Propose a change

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Fristen

1. Das Rückübernahmegesuch ist der zuständigen Behörde des ersuchten Staates spätestens innerhalb von sechs Monaten zu übermitteln, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die zuständige Behörde des ersuchenden Staates Kenntnis davon erlangt hat, dass der Drittstaatsangehörige oder der Staatenlose die geltenden Voraussetzungen für Einreise oder Aufenthalt auf dessen Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllt. Bestehen rechtliche oder tatsächliche Hindernisse für die rechtzeitige Übermittlung des Gesuchs, so wird die Frist auf Antrag des ersuchenden Staates verlängert, jedoch nur so lange, bis die Hindernisse nicht mehr bestehen. 2. Die Beantwortung des Rückübernahmegesuchs erfolgt schriftlich innerhalb von: – zwei Arbeitstagen bei Anträgen im beschleunigten Verfahren (Art. 4 Abs. 3); – fünfundzwanzig Kalendertagen in allen anderen Fällen; kann das Rückübernahmegesuch nicht innerhalb dieses Zeitraums bearbeitet werden, informiert der ersuchte Staat den ersuchenden Staat darüber, dass eine Fristverlängerung von weiteren fünfundzwanzig Kalendertagen nötig ist. Die Frist beginnt mit dem Tag der Eingangsbestätigung des Rückübernahmegesuchs. Für die Beantwortung eines Rückübernahmegesuchs können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschliesslich elektronischer Mittel wie Fax und verschlüsselte E-Mail, verwendet werden. 3. Wird das Rückübernahmegesuch abgelehnt, so ist dies schriftlich zu begründen. 4. Nach Erteilung der Genehmigung wird die betroffene Person innerhalb von drei Monaten rückgeführt. Auf Antrag des ersuchenden Staates kann diese Frist um die Zeit verlängert werden, die für die Beseitigung rechtlicher oder praktischer Hindernisse für die Rückführung benötigt wird.

Your change, as a redline

Art. 8 Fristen

1. Das Rückübernahmegesuch ist der zuständigen Behörde des ersuchten Staates spätestens innerhalb von sechs Monaten zu übermitteln, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die zuständige Behörde des ersuchenden Staates Kenntnis davon erlangt hat, dass der Drittstaatsangehörige oder der Staatenlose die geltenden Voraussetzungen für Einreise oder Aufenthalt auf dessen Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllt. Bestehen rechtliche oder tatsächliche Hindernisse für die rechtzeitige Übermittlung des Gesuchs, so wird die Frist auf Antrag des ersuchenden Staates verlängert, jedoch nur so lange, bis die Hindernisse nicht mehr bestehen. 2. Die Beantwortung des Rückübernahmegesuchs erfolgt schriftlich innerhalb von: – zwei Arbeitstagen bei Anträgen im beschleunigten Verfahren (Art. 4 Abs. 3); – fünfundzwanzig Kalendertagen in allen anderen Fällen; kann das Rückübernahmegesuch nicht innerhalb dieses Zeitraums bearbeitet werden, informiert der ersuchte Staat den ersuchenden Staat darüber, dass eine Fristverlängerung von weiteren fünfundzwanzig Kalendertagen nötig ist. Die Frist beginnt mit dem Tag der Eingangsbestätigung des Rückübernahmegesuchs. Für die Beantwortung eines Rückübernahmegesuchs können alle Arten von Kommunikationsmitteln, einschliesslich elektronischer Mittel wie Fax und verschlüsselte E-Mail, verwendet werden. 3. Wird das Rückübernahmegesuch abgelehnt, so ist dies schriftlich zu begründen. 4. Nach Erteilung der Genehmigung wird die betroffene Person innerhalb von drei Monaten rückgeführt. Auf Antrag des ersuchenden Staates kann diese Frist um die Zeit verlängert werden, die für die Beseitigung rechtlicher oder praktischer Hindernisse für die Rückführung benötigt wird.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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