Propose a change

Organisationsverordnung für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7e Weitere Aufgaben im Zivil- und Zivilprozessrecht

1 Das BJ vollzieht die Übereinkommen des internationalen Privat- und Zivilprozessrechts, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Bundesämter fallen. 2 Es stellt Formulare für Gerichtsurkunden und Parteieingaben sowie Informationen zu den Prozesskosten, den Möglichkeiten der unentgeltlichen Rechtspflege und der Prozessfinanzierung in Zivilverfahren nach der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) zur Verfügung. 3 Es ist in nichtstreitigen Fällen zuständig für die Genehmigung von kantonalen Pilotprojekten nach Artikel 401 ZPO. 4 Es übt die Aufsicht über die Informationsstelle für Konsumkredit gemäss Artikel 23 Absatz 2 und 4 des Konsumkreditgesetzes vom 23. März 2001 aus; vorbehalten bleibt die Zuständigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. März 2024, in Kraft seit 1. Mai 2024, Abs. 2 in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 133). SR 272 SR 221.214.1

Your change, as a redline

Art. 7e Weitere Aufgaben im Zivil- und Zivilprozessrecht

1 Das BJ vollzieht die Übereinkommen des internationalen Privat- und Zivilprozessrechts, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Bundesämter fallen. 2 Es stellt Formulare für Gerichtsurkunden und Parteieingaben sowie Informationen zu den Prozesskosten, den Möglichkeiten der unentgeltlichen Rechtspflege und der Prozessfinanzierung in Zivilverfahren nach der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) zur Verfügung. 3 Es ist in nichtstreitigen Fällen zuständig für die Genehmigung von kantonalen Pilotprojekten nach Artikel 401 ZPO. 4 Es übt die Aufsicht über die Informationsstelle für Konsumkredit gemäss Artikel 23 Absatz 2 und 4 des Konsumkreditgesetzes vom 23. März 2001 aus; vorbehalten bleibt die Zuständigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. März 2024, in Kraft seit 1. Mai 2024, Abs. 2 in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 133). SR 272 SR 221.214.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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