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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

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Change 1

What to do with it
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Art. 15 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen

1. Dieses Abkommen lässt die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Vertragsparteien unberührt, die sich aus dem Völkerrecht einschliesslich internationaler Übereinkünfte, deren Vertragspartei sie sind, ergeben, insbesondere aus den nachfolgend aufgeführten internationalen Instrumenten: – der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948; – der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 sowie den zugehörigen Protokollen; – dem Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und dem zugehörigen Protokoll von 1967; – dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966; – dem UN-Übereinkommen gegen Folter von 1984; – internationalen Übereinkommen über die Auslieferung und Durchbeförderung; – multilateralen internationalen Übereinkommen und Abkommen über die Rückübernahme ausländischer Staatsangehöriger wie dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt von 1944. 2. Dieses Abkommen steht der Rückführung von Personen aufgrund anderer formeller oder informeller Vereinbarungen nicht entgegen. SR 0.101 SR 0.142.30 SR 0.142.301 SR 0.103.2 SR 0.105 SR 0.748.01

Your change, as a redline

Art. 15 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen

1. Dieses Abkommen lässt die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Vertragsparteien unberührt, die sich aus dem Völkerrecht einschliesslich internationaler Übereinkünfte, deren Vertragspartei sie sind, ergeben, insbesondere aus den nachfolgend aufgeführten internationalen Instrumenten: – der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948; – der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 sowie den zugehörigen Protokollen; – dem Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und dem zugehörigen Protokoll von 1967; – dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966; – dem UN-Übereinkommen gegen Folter von 1984; – internationalen Übereinkommen über die Auslieferung und Durchbeförderung; – multilateralen internationalen Übereinkommen und Abkommen über die Rückübernahme ausländischer Staatsangehöriger wie dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt von 1944. 2. Dieses Abkommen steht der Rückführung von Personen aufgrund anderer formeller oder informeller Vereinbarungen nicht entgegen. SR 0.101 SR 0.142.30 SR 0.142.301 SR 0.103.2 SR 0.105 SR 0.748.01

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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