Propose a change

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und zur Mediengestalterin Bild und Ton*

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 16 Prüfungsbereich Bild- und Tonproduktion

(1) Im Prüfungsbereich Bild- und Tonproduktion hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Aufträge für Bild- und Tonaufnahmen auszuwerten und die Umsetzung dieser Aufträge zu planen, 2. Produktionsabläufe und -mittel nach technischen, inhaltlichen, gestalterischen und zeitlichen Gesichtspunkten zu planen und zu organisieren, 3. Produktionskomponenten zu konfigurieren und miteinander zu verbinden, 4. rechtliche Vorgaben einzuhalten und wirtschaftliche Grundlagen und die Rolle der Medien in der Gesellschaft zu berücksichtigen, 5. Gefährdungen zu beurteilen und Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben, 6. Lichtsituationen nach technischen und gestalterischen Vorgaben zu planen und darzustellen, 7. Bild- und Tonmaterial sowie Bildeffekte, Grafiken und Schriften unter technischen und gestalterischen Gesichtspunkten zu beurteilen, zu prüfen und auszuwerten, 8. Möglichkeiten der Bild- und Tongestaltung zu benennen und anzuwenden, 9. Montageformen zu erkennen, zu beschreiben und anzuwenden und 10. Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. (2) Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 210 Minuten.

Your change, as a redline

§ 16 Prüfungsbereich Bild- und Tonproduktion

(1) Im Prüfungsbereich Bild- und Tonproduktion hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Aufträge für Bild- und Tonaufnahmen auszuwerten und die Umsetzung dieser Aufträge zu planen, 2. Produktionsabläufe und -mittel nach technischen, inhaltlichen, gestalterischen und zeitlichen Gesichtspunkten zu planen und zu organisieren, 3. Produktionskomponenten zu konfigurieren und miteinander zu verbinden, 4. rechtliche Vorgaben einzuhalten und wirtschaftliche Grundlagen und die Rolle der Medien in der Gesellschaft zu berücksichtigen, 5. Gefährdungen zu beurteilen und Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben, 6. Lichtsituationen nach technischen und gestalterischen Vorgaben zu planen und darzustellen, 7. Bild- und Tonmaterial sowie Bildeffekte, Grafiken und Schriften unter technischen und gestalterischen Gesichtspunkten zu beurteilen, zu prüfen und auszuwerten, 8. Möglichkeiten der Bild- und Tongestaltung zu benennen und anzuwenden, 9. Montageformen zu erkennen, zu beschreiben und anzuwenden und 10. Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. (2) Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 210 Minuten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds