Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7d Internationale Rechtshilfe und Zusammenarbeit
1 Das BJ stellt eine rasch funktionierende internationale Rechtshilfe in Straf‑, Verwaltungs‑, Zivil- und Handelssachen sicher und entscheidet über Rechtshilfeersuchen, Auslieferungen, Überstellungen sowie über die stellvertretende Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Es kann zu diesem Zweck direkt mit ausländischen Vertretungen und Behörden im In- und Ausland kommunizieren, auch mittels diplomatischer Noten. 2 Es ist zuständig für die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust vom 27. November 2008. 3 Es wirkt als Zentralstelle für die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof gemäss dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof vom 22. Juni 2001. 4 Es wirkt als Zentralbehörde des Bundes im Bereich der internationalen Kindesentführungen, des internationalen Kindes- und Erwachsenenschutzes, der internationalen Adoptionen, der internationalen Alimentensachen und der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. März 2024, in Kraft seit 1. Mai 2024 (AS 2024 133). SR 0.351.6 SR 351.6
Art. 7d Internationale Rechtshilfe und Zusammenarbeit
1 Das BJ stellt eine rasch funktionierende internationale Rechtshilfe in Straf‑, Verwaltungs‑, Zivil- und Handelssachen sicher und entscheidet über Rechtshilfeersuchen, Auslieferungen, Überstellungen sowie über die stellvertretende Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Es kann zu diesem Zweck direkt mit ausländischen Vertretungen und Behörden im In- und Ausland kommunizieren, auch mittels diplomatischer Noten. 2 Es ist zuständig für die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust vom 27. November 2008. 3 Es wirkt als Zentralstelle für die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof gemäss dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof vom 22. Juni 2001. 4 Es wirkt als Zentralbehörde des Bundes im Bereich der internationalen Kindesentführungen, des internationalen Kindes- und Erwachsenenschutzes, der internationalen Adoptionen, der internationalen Alimentensachen und der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. März 2024, in Kraft seit 1. Mai 2024 (AS 2024 133). SR 0.351.6 SR 351.6
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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