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Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Lettland über die Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der Europäischen Union

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
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Art. 3 Ziele und Grundsätze

1. Das übergeordnete Ziel des schweizerisch-lettischen Zusammenarbeitsprogramms ist es, zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der EU und in Lettland beizutragen und dabei auf den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie deren Mitgliedstaaten aufzubauen und sie weiter zu stärken. 2. Die Parteien wählen Unterstützungsmassnahmen aus, die zur Erreichung des übergeordneten Ziels und, mit Ausnahme der technischen Hilfe, zu mindestens einem der fünf Ziele des zweiten Schweizer Beitrags beitragen, das heisst: a) Förderung des Wirtschaftswachstums und der Sozialpartnerschaft, Verringerung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit; b) Migrationsmanagement und Unterstützung der Integration; Erhöhung der öffentlichen Sicherheit; c) Umwelt- und Klimaschutz; d) Stärkung der Sozialsysteme; e) Bürgerengagement und Transparenz. 3. Die Unterstützungsmassnahmen werden mit Ausnahme der technischen Hilfe und sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mindestens einem der im Regelwerk festgelegten thematischen Kooperationsbereichen zugeordnet. Die Parteien legen einen thematischen Schwerpunkt für den Beitrag fest. Zu diesem Zweck bestimmen die Parteien gemeinsam eine begrenzte Zahl von Themenbereichen, die im Rahmen des schweizerisch-lettischen Zusammenarbeitsprogramms gemäss der länderspezifischen Vereinbarung unterstützt werden sollen. 4. Die Parteien fördern Partnerschaften und den Wissensaustausch zwischen Akteuren aus der Schweiz und Lettland. 5. Die Unterstützungsmassnahmen müssen der sozialen Inklusion Rechnung tragen und ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten. 6. Alle Aktivitäten im Rahmen des schweizerisch-lettischen Zusammenarbeitsprogramms werden im Einklang mit den Zielen, Grundsätzen, Strategien sowie geografischen und thematischen Schwerpunkten durchgeführt, die in der länderspezifischen Vereinbarung und im Regelwerk festgelegt sind.

Your change, as a redline

Art. 3 Ziele und Grundsätze

1. Das übergeordnete Ziel des schweizerisch-lettischen Zusammenarbeitsprogramms ist es, zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der EU und in Lettland beizutragen und dabei auf den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie deren Mitgliedstaaten aufzubauen und sie weiter zu stärken. 2. Die Parteien wählen Unterstützungsmassnahmen aus, die zur Erreichung des übergeordneten Ziels und, mit Ausnahme der technischen Hilfe, zu mindestens einem der fünf Ziele des zweiten Schweizer Beitrags beitragen, das heisst: a) Förderung des Wirtschaftswachstums und der Sozialpartnerschaft, Verringerung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit; b) Migrationsmanagement und Unterstützung der Integration; Erhöhung der öffentlichen Sicherheit; c) Umwelt- und Klimaschutz; d) Stärkung der Sozialsysteme; e) Bürgerengagement und Transparenz. 3. Die Unterstützungsmassnahmen werden mit Ausnahme der technischen Hilfe und sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mindestens einem der im Regelwerk festgelegten thematischen Kooperationsbereichen zugeordnet. Die Parteien legen einen thematischen Schwerpunkt für den Beitrag fest. Zu diesem Zweck bestimmen die Parteien gemeinsam eine begrenzte Zahl von Themenbereichen, die im Rahmen des schweizerisch-lettischen Zusammenarbeitsprogramms gemäss der länderspezifischen Vereinbarung unterstützt werden sollen. 4. Die Parteien fördern Partnerschaften und den Wissensaustausch zwischen Akteuren aus der Schweiz und Lettland. 5. Die Unterstützungsmassnahmen müssen der sozialen Inklusion Rechnung tragen und ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten. 6. Alle Aktivitäten im Rahmen des schweizerisch-lettischen Zusammenarbeitsprogramms werden im Einklang mit den Zielen, Grundsätzen, Strategien sowie geografischen und thematischen Schwerpunkten durchgeführt, die in der länderspezifischen Vereinbarung und im Regelwerk festgelegt sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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