Propose a change

Verordnung über die Luftfahrt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 122n Vergütungen

Das BAZL vergütet im Zusammenhang mit dem Einsatz der Sicherheitsbeauftragten: a. den Luftverkehrsunternehmen: die Kosten für die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit: 1. der Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten, 2. der Einsatzplanung von Sicherheitsbeauftragten und den damit verbundenen administrativen Aufgaben, 3. der Risiko- und Bedrohungsanalyse, 4. der Ausrüstung der Sicherheitsbeauftragten; b. den Kantonen oder Gemeinden und der Transportpolizei: die Lohn- und Lohnnebenkosten für die Sicherheitsbeauftragten während der Aus- und Weiterbildung sowie während des Einsatzes; c. den Sicherheitsbeauftragten: die Spesen für die Aus- und Weiterbildung sowie für den Einsatz; d. den Kantonen oder Gemeinden: die Kosten für die Bewirtschaftung der Schusswaffen von ausländischen Sicherheitsbeauftragten während ihres Aufenthalts in der Schweiz. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 5625).

Your change, as a redline

Art. 122n Vergütungen

Das BAZL vergütet im Zusammenhang mit dem Einsatz der Sicherheitsbeauftragten: a. den Luftverkehrsunternehmen: die Kosten für die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit: 1. der Aus- und Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten, 2. der Einsatzplanung von Sicherheitsbeauftragten und den damit verbundenen administrativen Aufgaben, 3. der Risiko- und Bedrohungsanalyse, 4. der Ausrüstung der Sicherheitsbeauftragten; b. den Kantonen oder Gemeinden und der Transportpolizei: die Lohn- und Lohnnebenkosten für die Sicherheitsbeauftragten während der Aus- und Weiterbildung sowie während des Einsatzes; c. den Sicherheitsbeauftragten: die Spesen für die Aus- und Weiterbildung sowie für den Einsatz; d. den Kantonen oder Gemeinden: die Kosten für die Bewirtschaftung der Schusswaffen von ausländischen Sicherheitsbeauftragten während ihres Aufenthalts in der Schweiz. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 5625).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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