Satzung des Cherenkov Telescope Array Observatory – Konsortium für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (CTAO ERIC)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14 Aufnahme von Mitgliedern und Beobachtern
1 Für die Aufnahme neuer Mitglieder gelten folgende Bedingungen: a. Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der Zustimmung des Rates (Artikel 25 Absatz 12 Buchstabe d); b. Bewerber müssen beim Vorsitzenden des Rates einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen; c. im Antrag ist darzulegen, wie der Bewerber zu den Aufgaben und Tätigkeiten des CTAO ERIC beitragen und seine Pflichten erfüllen wird; d. für neue Mitglieder, welche innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Gründung des CTAO ERIC zum CTAO ERIC zugelassen werden, gelten dieselben Bedingungen wie für die Gründungsmitglieder; e. neue Mitglieder, die nach Ablauf des unter Buchstabe d genannten Zeitraums dem CTAO ERIC beitreten, werden aufgefordert, einen Beitrag zu den Baukosten zu leisten, der vom Rat festgelegt wird; f. für neue Mitglieder, die nach Abschluss der Bauphase (Artikel 19) beitreten, sieht der Rat zusätzlich zum Beitrag zu den Betriebskosten einen besonderen Beitrag zu den Kapitalinvestitionen vor. 2 In Artikel 13 Absatz 1 genannte Rechtsträger, die einen Beitrag zum CTAO ERIC leisten wollen, aber noch nicht in der Lage sind, Mitglieder zu werden, können sich beim Rat um den Beobachterstatus bewerben. Für die Zulassung als Beobachter gelten folgende Bedingungen: a. Die Zulassung von Beobachtern bedarf der Zustimmung des Rates. b. Beobachter werden für einen Zeitraum von drei Jahren zugelassen. In Ausnahmefällen kann der Rat den Zeitraum des Beobachterstatus verlängern. c. Bewerber müssen beim Vorsitzenden des Rates einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. 3 Rechtsträger gemäss Artikel 13 Absatz 1, die dem CTAO ERIC unmittelbar nach seiner Gründung mit Beobachterstatus beitreten und sich verpflichten, zum Aufbau des CTAO beizutragen, werden als «Gründungsbeobachter» bezeichnet und sind in der Präambel dieser Satzung aufgeführt. 4 Gründungsbeobachter können ihren Beobachterstatus für einen Zeitraum von drei Jahren seit Gründung des CTAO ERIC behalten; in Ausnahmefällen kann der Rat den Zeitraum des Beobachterstatus verlängern.
Art. 14 Aufnahme von Mitgliedern und Beobachtern
1 Für die Aufnahme neuer Mitglieder gelten folgende Bedingungen: a. Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der Zustimmung des Rates (Artikel 25 Absatz 12 Buchstabe d); b. Bewerber müssen beim Vorsitzenden des Rates einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen; c. im Antrag ist darzulegen, wie der Bewerber zu den Aufgaben und Tätigkeiten des CTAO ERIC beitragen und seine Pflichten erfüllen wird; d. für neue Mitglieder, welche innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Gründung des CTAO ERIC zum CTAO ERIC zugelassen werden, gelten dieselben Bedingungen wie für die Gründungsmitglieder; e. neue Mitglieder, die nach Ablauf des unter Buchstabe d genannten Zeitraums dem CTAO ERIC beitreten, werden aufgefordert, einen Beitrag zu den Baukosten zu leisten, der vom Rat festgelegt wird; f. für neue Mitglieder, die nach Abschluss der Bauphase (Artikel 19) beitreten, sieht der Rat zusätzlich zum Beitrag zu den Betriebskosten einen besonderen Beitrag zu den Kapitalinvestitionen vor. 2 In Artikel 13 Absatz 1 genannte Rechtsträger, die einen Beitrag zum CTAO ERIC leisten wollen, aber noch nicht in der Lage sind, Mitglieder zu werden, können sich beim Rat um den Beobachterstatus bewerben. Für die Zulassung als Beobachter gelten folgende Bedingungen: a. Die Zulassung von Beobachtern bedarf der Zustimmung des Rates. b. Beobachter werden für einen Zeitraum von drei Jahren zugelassen. In Ausnahmefällen kann der Rat den Zeitraum des Beobachterstatus verlängern. c. Bewerber müssen beim Vorsitzenden des Rates einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. 3 Rechtsträger gemäss Artikel 13 Absatz 1, die dem CTAO ERIC unmittelbar nach seiner Gründung mit Beobachterstatus beitreten und sich verpflichten, zum Aufbau des CTAO beizutragen, werden als «Gründungsbeobachter» bezeichnet und sind in der Präambel dieser Satzung aufgeführt. 4 Gründungsbeobachter können ihren Beobachterstatus für einen Zeitraum von drei Jahren seit Gründung des CTAO ERIC behalten; in Ausnahmefällen kann der Rat den Zeitraum des Beobachterstatus verlängern.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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