Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 12 Durchbeförderungsverfahren

1. Der zuständigen Behörde des ersuchten Staates ist ein schriftliches Durchbeförderungsgesuch zu übermitteln, das folgende Angaben enthält: (a) Art der Durchbeförderung (auf dem Luft-, Land- oder Seeweg), allfällige weitere Durchgangsstaaten und vorgesehener Zielstaat; (b) Personalien der durchzubefördernden Person (Vorname, Familienname, Mädchenname, andere Namen, die verwendet werden / unter denen die Person bekannt ist, oder Aliasnamen, Geburtsdatum, Geschlecht und falls möglich Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sprache, Art und Nummer des Reisedokuments); (c) vorgesehene Grenzübergangsstelle, Zeitpunkt der Durchbeförderung und allfälliges Begleitpersonal; (d) eine Erklärung, dass nach Auffassung des ersuchenden Staates die Voraussetzungen nach Artikel 11 Absatz 2 erfüllt sind und dass Gründe für eine Ablehnung nach Artikel 11 Absatz 3 nicht bekannt sind. Ein gemeinsames Formblatt für Durchbeförderungsgesuche ist diesem Abkommen als Anhang 6 beigefügt. Für die Übermittlung eines Durchbeförderungsgesuchs können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschliesslich elektronischer Mittel wie Fax und verschlüsselte E-Mail, verwendet werden. 2. Der ersuchte Staat unterrichtet den ersuchenden Staat innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Empfang des Gesuchs schriftlich über die Genehmigung der Durchbeförderung unter Bestätigung der Grenzübergangsstelle und des vorgesehenen Zeitpunkts für die Übernahme bzw. über die Ablehnung der Durchbeförderung und die diesbezüglichen Gründe. Für die Beantwortung eines Durchbeförderungsgesuchs können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschliesslich elektronischer Mittel wie Fax und verschlüsselte E-Mail, verwendet werden. 3. Erfolgt die Durchbeförderung auf dem Luftweg, so sind die durchzubefördernde Person und allfällige Begleitpersonen von der Verpflichtung befreit, ein Flughafentransitvisum zu beantragen. 4. Vorbehaltlich gegenseitiger Rücksprache helfen die zuständigen Behörden des ersuchten Staates bei der Durchbeförderung, insbesondere durch Bewachung der betreffenden Personen und Bereitstellung geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten. 5. Die Durchbeförderung der betreffenden Personen erfolgt binnen 30 Tagen nach Erhalt der Zustimmung zu dem Antrag.

Your change, as a redline

Art. 12 Durchbeförderungsverfahren

1. Der zuständigen Behörde des ersuchten Staates ist ein schriftliches Durchbeförderungsgesuch zu übermitteln, das folgende Angaben enthält: (a) Art der Durchbeförderung (auf dem Luft-, Land- oder Seeweg), allfällige weitere Durchgangsstaaten und vorgesehener Zielstaat; (b) Personalien der durchzubefördernden Person (Vorname, Familienname, Mädchenname, andere Namen, die verwendet werden / unter denen die Person bekannt ist, oder Aliasnamen, Geburtsdatum, Geschlecht und falls möglich Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sprache, Art und Nummer des Reisedokuments); (c) vorgesehene Grenzübergangsstelle, Zeitpunkt der Durchbeförderung und allfälliges Begleitpersonal; (d) eine Erklärung, dass nach Auffassung des ersuchenden Staates die Voraussetzungen nach Artikel 11 Absatz 2 erfüllt sind und dass Gründe für eine Ablehnung nach Artikel 11 Absatz 3 nicht bekannt sind. Ein gemeinsames Formblatt für Durchbeförderungsgesuche ist diesem Abkommen als Anhang 6 beigefügt. Für die Übermittlung eines Durchbeförderungsgesuchs können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschliesslich elektronischer Mittel wie Fax und verschlüsselte E-Mail, verwendet werden. 2. Der ersuchte Staat unterrichtet den ersuchenden Staat innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Empfang des Gesuchs schriftlich über die Genehmigung der Durchbeförderung unter Bestätigung der Grenzübergangsstelle und des vorgesehenen Zeitpunkts für die Übernahme bzw. über die Ablehnung der Durchbeförderung und die diesbezüglichen Gründe. Für die Beantwortung eines Durchbeförderungsgesuchs können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschliesslich elektronischer Mittel wie Fax und verschlüsselte E-Mail, verwendet werden. 3. Erfolgt die Durchbeförderung auf dem Luftweg, so sind die durchzubefördernde Person und allfällige Begleitpersonen von der Verpflichtung befreit, ein Flughafentransitvisum zu beantragen. 4. Vorbehaltlich gegenseitiger Rücksprache helfen die zuständigen Behörden des ersuchten Staates bei der Durchbeförderung, insbesondere durch Bewachung der betreffenden Personen und Bereitstellung geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten. 5. Die Durchbeförderung der betreffenden Personen erfolgt binnen 30 Tagen nach Erhalt der Zustimmung zu dem Antrag.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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