Propose a change

Verordnung über die Erfindungspatente

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 127m Rückerstattung der Jahresgebühren

1 Bei Nichtigkeit eines Zertifikats werden Jahresgebühren zurückerstattet für den Zeitraum zwischen der rechtskräftigen Feststellung der Nichtigkeit des Zertifikats und dem Zeitpunkt, in dem seine Laufzeit geendet hätte. 2 Bei Verzicht auf ein Zertifikat werden die Jahresgebühren für den Teil der Laufzeit des Zertifikats zurückerstattet, für den auf das Zertifikat verzichtet wird. 3 Wird die Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b widerrufen, so werden die Jahresgebühren für den Teil der Laufzeit des Zertifikats zurückerstattet, während dem die Zulassung widerrufen ist. 4 Wird die Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b sistiert, so werden die Jahresgebühren für den Zeitraum zurückerstattet, während dem die Zulassung sistiert ist. 5 Zurückerstattet werden in all diesen Fällen nur Jahresgebühren für volle Jahre. 6 Die Rückerstattung erfolgt nur auf Gesuch hin; dieses ist innerhalb von zwei Monaten einzureichen, gerechnet ab: a. der Feststellung der Nichtigkeit des Zertifikats; b. dem Verzicht auf das Zertifikat; c. dem Widerruf der Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b; d. dem Ende der Sistierung der Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3551).

Your change, as a redline

Art. 127m Rückerstattung der Jahresgebühren

1 Bei Nichtigkeit eines Zertifikats werden Jahresgebühren zurückerstattet für den Zeitraum zwischen der rechtskräftigen Feststellung der Nichtigkeit des Zertifikats und dem Zeitpunkt, in dem seine Laufzeit geendet hätte. 2 Bei Verzicht auf ein Zertifikat werden die Jahresgebühren für den Teil der Laufzeit des Zertifikats zurückerstattet, für den auf das Zertifikat verzichtet wird. 3 Wird die Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b widerrufen, so werden die Jahresgebühren für den Teil der Laufzeit des Zertifikats zurückerstattet, während dem die Zulassung widerrufen ist. 4 Wird die Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b sistiert, so werden die Jahresgebühren für den Zeitraum zurückerstattet, während dem die Zulassung sistiert ist. 5 Zurückerstattet werden in all diesen Fällen nur Jahresgebühren für volle Jahre. 6 Die Rückerstattung erfolgt nur auf Gesuch hin; dieses ist innerhalb von zwei Monaten einzureichen, gerechnet ab: a. der Feststellung der Nichtigkeit des Zertifikats; b. dem Verzicht auf das Zertifikat; c. dem Widerruf der Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b; d. dem Ende der Sistierung der Zulassung nach Artikel 127b Absatz 1 Buchstabe b. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Sept. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3551).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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