Propose a change

G vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2 Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen

1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: a) "öffentliches Unternehmen": unabhängig von seiner Rechtsform jedes Unternehmen: 1. auf welches das Land Liechtenstein aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Stimmrecht, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, welche die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann; oder 2. das spezialgesetzlich als öffentliches Unternehmen qualifiziert wird; b) "beherrschender Einfluss": Besitz der Mehrheit des gezeichneten Kapitals eines öffentlichen Unternehmens oder Verfügung über die Mehrheit der mit den Anteilen eines öffentlichen Unternehmens verbundenen Stimmrechte oder das Recht zur Bestellung von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines öffentlichen Unternehmens; c) "strategische Führungsebene": jenes Organ eines öffentlichen Unternehmens, welches die langfristigen, umfassenden und erfolgskritischen Führungsaufgaben im Unternehmen ausübt. Dazu gehören insbesondere die Mitglieder von Verwaltungsräten und Stiftungsräten; d) "operative Führungsebene": jenes Organ eines öffentlichen Unternehmens, welches die mittelfristigen Führungsaufgaben und die Tagesgeschäfte im Unternehmen ausübt. Dazu gehören insbesondere die Mitglieder der Geschäftsleitung. 2) Die in diesem Gesetz verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.

Your change, as a redline

Art. 2 Begriffsbestimmungen und Bezeichnungen

1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: a) "öffentliches Unternehmen": unabhängig von seiner Rechtsform jedes Unternehmen: 1. auf welches das Land Liechtenstein aufgrund von Eigentum, finanzieller Beteiligung, Stimmrecht, Satzung oder sonstiger Bestimmungen, welche die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann; oder 2. das spezialgesetzlich als öffentliches Unternehmen qualifiziert wird; b) "beherrschender Einfluss": Besitz der Mehrheit des gezeichneten Kapitals eines öffentlichen Unternehmens oder Verfügung über die Mehrheit der mit den Anteilen eines öffentlichen Unternehmens verbundenen Stimmrechte oder das Recht zur Bestellung von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines öffentlichen Unternehmens; c) "strategische Führungsebene": jenes Organ eines öffentlichen Unternehmens, welches die langfristigen, umfassenden und erfolgskritischen Führungsaufgaben im Unternehmen ausübt. Dazu gehören insbesondere die Mitglieder von Verwaltungsräten und Stiftungsräten; d) "operative Führungsebene": jenes Organ eines öffentlichen Unternehmens, welches die mittelfristigen Führungsaufgaben und die Tagesgeschäfte im Unternehmen ausübt. Dazu gehören insbesondere die Mitglieder der Geschäftsleitung. 2) Die in diesem Gesetz verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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