Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
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Change 1
Art. 5 Rückübernahmegesuch
1. Das Rückübernahmegesuch muss nach Möglichkeit Folgendes enthalten: (a) Angaben zu der rückzuübernehmenden Person (Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und – nach Möglichkeit – Geburtsort, letzter Aufenthaltsort usw.) und gegebenenfalls Angaben zu minderjährigen unverheirateten Kindern und/oder zum Ehegatten/zur Ehegattin; (b) im Falle von Staatsangehörigen des ersuchten Staates Angabe der in den Anhängen 1 bzw. 2 genannten Mittel, mit denen die Staatsangehörigkeit nachgewiesen oder durch Anscheinsbeweise glaubhaft gemacht wird; (c) im Falle von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen Angabe der in den Anhängen 3 bzw. 4 genannten Mittel, mit denen die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme der Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen nachgewiesen oder durch Anscheinsbeweise glaubhaft gemacht wird; (d) ein Foto der rückzuübernehmenden Person. 2. Das Rückübernahmegesuch muss nach Möglichkeit auch Folgendes enthalten: (a) gegebenenfalls eine Erklärung, dass die zu überstellende Person hilfs- oder betreuungsbedürftig ist, sofern die betreffende Person dieser Erklärung ausdrücklich zugestimmt hat; (b) Angaben zu sonstigen Schutz- oder Sicherheitsmassnahmen oder Informationen über die Gesundheit der Person, die bei der Überstellung im Einzelfall erforderlich sein können. 3. Ein gemeinsames Formblatt für Rückübernahmegesuche ist diesem Abkommen als Anhang 5 beigefügt. 4. Für die Übermittlung eines Rückübernahmegesuchs können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschliesslich elektronischer Mittel wie Fax und verschlüsselte E-Mails, verwendet werden.
Art. 5 Rückübernahmegesuch
1. Das Rückübernahmegesuch muss nach Möglichkeit Folgendes enthalten: (a) Angaben zu der rückzuübernehmenden Person (Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und – nach Möglichkeit – Geburtsort, letzter Aufenthaltsort usw.) und gegebenenfalls Angaben zu minderjährigen unverheirateten Kindern und/oder zum Ehegatten/zur Ehegattin; (b) im Falle von Staatsangehörigen des ersuchten Staates Angabe der in den Anhängen 1 bzw. 2 genannten Mittel, mit denen die Staatsangehörigkeit nachgewiesen oder durch Anscheinsbeweise glaubhaft gemacht wird; (c) im Falle von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen Angabe der in den Anhängen 3 bzw. 4 genannten Mittel, mit denen die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme der Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen nachgewiesen oder durch Anscheinsbeweise glaubhaft gemacht wird; (d) ein Foto der rückzuübernehmenden Person. 2. Das Rückübernahmegesuch muss nach Möglichkeit auch Folgendes enthalten: (a) gegebenenfalls eine Erklärung, dass die zu überstellende Person hilfs- oder betreuungsbedürftig ist, sofern die betreffende Person dieser Erklärung ausdrücklich zugestimmt hat; (b) Angaben zu sonstigen Schutz- oder Sicherheitsmassnahmen oder Informationen über die Gesundheit der Person, die bei der Überstellung im Einzelfall erforderlich sein können. 3. Ein gemeinsames Formblatt für Rückübernahmegesuche ist diesem Abkommen als Anhang 5 beigefügt. 4. Für die Übermittlung eines Rückübernahmegesuchs können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschliesslich elektronischer Mittel wie Fax und verschlüsselte E-Mails, verwendet werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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