Propose a change

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und zur Mediengestalterin Bild und Ton*

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 9 Prüfungsbereich Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen

(1) Im Prüfungsbereich Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Produktionsmittel zur Herstellung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen auszuwählen, einzurichten und unter Beachtung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz einzusetzen, 2. redaktionelle, technische und gestalterische Vorgaben bei der Herstellung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen zu beachten und umzusetzen, 3. Informationen zu beschaffen und auszuwerten, auch in englischer Sprache, 4. Produktionskomponenten zu verbinden und zu vernetzen, 5. Bild- und Tonaufnahmen herzustellen, 6. Lichtsituationen nach gestalterischen und technischen Vorgaben einzurichten, 7. Audiosignale in Mono und Stereo zu übertragen, aufzuzeichnen und zu verarbeiten, 8. Daten zu organisieren und zu sichern und 9. rechtliche Regelungen bei der Medienproduktion zu beachten. (2) Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Your change, as a redline

§ 9 Prüfungsbereich Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen

(1) Im Prüfungsbereich Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Produktionsmittel zur Herstellung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen auszuwählen, einzurichten und unter Beachtung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz einzusetzen, 2. redaktionelle, technische und gestalterische Vorgaben bei der Herstellung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen zu beachten und umzusetzen, 3. Informationen zu beschaffen und auszuwerten, auch in englischer Sprache, 4. Produktionskomponenten zu verbinden und zu vernetzen, 5. Bild- und Tonaufnahmen herzustellen, 6. Lichtsituationen nach gestalterischen und technischen Vorgaben einzurichten, 7. Audiosignale in Mono und Stereo zu übertragen, aufzuzeichnen und zu verarbeiten, 8. Daten zu organisieren und zu sichern und 9. rechtliche Regelungen bei der Medienproduktion zu beachten. (2) Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds