Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EBA im Berufsfeld Gebäudehülle
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Change 1
Art. 23 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
1 Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. Praktische Arbeit, für den Beruf Abdichtungspraktikerin/Abdichtungspraktiker EBA, Dachdeckerpraktikerin/Dachdeckerpraktiker EBA, Fassadenbaupraktikerin/Fassadenbaupraktiker EBA, Montagepraktikerin/Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 12 Stunden, für den Beruf Solarmonteurin/Solarmonteur EBA als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 8 Stunden und für den Beruf Gerüstbaupraktikerin/Gerüstbaupraktiker EBA als individuelle praktische Arbeit (IPA) im Umfang von 24–80 Stunden; dafür gilt Folgendes:1. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft. 2. Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. 3. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. 4. Die VPA umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche mit den nachstehenden Gewichtungen:– für den Beruf Abdichtungspraktikerin/Abdichtungspraktiker EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Verlegen von Abdichtungssystemen 80 % – für den Beruf Dachdeckerpraktikerin/Dachdeckerpraktiker EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Montieren von Dachsystemen 80 % – für den Beruf Fassadenbaupraktikerin/Fassadenbaupraktiker EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Montieren von Fassadensystemen 80 % – für den Beruf Montagepraktikerin/Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Montieren von Sonnenschutz- und Storensystemen 80 % – für den Beruf Solarmonteurin/Solarmonteur EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Montieren von Solaranlagen 80 % 5. Die IPA für den Beruf Gerüstbaupraktikerin/Gerüstbaupraktiker EBA umfasst möglichst alle Handlungskompetenzbereiche und enthält die folgenden Positionen mit den nachstehenden Gewichtungen: Position Beschreibung Gewichtung 1 Ausführung und Resultat der Arbeit 60 % 2 Dokumentation und Präsentation 20 % 3 Fachgespräch 20 % 6. das Fachgespräch gemäss Absatz 5 dauert 30 Minuten. b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 9. April 2025 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. 2 In jedem Qualifikationsbereich beurteilen mindestens zwei Prüfungsexpertinnen oder -experten die Leistungen. SR 412.101.241 Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) auf den 1. Jan. 2026 angepasst (siehe AS 2025 593).
Art. 23 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
1 Im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden die Handlungskompetenzen in den nachstehenden Qualifikationsbereichen wie folgt geprüft: a. Praktische Arbeit, für den Beruf Abdichtungspraktikerin/Abdichtungspraktiker EBA, Dachdeckerpraktikerin/Dachdeckerpraktiker EBA, Fassadenbaupraktikerin/Fassadenbaupraktiker EBA, Montagepraktikerin/Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 12 Stunden, für den Beruf Solarmonteurin/Solarmonteur EBA als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Umfang von 8 Stunden und für den Beruf Gerüstbaupraktikerin/Gerüstbaupraktiker EBA als individuelle praktische Arbeit (IPA) im Umfang von 24–80 Stunden; dafür gilt Folgendes:1. Dieser Qualifikationsbereich wird gegen Ende der beruflichen Grundbildung geprüft. 2. Die lernende Person muss zeigen, dass sie fähig ist, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen. 3. Die Lerndokumentation und die Unterlagen der überbetrieblichen Kurse dürfen als Hilfsmittel verwendet werden. 4. Die VPA umfasst die folgenden Handlungskompetenzbereiche mit den nachstehenden Gewichtungen:– für den Beruf Abdichtungspraktikerin/Abdichtungspraktiker EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Verlegen von Abdichtungssystemen 80 % – für den Beruf Dachdeckerpraktikerin/Dachdeckerpraktiker EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Montieren von Dachsystemen 80 % – für den Beruf Fassadenbaupraktikerin/Fassadenbaupraktiker EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Montieren von Fassadensystemen 80 % – für den Beruf Montagepraktikerin/Montagepraktiker Sonnenschutz und Storentechnik EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Montieren von Sonnenschutz- und Storensystemen 80 % – für den Beruf Solarmonteurin/Solarmonteur EBA: Position Handlungskompetenzbereiche Gewichtung 1 Organisieren von Arbeiten an der Gebäudehülle 20 % 2 Montieren von Solaranlagen 80 % 5. Die IPA für den Beruf Gerüstbaupraktikerin/Gerüstbaupraktiker EBA umfasst möglichst alle Handlungskompetenzbereiche und enthält die folgenden Positionen mit den nachstehenden Gewichtungen: Position Beschreibung Gewichtung 1 Ausführung und Resultat der Arbeit 60 % 2 Dokumentation und Präsentation 20 % 3 Fachgespräch 20 % 6. das Fachgespräch gemäss Absatz 5 dauert 30 Minuten. b. Allgemeinbildung: Der Qualifikationsbereich richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 9. April 2025 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. 2 In jedem Qualifikationsbereich beurteilen mindestens zwei Prüfungsexpertinnen oder -experten die Leistungen. SR 412.101.241 Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) auf den 1. Jan. 2026 angepasst (siehe AS 2025 593).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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