Propose a change

Gesundheitsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15

Ombudsstelle Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen 1 Die Ombudsstelle Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen (nachstehend: Ombudsstelle) ist dafür zuständig, von natürlichen Personen, namentlich von Patienten und Angestellten, vorgebrachte Anliegen, Beschwerden oder Meldungen von Missständen im Gesundheitsbereich oder in Bezug auf die Versorgung in Sozialeinrichtungen zu erfassen. Die Ombudsstelle ist von der Verwaltung unabhängig. 2 Sie erteilt Auskunft, informiert über die verschiedenen Verfahren und schlägt gegebenenfalls eine Mediation durch die Mediationsorgane der Berufsverbände, der Gesundheitsinstitutionen, des Kantons oder der Ombudsstelle vor. Sie kann dem Departement Empfehlungen unterbreiten. 3 Werden der Ombudsstelle die Anliegen, Beschwerden und Meldungen von Missständen anonym mitgeteilt, übermittelt sie diese, wenn die Sachverhalte zutreffen und ausreichend belegt sind, den Behörden, die sie hierfür als zuständig erachtet. 4 Die Ombudsstelle kann insbesondere von jedem Patienten angerufen werden, welcher der Ansicht ist, dass die ihm gemäss vorliegendem Gesetz zustehenden Rechte nicht respektiert werden. Wenn es der Fall erlaubt, schlägt sie eine Mediation vor. 5 Die bei der Ombudsstelle tätigen Personen können nicht beigezogen werden, um vor einer anderen Behörde auszusagen oder Auskünfte zum Inhalt eines Mediationsverfahrens zu erteilen. 6 Vorbehalten bleiben die Rechte und Pflichten zur Information der Behörden, die in der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung vorgesehen sind. 7 Nach der öffentlichen Ausschreibung ernennt der Staatsrat den Leiter der Ombudsstelle Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen (Ombudsmann). 8 Er legt auf dem Verordnungsweg die Zuständigkeiten der Ombudsstelle und die Verfahrensregeln fest.

Your change, as a redline

Art. 15

Ombudsstelle Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen 1 Die Ombudsstelle Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen (nachstehend: Ombudsstelle) ist dafür zuständig, von natürlichen Personen, namentlich von Patienten und Angestellten, vorgebrachte Anliegen, Beschwerden oder Meldungen von Missständen im Gesundheitsbereich oder in Bezug auf die Versorgung in Sozialeinrichtungen zu erfassen. Die Ombudsstelle ist von der Verwaltung unabhängig. 2 Sie erteilt Auskunft, informiert über die verschiedenen Verfahren und schlägt gegebenenfalls eine Mediation durch die Mediationsorgane der Berufsverbände, der Gesundheitsinstitutionen, des Kantons oder der Ombudsstelle vor. Sie kann dem Departement Empfehlungen unterbreiten. 3 Werden der Ombudsstelle die Anliegen, Beschwerden und Meldungen von Missständen anonym mitgeteilt, übermittelt sie diese, wenn die Sachverhalte zutreffen und ausreichend belegt sind, den Behörden, die sie hierfür als zuständig erachtet. 4 Die Ombudsstelle kann insbesondere von jedem Patienten angerufen werden, welcher der Ansicht ist, dass die ihm gemäss vorliegendem Gesetz zustehenden Rechte nicht respektiert werden. Wenn es der Fall erlaubt, schlägt sie eine Mediation vor. 5 Die bei der Ombudsstelle tätigen Personen können nicht beigezogen werden, um vor einer anderen Behörde auszusagen oder Auskünfte zum Inhalt eines Mediationsverfahrens zu erteilen. 6 Vorbehalten bleiben die Rechte und Pflichten zur Information der Behörden, die in der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung vorgesehen sind. 7 Nach der öffentlichen Ausschreibung ernennt der Staatsrat den Leiter der Ombudsstelle Gesundheitswesen und Sozialeinrichtungen (Ombudsmann). 8 Er legt auf dem Verordnungsweg die Zuständigkeiten der Ombudsstelle und die Verfahrensregeln fest.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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