinformation) -- Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 33 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 4.5 Thema 4 Innenentwicklung und Qualitätssicherung Objekt / Gegenstand 4.5 Schutz und Erneuerung der historischen Ortsbilder und Bausubstanz Ausgangslage Die Gemeinde Glarus verfügt über attraktive historische Ortsbilder und eine wertvolle historische Bausubstanz. Das ISOS bezeichnet die Innenstadt von Glarus wie auch Ennenda als Ortsbild von nationaler Bedeutung. Zudem ist Ennetbühls ein Ortsbild von regionaler Bedeutung. Die historische Bausubstanz der Gemeinde besteht einerseits aus gewachsenen, ländlichen Dorfkernen und andererseits aus städtischen Strukturen. Besonders wertvoll ist das Wiederaufbaugebiet der Stadt Glarus, welches rasterförmig angelegt ist. In der Gemeinde Glarus besteht eine langjährige Industriekultur, von welcher zahlreiche historische Industriebauten zeugen. Viele dieser Bauten verfügen über ein grosses Potential zur Erneuerung und Transformation. Neben dem Erhalt stellt sich die Frage der zeitgemässen Nutzung, der entsprechenden Erneuerung der Gebäude und der baurechtlichen und denkmalpflegerischen Spielräume. Die Inventarisierung der wertvollen Bausubstanz gemäss den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes ist eine Pendenz des Kantons, welche nun als Grundlage für die Ortsplanungen angegangen wird. Ergänzend zu den Objekten von kantonaler Bedeutung sind die Gemeinden verpflichtet die Objekte von kommunaler Bedeutung zu definieren und zu schützen. Das entsprechende Vorgehen ist unter Federführung des Kantons am Anlaufen. Für die Beurteilung von Bauvorhaben nach RBG Art. 47.2 (Bauten und Anlagen in der Umgebung von geschützten, schützenswerten und erhaltenswerten Objekten, welche erhöhten Anforderungen bezüglich Gestaltung und Einordnung genügen müssen) ist die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission zuständig. Ziel / Grundsätze Gewachsene, hochwertige, historische Ortsteile bzw. Bausubstanz an ausgewählten Standorten sollen erhalten, erneuert und gepflegt werden. Die im Richtplan bezeichneten Ortsbildschutzgebiete sind im Rahmen der Nutzungsplanung zu überprüfen und festzulegen. Im Weiteren ist eine Überprüfung der Bauvorschriften vorzunehmen und Vorschläge für Fördermassnahmen für die bauliche Erneuerung von wertvoller Altbausubstanz auszuarbeiten. Die Gemeinde Glarus erstellt in Absprache mit dem Kanton ein Inventar der wertvollen Bauten, ergänzend zu den Objekten des Kantons. Der Schutz der Bauten ist mit den weiteren Anliegen der Siedlungsentwicklung im Einzelfall abzuwägen. • Koordination Vorgehen Inventarisierung mit Kanton • Budgetierung kommunales Inventar, Auftragsvergabe und Umsetzung • Unterschutzstellung der kommunalen Objekte Produkt Inventar der wertvollen Bauten von kommunaler Bedeutung Schutzfestlegungen Involvierte Stellen Kanton Glarus (Fachstelle Denkmalpflege und Ortsbildschutz) Abbildung 11: Richtplangebiete: Zu prüfende Ortsbildschutzgebiete Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 35 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 4.6 Thema 4 Innenentwicklung und Qualitätssicherung Objekt / Gegenstand 4.6 Qualitätssicherung und Gestaltungskommission Ausgangslage Gesetzliche Grundlage: Art. 68 der neuen Bauverordnung 2011 verpflichtet die Gemeinden eine Gestaltungskommission einzusetzen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kernaufgaben der Gestaltungskommission (GeKo) sind die Beurteilung von Vorhaben in Gebieten mit Überbauungsplanpflicht (Raumentwicklungs- und Baugesetz RBG Art. 46) und die Beurteilung der geforderten "guten Gesamtwirkung" (RBG Art. 47.1). Für die Beurteilung von Bauvorhaben nach RBG Art. 47.2 (Bauten und Anlagen in der Umgebung von geschützten, schützenswerten und erhaltenswerten Objekten, welche erhöhten Anforderungen bezüglich Gestaltung und Einordnung genügen müssen) ist die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission zuständig. Zu diesen Fällen ist das stufengerechte Vorgehen noch zu präzisieren (kommunales / kantonales Vorgehen). Städtebauliche Entwicklung: Die neue Gemeinde Glarus ist aus städtebaulicher Sicht das Ergebnis einer vielfältigen historischen Entwicklung. Zu den Qualitäten gehören die ursprüngliche ländliche Bauweise ebenso wie die industriell geprägte Struktur des Hauptorts und der frühen verdichteten Wohnquartiere. Die vorhandenen städtebaulichen Qualitäten schliessen auch die Strassenräume, Plätze und Freiräume ein. In den jüngeren Bauphasen ab den 60er Jahren dominierte auch in Glarus die individuelle Bauweise, insb. bei EFH Bauten und den austauschbaren EFH Quartieren. Anforderungen an eine zeitgemässe Baukultur: Für die nun anstehende Entwicklungsphase, welche unter der Prämisse der verstärkten Innenentwicklung erfolgen soll, gewinnt die Frage der Qualität von Bauten, Anlagen und den städtebaulichen Strukturen deutlich an Bedeutung. Bei älteren Quartieren, unternutzten Liegenschaften, sanierungsbedürftige Altbauten und bei Ersatzneubauten sollen Entwicklungsspielräume (Anreize) geschaffen werden und gleichzeitig die zeitgemässe architektonische und städtebauliche Qualität gefördert werden. Bei Baugebietsreserven und zusammenhängenden Arealen sollen qualitativ hochstehende, verdichtet Konzepte umgesetzt werden. Die Gemeinde übernimmt auf ihren eigenen Liegenschaften eine Vorbildfunktion. Ziel / Grundsätze Zeitgemässe Baukultur soll durch Wettbewerbe, Studienaufträge und qualifizierte Bauherrenberatung sowie Einsetzung einer Gestaltungskommission (BV Art. 68) gefördert werden. Die Gemeinde Glarus soll als Bauherrinnen bei eigenen Planungs- und Bauprojekten auf hohe architektonisch-städtebauliche Qualität und auf energierelevante Aspekte achten und diese fördern. Die Gemeinde soll Bauträger und Investoren aktiv in Sachen architektonischstädtebaulicher Qualität sowie bei der Energieberatung beraten und unterstützen. Gestaltungskommission (GeKo) Die GeKo wird gemäss Bauverordnung zwingend einbezogen bei: • Überbauungsplanpflicht (BV Art. 46) • Beurteilung der geforderten "guten Gesamtwirkung" (BV Art. 47) Im Rahmen der Ortsplanung wird der Einsatzbereich der GeKo wie folgt präzisiert und ergänzt: • Beratung bei Überbauungsplänen in allen Wohn-, Misch-, Kern- und Zentrumszonen • Beratung von "Quartierstrukturplänen/Quartierrichtplänen" zur Steuerung der Siedlungserneuerung und Verdichtung gestützt auf RBG Art. 20 und BV Art. 28 • Beratung von Bauprojekten innerhalb der oben erwähnten Perimetern (zweistufige Beratung bei ÜP und bei Erneuerungs- und Verdichtungsquartieren) • Beratung von Bauprojekten an städtebaulich wichtigen Lagen Grundsätzlich soll die Beurteilung stufengerecht erfolgen, d. h. es wird differenziert zwischen der Beurteilung der Planungsinstrumente (Überbauungspläne, Quartierstrukturpläne) und der Beurteilung der Bauprojekte. Konkurrenzverfahren Ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung bilden Konkurrenzverfahren wie Wettbewerbe und Studienaufträge. Die Gemeinde kann bei Arealentwicklungen, städtebaulich wichtigen Lagen und als Grundlage für Überbauungspläne Konkurrenzverfahren verlangen. Bei öffentlichen Bauten sind Konkurrenzverfahren durch die übergeordneten Submissionsbestimmungen zwingend vorgeschrieben. Beim Verkauf von Liegenschaften der Gemeinde werden entsprechende Bedingungen an den Käufer übertragen. Von privaten Grundeigentümern durchgeführte Konkurrenzverfahren werden von der Gemeinde begrüsst. Die Durchführung wird durch die Gemeinde nach Möglichkeit unterstützt und begleitet. Bauberatung Die Gemeinde gewährleistet eine kompetente Bauberatung, wobei nach Bedarf Mitglieder der Gestaltungskommission beigezogen werden können. • Einsetzung der Gestaltungskommission • Förderung und Durchführung von Konkurrenzverfahren • Festsetzung von Gebieten mit Überbauungsplanpflicht, für die Siedlungserneuerung und Verdichtung im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung • Überprüfung des Baureglements hinsichtlich Vorgaben für die qualitative Beurteilung von Bauvorhaben • Gewährleistung einer qualifizierten Bauberatung Produkt Stufengerechte und prozessorientierte Qualitätssicherung bei Planungs- und Bauvorhaben Involvierte Stellen Gestaltungskommission, Baukommission -- Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 37 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 5.1 Thema 5 Siedlungserweiterung Objekt / Gegenstand 5.1 Eignungsgebiete Siedlungserweiterung Ausgangslage In der Gemeinde Glarus bestehen verschiedene Gebiete ausserhalb der bisherigen Bauzone, welche sich aufgrund der Lage grundsätzlich für eine Überbauung eignen. Ziel / Grundsätze Für eine positive Standortentwicklung sollen nebst der in erster Priorität verfolgten Innenentwicklung Erweiterungen des Siedlungsgebietes geprüft werden. Die in der Richtplankarte bezeichneten Eignungsgebiete Siedlungserweiterung sind auf ihre tatsächliche Einzonungseignung zu prüfen. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen • Bedarfsnachweis: Nachweis, dass die inneren Reserven vorgängig geprüft und möglichst aktiviert wurden und die Flächen dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Die Einzonungen sind entsprechend etappiert vorzunehmen. • Die rechtlich gesicherte Verfügbarkeit ist eine zwingende Bedingung für eine Einzonung. • Die Dichte der neuen Siedlungsgebiete ist unter Berücksichtigung der Wohnqualität und der Strukturen der umliegenden Siedlungsgebiete festzulegen. Es ist eine verdichtete Bauweise anzustreben. • Der besonderen Situation am Siedlungsrand ist durch die Festlegung von entsprechenden Gestaltungsvorschriften Rechnung zu tragen. Neue Überbauungen haben eine erhöhte städtebauliche Qualität aufzuweisen und berücksichtigen das Landschaftsbild angemessen. • Berücksichtigung der Gefahrenkarte • Vertiefte Prüfung der Eignungsgebiete Siedlungserweiterung • Revision der Nutzungsplanung Produkt Revidierte Nutzungsplanung Involvierte Stellen Abbildung 12: Richtplangebiete: Eignungsgebiete Siedlungserweiterung Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 39 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 6.1 Thema 6 Energie Objekt / Gegenstand 6.1 Energierichtplan / Energiestadtzertifizierung Ausgangslage Der Kanton Glarus hat eine kantonale Energieplanung erarbeitet (2010). Diese weist die Gemeinden an, eine eigene Energieplanung zu erstellen und macht Vorgaben zu den Inhalten. Der Landrat hat am 24. August 2011 sowie am 24. Oktober 2012 den Teilbereich Energie des kantonalen Richtplans genehmigt. Das Departement Bau und Umwelt hat die Richtplananpassung dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Ziel / Grundsätze Die Gemeinde Glarus strebt eine nachhaltige, abgestimmte und effiziente Energieversorgung an. Die Gemeinde Glarus soll als Energiestadt zertifiziert werden. 1) Die Gemeinde erarbeitet eine eigene Energieplanung, welche den Inhalt der kantonalen Energieplanung berücksichtigt und vom Regierungsrat genehmigt werden muss. Darin sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: • Ziele der kantonalen Energiepolitik • Prioritäten der Energieversorgung • Koordination der Nutzungsplanung insbesondere von im kantonalen Energierichtplan bezeichneten Abwärmequellen und der Gasversorgung durch Vornehmen von Gebietsausscheidungen 2) Die Gemeinde Glarus übernimmt daher folgende Prioritäten der Energieversorgung des Kantons: 1. Ortsgebundene hochwertige Abwärme 2. Ortsgebundene niederwertige Abwärme und Umweltwärme 3. Regional gebundene erneuerbare Energieträger 4. Leitungsgebundene fossile Energieträger 5. Örtlich ungebundene Umweltwärme 6. Frei verfügbare fossile Energieträger 3) Im Rahmen der kommunalen Energieplanung sind Festlegungen vorzunehmen, welche (neuen) Gebiete an die Gasversorgung angeschlossen werden sollen. Insbesondere sind die Konkurrenzierung der Gasversorgung durch Abwärmequellen in Netstal sowie die Möglichkeit zum Aufbau eines Wärmeverbundes zu thematisieren. 4) Die Gemeinde Glarus berücksichtigt die vom Kanton ausgeschiedenen Gebiete in der Energieplanung: • Nutzung von Grundwasser und Geothermie • Positivgebiet Wärmenutzung aus Grundwasser • Positivgebiet Wärmenutzung mit Erdsonde • Ausschlussgebiete 5) Gleichzeitig zur Erarbeitung der kommunalen Energieplanung ist, wenn möglich in Abstimmung mit den Nachbargemeinden, der Zertifizierungsprozess "Energiestadt" zu starten und das Label zu erlangen. • Erarbeitung Energierichtplan • Start des Zertifizierungsprozesses "Energiestadt" Produkt Kommunaler Energierichtplan Label Energiestadt Federführung Gemeinde Glarus (Abteilung Bau und Umwelt) Involvierte Stellen Kanton Glarus (Abteilung Umweltschutz und Energie), Gemeinden Glarus Nord und Glarus Süd Als Grundlage für die Erarbeitung der kommunalen Energieplanung dient der kantonale Energierichtplan 2010. Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 41 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 7.1 Thema 7 Ver- und Entsorgung Objekt / Gegenstand 7.1 Abfallbewirtschaftung Ausgangslage Vor der Gemeindefusion hat jeder der heutigen Ortsteile eine separate Abfallbewirtschaftung betrieben. Im Hinblick auf die Gemeindefusion ist für alle Sammelstellen ein Recycling-Check-Up vom Verein Swiss Recycling durchgeführt worden. Im Ortsteil Netstal sind die Sammelstellen dezentral verteilt und während den Öffnungszeiten unbewacht. Alle diese Sammelstellen sind vom Verein Swiss Recycling einem Recycling-Check-Up unterzogen worden. Ziel / Grundsätze Die Gemeinde Glarus soll eine effiziente und bedarfsgerechte Abfallbewirtschaftung betreiben. Die Gemeinde Glarus erarbeitet ein Konzept zur Abfallbewirtschaftung mit folgenden Inhalten • Sammelstellenkonzept Gemeinde Glarus • Konzept bezüglich Sammelgebinde/Sammellogistik • Konzept wöchentlich/periodische Sammlungen Gemeinde Glarus • Erarbeitung bzw. Weiterführung des Konzeptes zur Abfallbewirtschaftung Produkt Umgesetztes Abfallbewirtschaftungskonzept Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Werkhof / Forst) Involvierte Stellen Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt) -- Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 43 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 7.2 Thema 7 Ver- und Entsorgung Objekt / Gegenstand 7.2 Deponieplanung für unverschmutztes Aushubmaterial und Abbauplanung Ausgangslage Es fehlt im Kanton Glarus an Ablagerungsmöglichkeiten für unverschmutzten Aushub. Der Kanton Glarus hat daher in den drei Gemeinden mögliche Standorte ausgeschieden, welche die generellen Voraussetzungen für eine Nutzung als Deponiestandort für unverschmutzten Aushub erfüllen. Auf dieser Basis wird die Deponieplanung durch die Gemeinde weitergeführt. Um den Felsabbau der Kalkfabrik auch langfristig am bestehenden Standort sicherzustellen, ist die Erschliessung neuer Rohstoffvorkommen notwendig. Ziel / Grundsätze In der Gemeinde Glarus sollen ausreichende Deponien für unverschmutztes Aushubmaterial geschaffen werden. Der Felsabbau der Kalkfabrik soll auch langfristig am bestehenden Standort möglich sein. Die im Richtplan festgelegten Standorte Allmeind, Sackmatt und Staldengarten werden vertieft auf eine Eignung als Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial geprüft. Für die einzelnen Standorte sind spezifische Abklärungen zu den Themen Umweltauswirkungen (Verkehr, Lärm, Biotope etc.) und Landschaftsrelevanz vorzunehmen sowie die Vorkehrungen während Betrieb und Rekultivierung aufzuzeigen. Im Weiteren ist eine Priorisierung der Standorte vorzunehmen. Die Deponieplanung erfolgt in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Für den Felsabbau ist der Standort Gründen vertieft zu prüfen. Detaillierte Standortabklärungen für die drei Standorte und Priorisierung Detaillierte Standortabklärungen Felsabbau Gebiet Gründen Ausarbeitung Projekte Produkt Vom Kanton genehmigte Projekte Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Werkhof / Forst) Involvierte Stellen Kanton Glarus (Abteilung Umweltschutz und Energie), Glarus Nord und Glarus Süd, Standortbetreiber Abbildung 13: Richtplangebiete: Zu prüfende Deponiestandorte für unverschmutzten Aushub und Prüfung Felsabbau Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 45 Richtplan Gemeinde Glarus Siedlung S 7.3 Thema 7 Ver- und Entsorgung Objekt / Gegenstand 7.3 Werkleitungen und Strassensanierungen Ausgangslage Die einzelnen Ortsteile verfügen über generelle Entwässerungspläne (GEP), welche aufgrund der letzten Nutzungsplanrevisionen erarbeitet wurden. Ausserdem verfügt die Gemeinde über einen generellen Wasserplan (GWP). Die Ausarbeitung eines Sanierungsprogramms für kommunale Strassen ist zurzeit in Bearbeitung. Ziel / Grundsätze Die Gemeinde Glarus stimmt den Unterhalt und den Neubau kommunaler Strassen sowie den generellen Entwässerungsplan (GEP) und den generellen Wasserplan (GWP) mit der Ortsplanung ab. Die Gemeinde Glarus erarbeitet ein Strassensanierungsprogramm für die nächsten 15 Jahre. Dieses ist insbesondere mit den Siedlungs- und Verkehrsmassnahmen des kommunalen Richtplans abzustimmen. Gestützt auf Art. 4, kantonales Gewässerschutzgesetz werden die einzelnen GEPs anschliessend an die zu erarbeitende Nutzungsplanungsrevision überprüft, zusammengeführt und bei Bedarf angepasst. Weiter wird auch der generelle Wasserplan (GWP) überprüft. • Erarbeitung Strassensanierungsprogramm • Überprüfen und Zusammenführung der GEP im Anschluss an die Nutzungsplanung • Überprüfen des GWP Produkt Strassensanierungsprogramm Zusammengeführte und überprüfte GEP Überprüfter GWP Involvierte Stellen Technische Betriebe Glarus --
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