Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser

1. Der ersuchte Staat rückübernimmt auf Antrag des ersuchenden Staates und ohne andere als die in diesem Abkommen vorgesehenen Offiziellkeiten alle Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in sein Hoheitsgebiet, welche die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates und den rechtmässigen Aufenthalt in diesem Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, sofern in Übereinstimmung mit Artikel 7 dieses Abkommens nachgewiesen oder durch vorgelegte Anscheinsbeweise glaubhaft gemacht wird, dass diese Personen: (a) zum Zeitpunkt der Übermittlung des Rückübernahmegesuchs im Besitz eines vom ersuchten Staat ausgestellten gültigen Visums oder Aufenthaltstitels sind; oder (b) nach einem Aufenthalt im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates oder einer Durchreise durch sein Hoheitsgebiet illegal und auf direktem Wege in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates eingereist sind. 2. Die Rückübernahmeverpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht, sofern: (a) der Drittstaatsangehörige oder der Staatenlose nur im Transit über einen internationalen Flughafen des ersuchten Staates gereist ist; oder (b) dem Drittstaatsangehörigen oder dem Staatenlosen visumfreier Zugang zum Hoheitsgebiet des ersuchenden Staats gewährt wurde. 3. Der ersuchende Staat überstellt die von ihrem Herkunftsstaat rückzuübernehmenden Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen und übermittelt dem ersuchten Staat das entsprechende Rückübernahmegesuch nur, wenn eine solche Überstellung als unmöglich erachtet wird. 4. Unbeschadet des Artikels 4 Absatz 2 stellt der ersuchende Staat nach der Zustimmung des ersuchten Staates zum Rückübernahmegesuch der Person, deren Rückübernahme akzeptiert worden ist, ein nationales Standardreisedokument für die Rückführung aus.

Your change, as a redline

Art. 3 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser

1. Der ersuchte Staat rückübernimmt auf Antrag des ersuchenden Staates und ohne andere als die in diesem Abkommen vorgesehenen Offiziellkeiten alle Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in sein Hoheitsgebiet, welche die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates und den rechtmässigen Aufenthalt in diesem Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllen, sofern in Übereinstimmung mit Artikel 7 dieses Abkommens nachgewiesen oder durch vorgelegte Anscheinsbeweise glaubhaft gemacht wird, dass diese Personen: (a) zum Zeitpunkt der Übermittlung des Rückübernahmegesuchs im Besitz eines vom ersuchten Staat ausgestellten gültigen Visums oder Aufenthaltstitels sind; oder (b) nach einem Aufenthalt im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates oder einer Durchreise durch sein Hoheitsgebiet illegal und auf direktem Wege in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates eingereist sind. 2. Die Rückübernahmeverpflichtung nach Absatz 1 gilt nicht, sofern: (a) der Drittstaatsangehörige oder der Staatenlose nur im Transit über einen internationalen Flughafen des ersuchten Staates gereist ist; oder (b) dem Drittstaatsangehörigen oder dem Staatenlosen visumfreier Zugang zum Hoheitsgebiet des ersuchenden Staats gewährt wurde. 3. Der ersuchende Staat überstellt die von ihrem Herkunftsstaat rückzuübernehmenden Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen und übermittelt dem ersuchten Staat das entsprechende Rückübernahmegesuch nur, wenn eine solche Überstellung als unmöglich erachtet wird. 4. Unbeschadet des Artikels 4 Absatz 2 stellt der ersuchende Staat nach der Zustimmung des ersuchten Staates zum Rückübernahmegesuch der Person, deren Rückübernahme akzeptiert worden ist, ein nationales Standardreisedokument für die Rückführung aus.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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