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Reglement Pfadfinderhaus

Schellenberg · pfadfinderhaus-benuetzungsreglement.pdf · communal act

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1 provision

Benutzungsreglement Pfadfinderhaus Seite 2 von 4 Allgemeine Bestimmungen  Das Pfadfinderhaus Schellenberg (Liegenschaft Dorf 59) steht im Eigentum der Gemeinde Schellenberg.  Im ganzen Gebäude gilt ein absolutes Rauchverbot.  Die Benutzung der Räume und der Aussenanlagen ist in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Gemeinde erlaubt. Dafür bedarf es einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung (Beilage).  Alle Benutzer der Liegenschaft verpflichten sich, die vom Gemeinderat mit diesem Benützungsreglement erlassen Vorschriften (inkl. Hausordnung) einzuhalten. Benutzergruppen und Bewilligung  Das Pfadfinderhaus steht in erster Linie der Pfadfinderabteilung der Gemeinde Schellenberg zur Verfügung. Diese Benutzung ist unentgeltlich. Die Pfadfinder bestimmen gegenüber der Gemeinde eine verantwortliche Person (Heimleiter), die bei offenen Fragen und Problemen angesprochen werden kann.  Einzelne Räume können auch anderen Benutzern zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist nach Rücksprache mit den Pfadfindern eine Nutzungsvereinbarung (Beilage) abzuschliessen.  Während den Schulferien bleibt das Pfadfinderhaus in der Regel geschlossen. Jedoch kann es während dieser Zeit an Pfadfinder-, Jugendgruppen und weitere Interessierte vermietet werden. Dazu ist nach Rücksprache mit den Pfadfindern eine Nutzungsvereinbarung (Beilage) abzuschliessen.  Es ist nicht gestattet, das Haus für private Feiern zur Verfügung zu stellen. Schlüssel  Die Hausschlüssel können nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Heimleiter auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Für jeden Schlüssel ist eine Kaution von CHF 100.- zu hinterlegen.  Eine Weitergabe der Schlüssel an Drittpersonen ist nicht gestattet. Gebühren  Die Gemeinde ist berechtigt, für die Nutzung des Gebäudes Gebühren zu verlangen. Dazu wird ein separates Gebührenblatt (Beilage) erlassen.  Im Weiteren kann die Gemeinde auch Kosten für spezielle Aufwendungen verrechnen (z. B. Abfallentsorgung, Wäsche, Zusatzaufwendungen für die Reinigung, usw.) Benutzungsvorschriften  Die Benutzer sind angehalten, mit Gebäude, Mobiliar und den Aussenanlagen sorgsam umzugehen.  Schlaf- und Duschräume sollten nur im Bedarfsfall zugänglich gemacht werden.  Bauliche Veränderungen (Innen- und Aussenbereich) sind nur mit dem Einverständnis der Gemeinde gestattet.  Privates Mobiliar oder Einrichtungsgegenstände dürfen nur in Absprache mit der Gemeinde im Haus belassen werden.  Das Trottoir vor dem Haus und die Fusswegverbindung zum Kindergarten sind in jedem Fall frei zu halten. Fahrzeuge dürfen kurzfristig auf dem Vorplatz abgestellt werden. Seite 3 von 4 Reinigung - Benutzer  Alle Benutzer haben das Gebäude und die Aussenanlagen besenrein zu hinterlassen. Wird diese Regelung nicht eingehalten, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand an die Verursacher verrechnet. Spezielles Augenmerk ist auf die Kücheneinrichtung und das Küchenmobiliar zu richten.  Nach Durchführung eines Lagers haben die Mieter eine Endreinigung vorzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch einen Angestellten der Gemeinde. Die notwendigen Reinigungsgeräte und Putzmittel werden zur Verfügung gestellt. Reinigung und Wartung – Gemeinde  Das Reinigungsteam der Gemeinde führt eine wöchentliche Unterhaltsreinigung durch (entfällt während der Zeit einer Vermietung). Nach Möglichkeit wird dafür ein fixer Tag reserviert.  Toilettenpapier und weitere Hygieneartikel werden im Rahmen der wöchentlichen Reinigung nachgefüllt (entfällt während der Zeit einer Vermietung).  Wartungsarbeiten an der Haustechnik sowie Reparaturarbeiten werden ausschliesslich durch den Hauswart erledigt. Jugendschutz und Nachtruhe  Das Pfadfinderhaus ist ein Jugendhaus. Die Bestimmungen des Jugendschutzes sind strikte zu befolgen.  Für Jugendliche ist das Konsumieren von Alkohol im und ausserhalb des Gebäudes untersagt.  Die Nachtruhebestimmungen sind einzuhalten. Haftung und Fundsachen  Die Gemeinde hat für das Pfadfinderhaus eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und haftet im Rahmen dieser Versicherung für Schäden, die Dritten durch schadhafte Einrichtungen oder bauliche Mängel entstehen.  Für Diebstähle, Sach- und Personenschäden, soweit sie nicht in den Bereich der Gebäudehaftpflicht fallen, übernimmt die Gemeinde keinerlei Haftung.  Für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung.  Für mutwillige Beschädigungen werden die Verursacher vollumfänglich haftbar gemacht.  Festgestellte Mängel oder Sachbeschädigungen sind der Gemeinde sofort mitzuteilen.  Fundgegenstände werden von der Gemeinde im üblichen Rahmen aufbewahrt. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände. Versicherung  Unfallversicherung oder private Haftpflichtversicherung ist Sache der Benutzergruppen bzw. des Veranstalters. Seite 4 von 4 Nutzungsunterbruch und disziplinarische Massnahmen  Die Gemeinde behält sich in Ausnahmesituationen vor, laufende Nutzungsvereinbarungen zu unterbrechen, wenn dringliche Anlässe dies erfordern.  Die Gemeinde behält sich vor, Nutzungsbewilligungen zu entziehen, wenn grobe Verstösse gegen die Bestimmungen des Reglements oder der Hausordnung vorliegen.  Den Anweisungen der Gemeinde bzw. des beauftragten Personals ist strikte Folge zu leisten. Genehmigungsvermerk Das Benützungsreglement, die Hausordnung und das Formular für die Nutzungsvereinbarung wurden vom Gemeinderat Schellenberg in der Sitzung vom 3. Oktober 2007 genehmigt und treten sofort in Kraft. Schellenberg, am 3. Oktober 2007 Norman Wohlwend, Vorsteher Beilagen - Hausordnung - Nutzungsvereinbarung

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