Propose a change

Verordnung über die Erfindungspatente

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 127g

1 Das Zertifikat wird erteilt, indem es im Patentregister eingetragen wird. 2 Folgende Angaben werden veröffentlicht: a. die mit einem Zusatz versehene Nummer des Grundpatents; b. der Name oder die Firma sowie die Adresse des Zertifikatsinhabers; c. gegebenenfalls der Name und die Adresse des Vertreters; d. das Datum der Einreichung des Gesuchs um Erteilung des Zertifikats; e. die Nummer des Grundpatents; f. der Titel der durch das Grundpatent geschützten Erfindung; g. das Datum der Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b; h. die Bezeichnung des von der Zulassung des Arzneimittels für die Schweiz erfassten Erzeugnisses und die Zulassungsnummer des Arzneimittels; i. das Datum des Ablaufs der Schutzdauer des Zertifikats. 3 Die Schutzdauer wird verlängert, indem dies im Patentregister eingetragen wird. 4 Folgende Angaben werden zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 2 veröffentlicht: a. das Datum der Einreichung des Gesuchs um Verlängerung der Schutzdauer; b. das Datum des Ablaufs der Verlängerung der Schutzdauer des Zertifikats; c. das Datum des Gesuchs um Zulassung des Arzneimittels für die Schweiz mit dem Erzeugnis und dem zugehörigen pädiatrischen Prüfkonzept (Art 140n Abs. 1 Bst. a PatG); d. das Datum des allfälligen Gesuchs nach Artikel 140n Absatz 1 Buchstabe b PatG und die zuständige Behörde. Siehe auch die UeB Änd. 21.9.2018 am Schluss des Textes.

Your change, as a redline

Art. 127g

1 Das Zertifikat wird erteilt, indem es im Patentregister eingetragen wird. 2 Folgende Angaben werden veröffentlicht: a. die mit einem Zusatz versehene Nummer des Grundpatents; b. der Name oder die Firma sowie die Adresse des Zertifikatsinhabers; c. gegebenenfalls der Name und die Adresse des Vertreters; d. das Datum der Einreichung des Gesuchs um Erteilung des Zertifikats; e. die Nummer des Grundpatents; f. der Titel der durch das Grundpatent geschützten Erfindung; g. das Datum der Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b; h. die Bezeichnung des von der Zulassung des Arzneimittels für die Schweiz erfassten Erzeugnisses und die Zulassungsnummer des Arzneimittels; i. das Datum des Ablaufs der Schutzdauer des Zertifikats. 3 Die Schutzdauer wird verlängert, indem dies im Patentregister eingetragen wird. 4 Folgende Angaben werden zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 2 veröffentlicht: a. das Datum der Einreichung des Gesuchs um Verlängerung der Schutzdauer; b. das Datum des Ablaufs der Verlängerung der Schutzdauer des Zertifikats; c. das Datum des Gesuchs um Zulassung des Arzneimittels für die Schweiz mit dem Erzeugnis und dem zugehörigen pädiatrischen Prüfkonzept (Art 140n Abs. 1 Bst. a PatG); d. das Datum des allfälligen Gesuchs nach Artikel 140n Absatz 1 Buchstabe b PatG und die zuständige Behörde. Siehe auch die UeB Änd. 21.9.2018 am Schluss des Textes.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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