§ 1
1 Für die Beteiligung des Staates am Autokurs Solothurn-Wasseramt1) wird ein Kredit von maximal 350’000 Franken bewilligt, wovon 250’000 Franken auf das neu aufzubringende Aktienkapital und 100’000 Franken auf die Verbürgung des Garantiekapitals entfallen.