Gesundheitsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 129
Behörden 1 Das Departement ist über den Kantonsarzt und die Dienststelle für Gesundheitswesen für die Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zuständig. 2 Der Kantonsarzt erfüllt die notwendigen Aufgaben zur Bekämpfung der in der Bundesgesetzgebung aufgeführten übertragbaren Krankheiten, namentlich: a) die Koordination zwischen dem Bund, den Kantonen und den auf kantonaler und kommunaler Ebene betroffenen Organen; b) die Anordnung bestimmter Massnahmen, insbesondere: 1. epidemiologische Untersuchungen und medizinische Überwachung, 2. Isolierung oder Verlegung kranker Personen in Gesundheitsinstitutionen, 3. betroffene Personen unter Quarantäne zu stellen, 4. Desinfizierung öffentlicher oder privater Räumlichkeiten, 5. alle anderen umständehalber gerechtfertigten Massnahmen, namentlich den Beizug von Gesundheitsfachpersonen bei Epidemien oder Pandemien; c) die Anwendung der Bestimmungen über die Meldung übertragbarer Krankheiten. 3 Der Staatsrat regelt auf dem Verordnungsweg die Einzelheiten betreffend die Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, namentlich die Kompetenzen des Kantonsarztes, der Dienststelle für Gesundheitswesen, der Gemeinden, der Bezirksärzte und der Gesundheitsinstitutionen.
Art. 129
Behörden 1 Das Departement ist über den Kantonsarzt und die Dienststelle für Gesundheitswesen für die Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zuständig. 2 Der Kantonsarzt erfüllt die notwendigen Aufgaben zur Bekämpfung der in der Bundesgesetzgebung aufgeführten übertragbaren Krankheiten, namentlich: a) die Koordination zwischen dem Bund, den Kantonen und den auf kantonaler und kommunaler Ebene betroffenen Organen; b) die Anordnung bestimmter Massnahmen, insbesondere: 1. epidemiologische Untersuchungen und medizinische Überwachung, 2. Isolierung oder Verlegung kranker Personen in Gesundheitsinstitutionen, 3. betroffene Personen unter Quarantäne zu stellen, 4. Desinfizierung öffentlicher oder privater Räumlichkeiten, 5. alle anderen umständehalber gerechtfertigten Massnahmen, namentlich den Beizug von Gesundheitsfachpersonen bei Epidemien oder Pandemien; c) die Anwendung der Bestimmungen über die Meldung übertragbarer Krankheiten. 3 Der Staatsrat regelt auf dem Verordnungsweg die Einzelheiten betreffend die Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, namentlich die Kompetenzen des Kantonsarztes, der Dienststelle für Gesundheitswesen, der Gemeinden, der Bezirksärzte und der Gesundheitsinstitutionen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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