Gesundheitsgesetz
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 143
Verschreibung und Verabreichung von Arzneimitteln 1 In der Bundesgesetzgebung ist die Liste der zur Verschreibung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln befugten Gesundheitsfachpersonen, in deren jeweiligem Kompetenzrahmen, aufgeführt. 2 Das Departement kann auch Listen von Arzneimitteln erstellen, die von anderen Gesundheitsfachpersonen verschrieben werden können, sowie die entsprechenden Bedingungen festlegen. 3 Die ärztlichen Verschreibungen werden unter der Verantwortung eines Apothekers in einer Apotheke ausgeführt. 4 Vor der Ausführung einer ärztlichen Verschreibung muss der Apotheker überprüfen, dass diese: a) von einer befugten Fachperson ausgestellt wurde und deren Name und Praxisadresse enthält; b) die Bezeichnung (Markenname), den Wirkstoffgehalt und die galenische Form des Arzneimittels, die Grösse und Menge der abzugebenden Packungen sowie Angaben über die Dosierung enthält; c) datiert und im Original unterschrieben ist oder eine mit einem qualifizierten Zeitstempel verbundene qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (ZertES) trägt. 5 Der Apotheker kann die Identität des Patienten, dem er kontrollierte Substanzen gemäss der Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle (BetmKV) abgibt, überprüfen. 6 Die Gesundheitsfachpersonen sind verpflichtet, sich an der Bekämpfung einer unangemessenen und gefährlichen Nutzung von Arzneimitteln zu beteiligen, insbesondere in Bezug auf Antibiotikaresistenzen. Im Rahmen des Möglichen fördern sie die Verwendung von Generika.
Art. 143
Verschreibung und Verabreichung von Arzneimitteln 1 In der Bundesgesetzgebung ist die Liste der zur Verschreibung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln befugten Gesundheitsfachpersonen, in deren jeweiligem Kompetenzrahmen, aufgeführt. 2 Das Departement kann auch Listen von Arzneimitteln erstellen, die von anderen Gesundheitsfachpersonen verschrieben werden können, sowie die entsprechenden Bedingungen festlegen. 3 Die ärztlichen Verschreibungen werden unter der Verantwortung eines Apothekers in einer Apotheke ausgeführt. 4 Vor der Ausführung einer ärztlichen Verschreibung muss der Apotheker überprüfen, dass diese: a) von einer befugten Fachperson ausgestellt wurde und deren Name und Praxisadresse enthält; b) die Bezeichnung (Markenname), den Wirkstoffgehalt und die galenische Form des Arzneimittels, die Grösse und Menge der abzugebenden Packungen sowie Angaben über die Dosierung enthält; c) datiert und im Original unterschrieben ist oder eine mit einem qualifizierten Zeitstempel verbundene qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Bundesgesetzes über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (ZertES) trägt. 5 Der Apotheker kann die Identität des Patienten, dem er kontrollierte Substanzen gemäss der Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle (BetmKV) abgibt, überprüfen. 6 Die Gesundheitsfachpersonen sind verpflichtet, sich an der Bekämpfung einer unangemessenen und gefährlichen Nutzung von Arzneimitteln zu beteiligen, insbesondere in Bezug auf Antibiotikaresistenzen. Im Rahmen des Möglichen fördern sie die Verwendung von Generika.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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