Propose a change

G vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 27 Übergangsbestimmungen

1) Diesem Gesetz widersprechende statutarische oder reglementarische Bestimmungen öffentlicher Unternehmen sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem neuen Recht anzupassen. 2) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestellten Mitglieder der strategischen Führungsebene öffentlicher Unternehmen üben ihre Funktion bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode aus. Davon ausgenommen sind die stellvertretenden Mitglieder der strategischen Führungsebene. 3) Bestehende Unvereinbarkeiten nach Art. 5 Abs. 1 Bst. a können höchstens vier Jahre ab Inkrafttreten dieses Gesetzes aufrechterhalten werden. Bestehende Unvereinbarkeiten nach Art. 5 Abs. 1 Bst. b sind spätestens sechs Monate, bestehende Doppelfunktionen nach Art. 5 Abs. 2 spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten diese Gesetzes aufzulösen. 4) Laufende Verträge mit Mitgliedern der strategischen Führungsebene nach Art. 12 sind spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem neuen Recht anzupassen. 5) Statuten und Organisationsreglemente nach Art. 15 sind spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen. 6) Die Regierung legt längstens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Eigner- oder Beteiligungsstrategien für die öffentlichen Unternehmen fest. 7) Dem Art. 19 widersprechende Unterschriftenregelungen öffentlicher Unternehmen sind spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem neuen Recht anzupassen. 8) Art. 22 ist erstmals auf Geschäftsberichte für das Kalenderjahr 2010 anwendbar.

Your change, as a redline

Art. 27 Übergangsbestimmungen

1) Diesem Gesetz widersprechende statutarische oder reglementarische Bestimmungen öffentlicher Unternehmen sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem neuen Recht anzupassen. 2) Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestellten Mitglieder der strategischen Führungsebene öffentlicher Unternehmen üben ihre Funktion bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode aus. Davon ausgenommen sind die stellvertretenden Mitglieder der strategischen Führungsebene. 3) Bestehende Unvereinbarkeiten nach Art. 5 Abs. 1 Bst. a können höchstens vier Jahre ab Inkrafttreten dieses Gesetzes aufrechterhalten werden. Bestehende Unvereinbarkeiten nach Art. 5 Abs. 1 Bst. b sind spätestens sechs Monate, bestehende Doppelfunktionen nach Art. 5 Abs. 2 spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten diese Gesetzes aufzulösen. 4) Laufende Verträge mit Mitgliedern der strategischen Führungsebene nach Art. 12 sind spätestens drei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem neuen Recht anzupassen. 5) Statuten und Organisationsreglemente nach Art. 15 sind spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen. 6) Die Regierung legt längstens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Eigner- oder Beteiligungsstrategien für die öffentlichen Unternehmen fest. 7) Dem Art. 19 widersprechende Unterschriftenregelungen öffentlicher Unternehmen sind spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dem neuen Recht anzupassen. 8) Art. 22 ist erstmals auf Geschäftsberichte für das Kalenderjahr 2010 anwendbar.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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